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Bislang 63.933 Infektionen: 251 Betroffene gestorben, 1382 aktive Fälle, Sieben-Tage-Inzidenz: 686,6. Die Lage und die aktuellen Regeln im Überblick.

(ty) In Zusammenhang mit der Corona-Pandemie gibt es im Kreis Pfaffenhofen ein weiteres Menschenleben zu beklagen. Wie das Landratsamt heute gegenüber unserer Zeitung erklärte, ist eine Frau im Alter von über 70 Jahren aus der Gemeinde Baar-Ebenhausen gestorben, die mit dem Virus infiziert war. Damit erhöht sich die Zahl der Corona-Toten im Kreis auf 251. Seit Juni informiert die Landkreis-Behörde nur noch einmal pro Woche über die Situation vor Ort. Wir fassen nachfolgend die Corona-Lage im Kreis Pfaffenhofen sowie die vorliegenden Daten zusammen. Die Zahl der Landkreis-Bürger, die positiv auf den neuartigen Erreger getestet worden sind, hat sich seit der Meldung von vergangenem Mittwoch um 928 erhöht und beträgt somit aktuell 63 933. Seit 3. April gelten massive Lockerungen der Corona-Regelungen in Bayern, seit 13. April Erleichterungen für Corona-Infizierte und Kontakt-Personen (siehe unten).

Von den bislang insgesamt 63 933 Menschen aus dem Landkreis Pfaffenhofen, bei denen nach jüngstem offiziellen Stand eine Corona-Infektion bestätigt worden ist, gelten laut aktueller Mitteilung des Landratsamts insgesamt 62 300 als wieder genesen – das sind nach offiziellen Angaben 1332 mehr als am vergangenen Mittwoch (60 968). Die Zahl der aktuell infizierten und noch nicht genesenen Corona-Patienten hat sich damit im Landkreis Pfaffenhofen deutlich verringert und beträgt – Stand: heute – derzeit 1382 (vergangener Mittwoch: 1787). 

Die Ilmtalklinik in Pfaffenhofen behandelt laut heutiger Mitteilung des Landratsamts derzeit 32 Patienten (vergangener Mittwoch: 32), bei denen eine Corona-Virus-Infektion bestätigt ist – einer von ihnen wird intensiv-medizinisch betreut (vergangener Mittwoch: zwei).

Als stationäre Covid-19-Patienten zählen laut Landratsamt alle Personen, die im Zusammenhang mit dem Klinik-Aufenthalt positiv auf das Corona-Virus getestet wurden. Dabei müsse die Infektion nicht ursächlich für den Krankenhaus-Aufenthalt sein, sondern könne auch als Begleit-Erkrankung auftreten. Aufgrund der identischen gesteigerten Anforderungen an Hygiene und Isolationen sei es aus Krankenhaus-Sicht allerdings unerheblich, ob ein Patient "mit" oder "wegen" Corona behandelt werde. 

Die Sieben-Tage-Inzidenz, also die Anzahl der registrierten Corona-Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner, liegt für den Landkreis Pfaffenhofen momentan nach den offiziellen Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) bei 686,6 (Stand: heute). Zum Vergleich: Am vergangenen Mittwoch hatte der Wert bei 1068,8 gelegen, eine Woche zuvor bei 740,5, eine weitere Woche zuvor bei 558,7, eine Woche davor bei 410,4, eine Woche zuvor bei 360,1, eine Woche zuvor bei 422,1. In den Wochen zuvor, jeweils mittwochs, lagen die Werte bei: 304,3 – 306,7 – 207,5 – 391,9 – 596,3 – 1018,4 – 1095,8 – 938,6 – 817,0 – 639,7 – 488,7.

Seit 3. April gelten im Freistaat umfangreiche Lockerungen der Corona-Regelungen. "Bayern setzt um, was uns der Bund als Basis-Schutz-Rahmen lässt", erklärte der bayerische Gesundheits- und Pflegeminister Klaus Holetschek dazu. "Die Hotspot-Regelung ist für ein Flächenland wie Bayern nicht umsetzbar, es fehlen hierfür schlichtweg rechtssichere Kriterien." Die neue Infektion-Schutz-Maßnahmen-Verordnung enthalte daher zu manchen Maßnahmen – wie etwa dem allgemeinen Masken-Tragen in Innenräumen oder der Erstellung eines Hygiene-Konzepts – nur Empfehlungen. "Rechtlich anordnen können wir dies nicht mehr", so Holetschek. "Wir setzen hier auf die Vernunft und das Verantwortungs-Bewusstsein der Menschen." Hier die Details zu den neuen Regelungen: Kaum mehr Corona-Einschränkungen: Das gilt ab 3. April im Freistaat. Seit 1. Mai fielen Corona-Test-Pflichten in Schulen und Kinder-Betreuungs-Einrichtungen weg.

Im Freistaat wurde die Isolation nach einem positiven Corona-Test auf fünf Tage verkürzt. Ein abschließendes Freitesten ist künftig nicht mehr notwendig. Voraussetzung ist aber 48 Stunden Symptomfreiheit. Halten die Symptome an, muss die Isolation fortgesetzt werden, bis die Zeichen der akuten Covid19-Erkrankung 48 Stunden lang nicht mehr bestehen, maximal aber zehn Tage. Dies hatte der bayerische Gesundheits-Minister Klaus Holetschek am 12. April erklärt. Außerdem entfällt die Quarantäne für enge Kontakt-Personen vollständig. Die entsprechend geänderte "Allgemein-Verfügung Isolation" (AV Isolation) mit den neuen Regeln gilt seit 13. April. Lesen Sie dazu: Bayern verkürzt Corona-Isolation und streicht Quarantäne für Kontakt-Personen

Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Antworten auf wichtige und häufige Fragen rund um die Corona-Regelungen finden Sie auch auf den offiziellen Internet-Seiten des bayerischen Innenministeriums; hier der direkte Link.

Wie berichtet, wurde im Juni 2021 das eigens eingerichtete Corona-Bürger-Telefon des Pfaffenhofener Landratsamts eingestellt. Das Pfaffenhofener Gesundheitsamt sei weiterhin telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 14 00 erreichbar. Bei Fragen zur Infektions-Schutz-Verordnung können sich alle Bürger per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! wenden. Bei Fragen zur Einreise könne das Landratsamt per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! kontaktiert werden. Landwirtschaftliche Betriebe könnten, Fragen – zum Beispiel zur Einreise von Erntehelfern – direkt an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! stellen. Bei Fragen zur Corona-Impfung möge man sich per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! direkt an das Impf-Zentrum wenden.

Die bayerische Staatsregierung hat bekanntlich mit einer eigenen Corona-Hotline eine weitere Anlaufstelle für alle Bürger geschaffen. Diese ist unter der Telefonnummer (0 89) 122 220 von Montag bis Freitag jeweils zwischen 8 und 18 Uhr sowie samstags von 10 bis 15 Uhr erreichbar. Die Hotline dient als einheitliche Anlaufstelle für alle Fragen zum Corona-Geschehen. Mittels eingerichteter Kompetenz-Bereiche findet eine themenbezogene Weiterleitung statt. Sowohl Fragestellungen zu gesundheitlichen Themen, Kontakt-Beschränkungen sowie Kinderbetreuung und Schule als auch zu Soforthilfen und anderer Unterstützung für Kleinunternehmen und Freiberufler können beantwortet werden.

Schriftliche Anfragen an das Pfaffenhofener Landratsamt bezüglich der aktuellen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung können auch per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Aktuelle Infos für Unternehmer, Hotellerie- und Gastronomie-Betriebe sowie die Kultur- und Kreativ-Branche findet man beim Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) auf www.kus-pfaffenhofen.de. Schriftliche Anfragen an das KUS können per Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! geschickt werden. Für telefonische Anfragen ist das KUS von Montag bis Freitag unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 erreichbar.

Zahlen zu Corona-Virus-Fällen in Bayern und in den einzelnen Landkreisen können über die Homepage des Landesamts für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) unter diesem Link abgerufen werden. Die Behörde weist darauf hin, dass am Wochenende und an Feiertagen keine Fallzahlen an das LGL als zuständige Landesbehörde übermittelt werden. Die Datenübermittlung der Gesundheitsämter an das LGL erfolge am folgenden Arbeitstag. Ebenso übermittelt das LGL nach eigenen Angaben die Daten nicht mehr am Wochenende und an den Feiertagen an das Robert-Koch-Institut (RKI), sondern am folgenden Arbeitstag. "Bitte beachten Sie, dass sich durch die verschiedenen Datenstände des RKI (0 Uhr) und des LGL (8 Uhr) geringe Diskrepanzen ergeben können", so das LGL weiter. In Zeiten erhöhten Fallaufkommens ist laut LGL aufgrund der hohen Belastung der Gesundheitsämter sowohl eine höhere Dunkelziffer als auch ein größerer Meldeverzug anzunehmen. Die Daten des RKI gibt es unter diesem Link.

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