Der betrunkene Pkw-Lenker wurde von der Polizei gestoppt, brachte es beim Atem-Test auf 1,1 Promille. Somit droht ein Strafverfahren.
(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle im Gemeinde-Bereich von Pfaffenhofen ist am gestrigen Abend einem 35 Jahre alten Mann aus Wolnzach zum Verhängnis geworden. Ihm drohen jetzt empfindlichen Konsequenzen. Gestoppt wurde er von Streifenbeamten aus der Kreisstadt kurz vor 21 Uhr auf Höhe von Uttenhofen, als er mit seinem Pkw gerade auf der Staatsstraße 2232 unterwegs war. Wie heute berichtet wurde, nahmen die Gesetzeshüter zunächst "deutlichen Alkohol-Geruch" bei ihm wahr. Ein in diesem Zusammenhang durchgeführter Test bestätigte anschließend auch den im Raum stehenden Verdacht.
Laut Polizei wurde bei dem Atem-Test ein Wert in Höhe von 1,1 Promille festgestellt. Deshalb sei die Weiterfahrt des 35-Jährigen unterbunden worden. Außerdem habe er die Beamten zur Polizei-Dienststelle in Pfaffenhofen begleiten müssen. Hier sei auch eine Blutentnahme vorgenommen worden. Vom Ergebnis der Labor-Auswertung hängt nun entscheidend ab, ob dem Wolnzacher tatsächlich eine Straftat angelastet wird – in diesem Falle müsste er auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – nämlich Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert und selbst wenn niemand gefährdet wird.
Sollte sich bei der Blut-Untersuchung ein Wert ergeben, der noch unter der Grenze von 1,1 Promille liegt, dann wären die üblichen Konsequenzen neben einem satten Bußgeld und zwei Strafpunkten in der Verkehrs-Sünder-Kartei auch ein mindestens einmonatiges Fahrverbot. Angesichts des im vorliegenden Fall festgestellten Atemalkohol-Werts von genau 1,1 Promille durfte der 35-Jährige laut Polizei seinen Führerschein – zumindest vorerst – noch behalten. Für gewöhnlich wird der Führerschein ab diesem Grenzwert von den Beamten gleich sichergestellt. Gegen den Wolnzacher wurde ein Verfahren wegen des Verdachts auf Trunkenheit im Verkehr eingeleitet.