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38-Jähriger bei Mainburg gestoppt: Er stand unter Alkohol- und Drogen-Einfluss. Sein Gefährt wurde wegen Manipulations-Verdacht sichergestellt.

(ty) Eine Verkehrs-Kontrolle ist am gestrigen Nachmittag gegen 14.20 Uhr einem 38-Jährigen zum Verhängnis geworden, der mit einem E-Scooter auf der Straße neben der B301 von Mainburg in Richtung Lindkirchen unterwegs gewesen ist. Wie die Polizei heute berichtet, wurden bei dem Mann "alkohol- und drogentypische Auffälligkeiten" festgestellt. Sowohl ein Alko-Test als auch ein Drogen-Test seien dann positiv ausgefallen. Die Weiterfahrt des Mainburgers sei unterbunden worden, er habe eine Blutentnahme über sich ergehen lassen müssen. "Zudem wurde der E-Scooter sichergestellt, da der Verdacht der Manipulation der Höchstgeschwindigkeit besteht", so ein Polizei-Sprecher. Der 38-Jährige müsse nun mit einem Strafverfahren wegen der Trunkenheitsfahrt rechnen.

Die Polizei mahnt in diesem Zusammenhang immer wieder zur Vorsicht: Denn es gelten bei der Benutzung von so genannten Elektro-Kleinstfahrzeugen, zum Beispiel eben von E-Scootern, die einschlägigen Straf- und Bußgeld-Regelungen analog zum Führen von Kraftfahrzeugen im Straßenverkehr. So können bereits ab einem Alkohol-Wert von 0,5 Promille ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro und zwei Strafpunkte in der Verkehrs-Sünder-Datei sowie nicht zuletzt ein Fahrverbot von einem Monat verhängt werden.

Ab einem Alkohol-Pegel von 1,1 Promille liege bereits eine Straftat vor, die unter anderem einen Fahrerlaubnis-Entzug vorsehe. Aber Achtung: "Sind Ausfall-Erscheinungen, zum Beispiel ein alkoholbedingter Sturz, feststellbar, ist schon bei 0,3 Promille der Grenzwert für eine Straftat erreicht", heißt es von der Polizei. Und abschließend wird unterstrichen: "Für Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge in der Probezeit gilt zudem ein absolutes Alkohol-Verbot."


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