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56-Jähriger hatte 2,4 Promille intus, als es am heutigen Morgen bei Neuburg krachte. Sein Führerschein wurde beschlagnahmt.

(ty) Im Vollrausch hat in der Nacht zum heutigen Montag ein 56 Jahre alter Pkw-Lenker auf der Bundesstraße B16 bei Neuburg an der Donau einen schweren Verkehrsunfall gebaut. Offenbar übersah der Mann, der laut Polizei 2,4 Promille intus hatte, einen Kreisverkehr. Sein Wagen kam nach einem Überschlag auf dem Dach zum Liegen. Der Crash-Fahrer, der auch im Gemeinde-Bereich von Neuburg wohnt, blieb offenbar unverletzt. Er ist jetzt seinen Führerschein los, blickt einem Strafverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und muss deshalb nun auch mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen.

Nach Angaben der örtlichen Polizeiinspektion war der Mann mit seinem Pkw auf der genannten Bundesstraße – von Ingolstadt her kommend – in Richtung Neuburg unterwegs, als es gegen 3.40 Uhr zu dem Unfall kam. "Nach ersten Erkenntnissen übersah der Fahrzeugführer aufgrund seiner erheblichen Alkoholisierung den vor ihm liegenden Kreisverkehr B16/Münchener Straße bei Neuburg", heißt es wörtlich im Bericht der Polizei: "Der 56-Jährige überfuhr im weiteren Verlauf den Kreisverkehr geradeaus, prallte gegen ein am Kreisverkehr befindliches Verkehrszeichen und mehrere Büsche und überschlug sich anschließend."

Der Pkw des 56-Jährigen sei schließlich auf dem Dach liegend zum Stillstand gekommen. Der Verunglückte habe sich selbstständig aus dem Wrack befreien können. Im Zuge der polizeilichen Unfall-Aufnahme sei bei ihm dann zunächst Alkohol-Geruch festgestellt worden. Ein noch vor Ort durchgeführter Atem-Test bestätigte den im Raum stehenden Verdacht. Laut Mitteilung der Polizei ergab sich dabei ein Wert in Höhe von 2,4 Promille. So kam es für den 56-Jährigen, wie es in solchen Fällen meistens kommt: Er musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen und sein Führerschein wurde von den Gesetzeshütern einkassiert.

Im Krankenhaus seien bei dem 56-Jährigen keine Verletzungen diagnostiziert worden. Der demolierte Pkw sei abgeschleppt worden. Der an dem Auto entstandene Sachschaden wurde auf 10 000 Euro geschätzt, der an dem Kreisverkehr auf weitere 3000 Euro. Gegen den Mann sei ein Ermittlungs-Verfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet worden. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall passiert. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der Vorwurf nicht selten – wie auch in diesem Fall – auf Gefährdung des Straßenverkehrs. 


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