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Alle ab 2024 fertig gestellten Grundstücks-Anschlüsse unterliegen einer neuen Regelung: Ausgaben für Sanierung und Herstellung fallen weg.

(ty) Ab 1. Januar kommenden Jahres übernehmen die Stadtwerke von Pfaffenhofen die Kosten für den Neubau und die Sanierung von Grundstücks-Anschlüssen für Wasser und Abwasser in der Kreisstadt. Das wurde heute von dem Kommunal-Unternehmen bekannt gegeben. Damit liege erstmals die Verantwortung für die besagten Herstellungs- und Sanierungs-Arbeiten baulich sowie finanziell bei den Stadtwerken. "Pauschalen und Sanierungs-Vereinbarungen gehören der Vergangenheit an", wird betont. Außerdem wird klargestellt: "Alle ab Januar 2024 fertiggestellten Anschlüsse unterliegen dieser neuen Regelung." Die Rede ist vom "Prinzip Vollkasko". Nachfolgend die Details, auch zu den künftigen Kosten.

Wer muss zahlen, wenn der Hausanschluss-Schacht neu gebaut werden muss? Die bisherige Antwort: der Grundstücks-Eigentümer. Während die Verantwortlichkeit für den ordnungsgemäßen Zustand des Übergabe-Schachts – also die Grenze zwischen dem Abwasser-Verursacher und den Stadtwerken als Betreiber des Abwasser-Kanals – bislang bei den Stadtwerken gelegen habe, verblieben die Kosten für den Bau beim Grundstücks-Eigentümer. "Auch im Falle eines Schadens oder einer Sanierung des Anschlusses auf dem Grundstück musste immer der Grundstücks-Eigentümer zahlen", erklärt das Kommunal-Unternehmen. "Gleiches gilt für den Wasser-Anschluss."

Künftig falle diese finanzielle Einmal-Belastung weg. Auch das Kosten-Risiko für Sanierungen von in die Jahre gekommenen Anschlüssen bleibe ab dem kommenden Jahr aus. "Aufwände, die für die Verbesserung, Erneuerung, Veränderung, Stilllegung und Beseitigung sowie die Unterhaltung der Grundstücks-Anschlüsse im Sinne der Wasser- und Abwasser-Satzung anfallen, werden in Zukunft langfristig von den Stadtwerken über die Gebühren finanziert", wird dazu erklärt.

Bei den Stadtwerken spricht man vom "Prinzip Vollkasko" und führt aus: Jeder Grundstücks-Anschluss werde Teil des öffentlichen Wasser- beziehungsweise Kanal-Netzes. Müsse ein Schacht repariert, saniert oder ausgetauscht werden, werde dies durch Wasser- und Abwasser-Gebühren finanziert. "Das Prinzip ist ähnlich einer Versicherung", heißt es in einer aktuellen Mitteilung der Stadtwerke:

"Das Risiko einer finanziellen Belastung wird auf die Gemeinschaft und damit auf alle Nutzer verteilt." Das sei "ein weiterer konsequenter Schritt zur Sicherstellung der Qualität des Abwasser-Netzes in Pfaffenhofen, denn die Durchgängigkeit der Verantwortung auf Seiten der Stadtwerke ist nun für das komplette Kanal-Netz und damit auch für den Betrieb sichergestellt".

In konkreten Zahlen für die kommende Kalkulations-Periode von 2025 bis 2028 bedeutet das nach Angaben der Stadtwerke: "Bei einem Vier-Personen-Haushalt beträgt der finanzielle Aufwand etwa fünf Euro pro Jahr. Pauschal-Kosten für den einzelnen entfallen in Zukunft."

Stadtwerke-Chef Stefan Eisenmann erklärt: "Im Nachhinein stellt man sich natürlich die Frage, warum wir im Jahr 2021 die Pauschalen eingeführt haben, statt die Herstellungs- und Sanierungs-Kosten nicht gleich ganz abgeschafft zu haben. Damals erschien uns die Einführung der Pauschale als sinnvollste Maßnahme, um die Prozesse zu vereinfachen und zu verschlanken." Er räumt ein: "Leider hat das den Sanierungs-Prozess nicht, wie gewünscht, vorangebracht."

Eisenmann weiter: "Uns ist bewusst, dass es zum Zeitpunkt der Umstellung einige Eigentümer trifft, die sich ungerecht behandelt fühlen, weil sie die Kosten, die bis zum 31. Dezember 2023 entstehen, noch bezahlen müssen. Ein Dilemma, dass wir auch aus der Abschaffung der Straßen-Ausbau-Beitrag-Satzung oder im Bereich von Förder-Programmen bei PV-Anlagen und Heizungen kennen." Er stellt klar: "Eine rückwirkende Änderung ist leider aufgrund des Satzungs-Rechts nicht möglich."

Einen Vorteil gibt laut Stadtwerke-Angaben aber dennoch für bestehende Grundstück-Anschlüsse. "In Zukunft besteht keine Notwendigkeit mehr für den Abschluss von Sanierungs-Vereinbarungen, wie es zum Beispiel auch beim Antrag auf Änderungen und Grundstücks-Anschlüsse gehandhabt wurde. Sofern die Stadtwerke eine Erforderlichkeit feststellen, werden Reparaturen, Sanierungen und der Austausch für bestehende Grundstücks-Anschlüsse übernommen."

Bei Fragen stünden die Mitarbeiter des Hausanschluss-Teams der Stadtwerke persönlich, telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung. Außerdem besteht die Möglichkeit, ausführlichere Beratung und Informationen auf der Martini-Dult am kommenden Sonntag, 12. November, zu erhalten.

Das gehört laut Stadtwerke zum Grundstücks-Anschluss

Trinkwasser: Grundstücks-Anschlüsse (Hausanschlüsse) sind die Wasser-Leitungen von der Abzweigstelle der Versorgungs-Leitung bis zur Übergabestelle. Sie beginnen mit der Anschluss-Vorrichtung und enden mit der Hauptabsperr-Vorrichtung.

Abwasser: Grundstücks-Anschlüsse sind bei Freispiegel-Leitungen die Leitungen vom öffentlichen Kanal bis einschließlich Hausanschluss-Kontrollschacht auf dem Grundstück. Sie dienen dazu, Abwasser (Schmutz- und Niederschlagswasser) zu sammeln, zu behandeln, abzuleiten, zwischenzuspeichern oder zu beseitigen. Ist kein Kontrollschacht vorhanden, gilt als Trennung die Grenze privater Grundstücke zum öffentlichen Straßengrund. Laut Entwässerungs-Satzung ist am Ende der Grundstücks-Entwässerungs-Anlage (in der Nähe der Grundstücks-Grenze) ein geeigneter Hausanschluss-Kontrollschacht zu errichten. Dieser ist notwendig, um den Betrieb sicherzustellen.


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