Lastwagen kam bei Kranzberg von der Strecke ab und kippte um. Der Fahrer ist jetzt seinen Führerschein los.
(ty) Ein betrunkener 59-Jähriger hat gestern zur Mittagszeit im Gemeinde-Bereich von Kranzberg (Landkreis Freising) die Kontrolle über seinen mit Gefahrgut beladenen Lastwagen verloren. Wie die Polizei heute berichtete, war der Münchner mit dem Lkw auf der Staatsstraße 2084 – von Freising her kommend – in Richtung Kranzberg unterwegs, als es gegen 12.35 Uhr kurz nach dem Ortsteil Eberspoint zu dem Verkehrsunfall kam. Der Laster sei zunächst mehrfach nach rechts in den Grünstreifen geraten, letztlich aber nach links von der Strecke abgekommen und auf die Fahrerseite gekippt.
"Glücklicherweise war in diesem Moment kein Verkehr in der Gegenrichtung unterwegs", heißt es im Bericht der Polizei. Der Lkw-Lenker und sein 58 Jahre alter Beifahrer konnten sich den Angaben zufolge selbstständig aus dem Lastwagen befreien. Beide seien unverletzt geblieben. Der bei dem Unfall entstandene Sachschaden wurde auf 3000 Euro geschätzt. Im Zuge der Unfall-Aufnahme sei den Streifenbeamten dann Alkohol-Geruch bei dem 59-Jährigen aufgefallen. Ein freiwilliger Test bestätigte den im Raum stehenden Verdacht: Er ergab laut heutiger Mitteilung einen Wert in Höhe von 1,1 Promille.
Der Lkw-Fahrer musste deshalb eine Blutentnahme über sich ergehen lassen; diese wurde im Klinikum in Freising durchgeführt. Außerdem sei sein Führerschein sichergestellt worden. Nach Angaben der Polizei war in dem Lastwagen Gefahrgut transportiert worden, das durch den Unfall leicht beschädigt worden ist. Das Gefahrgut habe von den Feuerwehrleuten aus Kranzberg, die mit zehn Personen angerückt waren, aber wieder sicher verpackt werden können. "Es bestand zu keiner Zeit eine Gefahr für die Öffentlichkeit", versicherte heute ein Polizei-Sprecher.
Gegen den 59-Jährigen sei ein Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet worden; in diesem Zusammenhang droht ihm auch der Entzug seiner Fahrerlaubnis. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs. Laut Polizei wird auch der Transport des Gefahrguts noch einer genaueren Prüfung unterzogen.