Die Aktion des besoffenen Mannes, gegen den nun strafrechtlich ermittelt wird, hatte erhebliche Folgen für den Feierabend-Verkehr.
(ty) Wegen eines besoffenen 24-Jährigen, der sich am frühen Freitagabend in München im Tiefgeschoss des Hauptbahnhofs zum Pinkeln in die Gleise begeben hatte, ist es zu erheblichen betrieblichen Auswirkungen im S-Bahn-Verkehr gekommen. Die Bundespolizei-Inspektion aus der bayerischen Landeshauptstadt berichtet heute von dem Fall. Gegen den jungen Mann aus der Ukraine, der bislang polizeilich nicht in Erscheinung getretenen sei, werde jetzt wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr ermittelt.
Wie es heißt, war der 24-Jährige gegen 18.30 Uhr vom Bahnsteig 2 im S-Bahn-Bereich des Münchner Hauptbahnhofs in den Gleis-Bereich gelangt. "Nach kurzer Verweildauer" habe sich der Mann an der Bahnsteig-Kante festgehalten sowie an diese uriniert. Er sei von mehreren unbekannten Passanten dazu aufgefordert worden, den Gleis-Bereich wieder zu verlassen. Mittlerweile sei auch eine Abfertigungs-Mitarbeiterin der Deutschen Bahn in ihrer Kanzel am Mittelbahnsteig auf den Vorfall aufmerksam geworden. Sie habe für eine S-Bahn (S4) eine Zwangs-Bremsung ausgelöst.
"Zu einer direkten Gefahren-Situation für den 24-Jährigen war es nicht gekommen", erklärt die Bundespolizei, "da mehrere Reisende, die die Bremsung des Zuges im Tunnel-Bereich hörten, den hektisch werdenden Mann aus dem Landkreis Freising zum Bahnsteig hochzogen." Die besagte S-Bahn sei rechtzeitig im Stammstrecken-Tunnel zum Stehen gekommen. "In der S4 verletzte sich durch die eingeleitete Zwangs-Bremsung niemand", meldet die Bundespolizei-Inspektion weiter.
Der Ukrainer sei von Passanten bis zum Eintreffen der alarmierten Einsatzkräfte festgehalten worden. Laut heutiger Mitteilung der Polizei hatte der Mann 2,2 Promille intus. Aufgrund des Vorfalls sei es "zu erheblichen Auswirkungen im freitagabendlichen Verkehr der S-Bahn gekommen". Die Bundespolizei dankte heute per Presse-Mitteilung den Reisenden, die dem 24-Jährigen zum Bahnsteig hochgeholfen hatten. Zugleich warnen die Gesetzeshüter einmal mehr vor dem unbefugten Betreten von Bahn-Anlagen.