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Mit Ambrosia und Riesenbärenklau ist nicht zu zu spaßen – und beim Entfernen dieser Pflanzen ist einiges zu beachten, bis hin zum Schutzanzug

(ty) Im Garten ist jetzt wieder Vorsicht geboten. Denn nach der Erfahrung des Kreisfachberaters für Gartenbau, Andreas Kastner, werden Ambrosia und Riesenbärenklau auch in diesem Jahr im Landkreis Pfaffenhofen wieder auftreten. 

Die Ambrosia (oder Beifußblättriges Traubenkraut) beginnt Anfang Juli mit der Blüte. Unmittelbar danach kommt es zur Pollenausschüttung. „Durch ihr hohes allergenes Potential ist diese Pflanze sowohl für Allergiker als auch gesunde Menschen gefährlich“, betont Kastner. Vor allem während der Blütezeit von Juli bis Oktober könnten Symptome wie juckende Augen, allergischer Schnupfen, Husten, Atemlosigkeit und Asthma-Anfälle auftreten. Es sei daher ratsam, in den Gärten die Augen offen zu halten und gegebenenfalls zu reagieren, so der Gartenfachmann.

So sieht die Ambrosia aus.

Am ehesten ist die Ambrosia nach Angaben aus dem Landratsamt durch Ausreißen der gesamten Pflanze zu bekämpfen. „Sind die Blütenstände sichtbar, ist es angezeigt, vor dem Roden, der Pflanze einen Plastiksack überzustülpen, dann samt ihrem Wurzelstock auszureißen und zu entsorgen.“ Die Entsorgung sollte dann auf jeden Fall über die Restmülltonne erfolgen. Bei der Rodung während der Blüte ist das Tragen eines Mundschutzes, das heißt einer Feinstaubmaske (mindestens FFP2 oder höher), unumgänglich. Handschuhe und eine dicht sitzende Schutzbrille schützen zusätzlich vor Kontaktallergien. Das Landratsamt bittet die Bürger auch um Meldung von Ambrosia-Fundorten. 

Eine andere invasive und sehr widerstandsfähige Pflanze ist der Riesenbärenklau. Der Pflanzensaft ist gefährlich, vor allem wenn mit dem Saft benetzte Haut mit Sonnenlicht in Berührung kommt. Es zeigen sich oft schwere Verbrennungserscheinungen oder Hautrötungen. Wer den Riesenbärenklau im Garten hat, kann ihn meist nur durch Ausstechen mit einem Spaten endgültig loswerden und sollte dabei den Körper, das Gesicht und die Augen vor dem Kontakt mit dem Pflanzensaft schützen.  Empfehlenswert ist das Tragen eines Schutzanzuges mit Handschuhen und einer Schutzbrille. Ratsam ist es zudem, die Arbeiten an bewölkten Tagen oder in den Abendstunden auszuführen.

Die Pflanzen sollten vor der Blüte entfernt werden, um ein erneutes Versamen zu verhindern. Abgeschnittene Pflanzen blühen nach dem Schnitt meist nochmals, was eine Nachkontrolle erfordert. „Die Samen reifen sogar an abgeschnittenen Samenständen aus und behalten teilweise über mehrere Jahre ihre Keimfähigkeit, weshalb sie nicht in den Kompost gelangen dürfen“, wird betont. 

Ansprechpartner im Landratsamt ist Andreas Kastner. Er ist zu erreichen über Telefon (0 84 41) 27 31 5, Fax: (0 84 41) 80 08 73 15 oder E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!. Fragen zur gesundheitlichen Problematik beantwortet das Gesundheitsamt unter Telefon (0 84 41) 79 19 60 .


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