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Ermano Geuer hatte gegen die neuen Rundfunkgebühren geklagt – Heute wies der Bayerische Verfassungsgerichtshof seine Klage ab 

(ty) Wenn der Rundfunkbeitrag, den jeder Bürger zu zahlen hat, egal ob er nun einen Fernseher, PC oder ein Radiogerät hat oder nicht, heute vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof gekippt worden wäre, dann hätten wird das einem Ingolstädter zu verdanken. Ermano Geuer heißt der, ist Anwalt und hat gegen die Rundfunkgebühr geklagt. Weil sie eine verdeckte Steuer sei. Ist sie nicht, befand das Gericht heute. Entscheiden, so die Richter sei das Angebot. Ob es auch genutzt werde, sei unerheblich.

Im neuen Beitragsmodell sei – so das Gericht – entscheidend, dass jeder Bürger jederzeit Rundfunk- und Fernsehprogramm nutzen könne. Und da sei es auch nicht von Bedeutung, ob er überhaupt ein Empfangsgerät besitzt. Entscheiden sei das Angebot, nicht die Nachfrage. Und eine verdeckte Steuer seien die Rundfunkgebühren auch nicht.

Der Ingolstädter Anwalt zeigte sich doch einigermaßen enttäuscht nach dem Urteilsspruch. Er hatte zusammen mit dem Besitzer der Drogeriemarktkette Rossmann geklagt. Letzterer, weil Unternehmen nach Zahl der Filialen, der Mitarbeiter und der Fahrzeuge gestaffelte Beiträge zu zahlen haben. Was die Drogeriemarktkette enorm trifft. Aber auch diese Argumente ließ das Gericht nicht gelten.


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