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Der 34-Jährige hatte über 1,6 Promille, als wenig später die Polizei auf der Matte stand. Führerschein einkassiert, Strafverfahren folgt. 

(ty) Ein besoffener 34-Jähriger hat am gestrigen Nachmittag im Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen einen schadensträchtigen Verkehrsunfall gebaut und sich dann eiskalt aus dem Staub gemacht. Nun wird gegen den Mann strafrechtlich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und wegen des unerlaubten Entfernens vom Unfallort ermittelt. Sein Führerschein wurde von den Streifenbeamten, die aus Pfaffenhofen angerückt waren, gleich einkassiert. Außerdem droht dem Rausch- und Crash-Fahrer der Entzug seiner Fahrerlaubnis.

Gescheppert hat es gegen 16.50 Uhr im Schweitenkirchener Ortsteil Dürnzhausen. Laut Polizei war ein 35-Jähriger aus Freising mit seinem Ford auf der Wolnzacher Straße (Kreisstraße PAF11) in Richtung der Ortsmitte unterwegs, als der 34-Jährige mit seinem BMW von der Straße "Blumenau" aus nach links auf die Wolnzacher Straße abgebogen sei. Der BMW-Lenker habe den Ford offenbar schlicht übersehen. Durch den Zusammenstoß der zwei Autos – beide blieben fahrbereit – sei ein Sachschaden in Höhe von insgesamt ungefähr 8000 Euro entstanden. Verletzt worden sei zum Glück niemand.

Die zwei Fahrer seien aus ihren Wagen gestiegen, um die Schäden in Augenschein zu nehmen. Da der im Gemeinde-Bereich von Schweitenkirchen wohnende 34-Jährige alkoholisiert gewirkt habe, habe der 35-Jährige die Polizei verständigt. Der BMW-Lenker sei indes in seinen Wagen gestiegen und davongefahren, ohne seinen gesetzlichen Pflichten als Unfall-Beteiligter nachgekommen zu sein. Wenig später, der Geflüchtete war bereits daheim, bekam er Besuch von den Streifenbeamten aus der Kreisstadt. Ein Alko-Test bei dem Schweitenkirchener habe dann einen Wert in Höhe von mehr als 1,6 Promille ergeben. 

Der 34-Jährige musste eine Blutentnahme über sich ergehen lassen. Sein Führerschein sei einkassiert worden. Den wird der Mann vermutlich so schnell nicht wiedersehen: Im Zuge des Strafverfahrens, das ihn jetzt erwartet, muss er mit dem Entzug seiner Fahrerlaubnis rechnen. Bekanntlich liegt ab 1,1 Promille am Steuer eine Straftat – Trunkenheit im Verkehr – vor, selbst wenn kein Unfall geschieht und selbst wenn niemand gefährdet wird. Kommt es unter Alkohol-Einfluss zum Crash, dann lautet der strafrechtliche Vorwurf nicht selten auf Gefährdung des Straßenverkehrs.  


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