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Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen und Umgebung

Theresia Littel feiert 85. Geburtstag

(ty) Theresia Littel, geborene Graßl, aus Mitterscheyern hat kürzlich ihren 85. Geburtstag im Kreise ihrer Familie gefeiert. Sie wuchs mit ihren fünf Geschwistern in Webling auf. Nach ihrer Schulzeit besuchte sie drei Jahre lang die Berufsschule für Hauswirtschaft und war daraufhin als Hauswirtschafterin und Kindermädchen tätig. Am 18. August 1961 heiratete sie ihren Mann Herbert, zusammen bauten sie sich ihr Haus in Mitterscheyern. Aus der Ehe gingen die beiden Söhne Erich und Franz Josef hervor.

Theresia Littel ist fünffache Oma. Wenngleich die Enkel bereits im Teenager- beziehungsweise Erwachsenen-Alter sind, kommen sie immer noch gerne zu ihrer Großmutter. Die noch sehr aktive Jubilarin geht regelmäßig zum Senioren-Nachmittag und nimmt an Veranstaltungen rund um Scheyern teil. Ansonsten kümmert sie sich um ihr Haus und ihren schönen Garten. Im Namen der Gemeinde gratulierte Bürgermeister Manfred Sterz (Foto oben) zum Geburtstag, Julia Pfab überbrachte die besten Wünsche der Pfarrei.

Kurs für Tai-Chi-Qigong

(ty) Barbara Uhl, erfahrene Lehrerin für Tai-Chi und Qigong, bietet am Samstag, 10. August, und am Sonntag, 11. August, jeweils von 9 Uhr bis 14.30 Uhr, bei der Volkshochschule des Landkreises Pfaffenhofen (VHS) einen Kurs für Anfänger ohne Vorkenntnisse und Teilnehmer der letzten Anfänger-Kurse an. Am Samstag, 17. August, und Sonntag, 18. August, findet dann ein Kurs für Fortgeschrittene statt. Laut aktueller Mitteilung der VHS sind für die genannten Angebote noch Plätze frei. Anmeldungen sind online auf https://vhs.landkreis-pfaffenhofen.de, telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 27 - 40 00 oder per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! möglich.

"Tai-Chi-Qigong ist die Erweiterung des Qigong zu einem festgelegten Bewegungs-Ablauf, der so genannten Form", erklärt die VHS. "Sie ist geeignet für jedes Alter, sanft und körperlich stärkend, seelisch ausgleichend." Ursprünge finde man in rituellen Bewegungs-Abläufen, aber auch in der sanften, so genannten inneren Kampfkunst. Die Statik des Körpers werde über das Qigong hinaus in der Fortbewegung reguliert. Gelenke würden entlastet, innere Muskulatur aufgebaut, Sehnen würden geschmeidiger. Die inneren Organe würden massiert und somit unterstützt. "Spezielle Methoden zur Entwicklung und Wahrnehmung der Heilkraft Qi werden eingeübt", so die VHS.

Paarfest-Bilanz der Polizei

(ty) "Eine insgesamt positive Bilanz" gibt es aus Sicht der Polizei für das diesjährige Paarfest in Reichertshofen zu vermelden, das von Freitag bis einschließlich gestrigen Montag stattgefunden hat. Für die Beamten von der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Geisenfeld habe es lediglich wenige Einsätze gegeben, unter anderem wegen zwei Körperverletzungs-Delikten.

In der Nacht zum Samstag, gegen 1 Uhr, seien Gäste und Mitarbeiter des Sicherheits-Dienstes aneinandergeraten; dabei sei es zu Handgreiflichkeiten gekommen. Diesbezüglich werde gegen mehrere Beteiligte wegen verschiedener Delikte ermittelt. Gestern sei eine Mitteilung über ein angebliches Körperverletzungs-Delikt gegen einen 16-jährigen Azubi eingegangen; hier sei der genaue Ablauf der im Raum stehenden Tat noch Gegenstand der Ermittlungen.

Hilfe bei Unternehmens-Nachfolge

(ty) Familien-Unternehmen gelten als wesentlicher Bestandteil des Mittelstands. Neben Fachkräfte-Mangel und Bürokratie ist es oft die Nachfolge, die hier Sorgen bereitet. Was also tun, wenn sich intern niemand findet, um die Firmen-Tradition weiterzuführen? Das Kommunal-Unternehmen für Struktur-Entwicklung im Landkreis Pfaffenhofen (KUS) berät in Kooperation mit der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern (IHK), mit der Handwerkskammer für München und Oberbayern (HWK) und den bayerischen "Aktiv-Senioren" kostenfrei und neutral bezüglich der Unternehmens-Nachfolge. Interessierte Betriebe könnten sich für Beratungs-Termine beim KUS telefonisch unter der Rufnummer (0 84 41) 4 00 74 40 melden.

"Eine Übergabe ist zeitintensiv und sollte strategisch geplant sein", weiß KUS-Chef Johannes Hofner. "Die Aufgabe umfasst weit mehr, als eine Person zu finden, die den Chef-Sessel übernimmt." Insbesondere wenn unklar sei, wie es weitergehe, gelte: Je früher man sich Unterstützung und Beratung hole, desto besser. "Eine erfolgreiche Gestaltung der Unternehmens-Nachfolge ist für betroffene Unternehmerinnen und Unternehmer, sowie für den Wirtschafts-Standort insgesamt von höchster Bedeutung", so Hofner weiter. Auch für Jung-Unternehmer könne die Unternehmens-Nachfolge eines bereits etablierten Betriebes eine große Chance darstellen.

Vollsperrung startet eine Woche später

(ty) Wie berichtet, saniert der Landkreis Freising die Fahrbahn der Kreisstraße FS10 zwischen dem Ortsausgang von Thann und dem Ortseingang von Gerlhausen. Allerdings verzögert sich der Beginn dieser Maßnahme um eine Woche, wie nun aus dem Landratsamt gemeldet wurde. Die Arbeiten starten demnach erst am kommenden Montag, 5. August, und dauern dann voraussichtlich bis zum Freitag, 16. August. In diesem Zeitraum sei diese Strecke für den gesamten Verkehr komplett gesperrt. Der Verkehr werde großräumig umgeleitet (siehe nachfolgende Karte).

Der von Thann kommende Verkehr werde bereits an der Abzweigung von der Staatsstraße 2054 in Anglberg über Haag an der Amper und Obermarchenbach nach Gerlhausen umgeleitet. Die Umleitung für die Gegenrichtung erfolge analog; die Strecke sei ausgeschildert. Wegen der Vollsperrung der FS10 entfalle die MVV-Haltestelle in Thann in diesem Zeitraum ersatzlos. Für die Bus-Linie 603 entfalle die Haltestelle Thann. Die Buslinie 680 starte und ende in Gerlhausen an der Kreisstraße FS22. Die Linie 688 fahre ab der Haltestelle Anglberg-Ort nach Mittermarchenbach und zurück. Es entfallen die Haltestellen Thann, Gerlhausen, Hausmehring bei Haag und Obermachenbach. (Karte: Landratsamt Freising)

Teilweise verfassungswidrig

(ty) Das Bundesverfassungsgericht hat mit seinem heute verkündeten Urteil über die von der bayerischen Staatsregierung im Juni vergangenen Jahres erhobene Normenkontrollklage entschieden und das "Bundeswahlgesetz 2023" teilweise mit dem Grundgesetz für unvereinbar erklärt. "Das Bundesverfassungsgericht hat damit unsere von Anfang an vertretene Rechtsansicht bestätigt, dass die ersatzlose Streichung der Grundmandats-Klausel verfassungswidrig ist und auf die historisch gewachsene Fraktions-Gemeinschaft von CDU/CSU Rücksicht genommen werden muss", kommentiert der bayerische Innenminister Joachim Herrmann (CSU).

"Die Ampel-Koalition hat hier hastig ein Gesetz beschlossen, obwohl schon im Gesetzgebungs-Verfahren zahlreiche verfassungsrechtliche Einwände erhoben wurden. Jetzt hat sie die Quittung dafür erhalten", so Herrmann weiter.  "Die bewährte Höhe der Sperrklausel von fünf Prozent hat das Gericht zurecht nicht beanstandet." Die von der Ampel vorgenommene Streichung der Grundmandats-Klausel hätte nicht nur, aber vor allem Bayern treffen können. "Hätte beispielsweise nach einer Modell-Rechnung die CSU bei der nächsten Bundestagswahl deutschlandweit weniger als fünf Prozent der Zweitstimmen erhalten, aber aufgrund ihrer flächendeckenden Verwurzelung weiterhin nahezu alle Wahlkreise gewonnen, wäre fast ganz Bayern ohne direkt gewählten Wahlkreis-Abgeordneten geblieben", erklärt Herrmann.

Bayern wäre laut diesem Szenario nur durch Abgeordnete repräsentiert gewesen, die Parteien entstammen, die hier nicht die Mehrheit haben, während die bayerische Mehrheitspartei im Bundesparlament gefehlt hätte. Es wären in diesem Fall auch insgesamt deutlich weniger Abgeordnete aus Bayern in den Bundestag eingezogen, weil den Ländern keine Mindest-Sitzzahlen entsprechend ihrem Bevölkerungsanteil mehr zugeteilt worden wären. "Bayern wäre daher nicht-, falsch- und unterrepräsentiert gewesen", so Herrmann. "Das konnten wir erfolgreich abwehren." Herrmann bedauert aber die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, nicht noch weitergehend auch die so genannte Zweitstimmen-Deckung im neuen Wahlgesetz für verfassungswidrig zu erklären.

Künftig kann eine Partei keine Direkt-Mandate mehr erhalten, wenn sie nicht mehr vom Zweitstimmen-Ergebnis gedeckt sind. "Die für eine Demokratie so wichtige Integrations- und Repräsentations-Funktion der Wahl wird durch die Zweitstimmen-Deckung geschwächt", findet Herrmann. Es sei gegenüber den Wählerinnen und Wählern nicht zu vermitteln, dass der von ihnen im Wahlkreis mehrheitlich Gewählte nur deshalb nicht in den Bundestag einziehen könne, weil er im Ranking einen geringeren prozentualen Stimmenanteil habe, als die siegreichen Bewerberinnen und Bewerber seiner Partei in den anderen Wahlkreisen des betreffenden Landes.

"Wäre das neue Wahlrecht bereits bei der Bundestagswahl 2021 zur Anwendung gekommen, wären allein in Bayern sieben von 46 Wahlkreisen verwaist geblieben", so Herrmann. "Aber auch in Baden-Württemberg und im Osten Deutschlands wären viele Regionen ohne direkt gewählte Abgeordnete geblieben." Solche "Repräsentations-Lücken" seien politisch nicht vermittelbar und führten nur zu Frust und Politikverdrossenheit. "Wir werden uns damit politisch nicht abfinden", sagt Herrmann. "Es bleibt zu hoffen, dass diese Regelungen vom nächsten Bundestag wieder rückgängig gemacht werden." 


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