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Für die Unterbringung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen werden Pflegefamilien gesucht – doch das ist gar nicht so einfach, wie gestern im Jugendhilfe-Ausschuss klar wurde

(ty) Die Aufnahme von Flüchtlingen stellt viele Landkreise vor Probleme, ist in jedem Fall eine Herausforderung. Ein Sonderfall sind dabei unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Denn für sie gelten spezielle Vorschriften. Und das wiederum macht es für die Landkreise, die die jungen Leute aufzunehmen haben, nicht leichter. In Rosenheim sind es zum Beispiel 170, wie Elke Dürr, die Sachgebietsleiterin "Familie, Jugend, Bildung" am Landratsamt, gestern im Jugendhilfe-Ausschuss erklärte. Und in Pfaffenhofen müsse man sich immerhin auf 15 bis 20 einstellen.

Das Problem: Im Kreis Pfaffenhofen gibt es keine Heime, in denen diese jungen Leute untergebracht werden könnten. Deshalb versucht man, Pflegefamilien zu finden. Auch, weil man laut Dürr hofft, dass sich dort intensiver um die jungen Menschen gekümmert wird. Das Finden solcher Pflegefamilien gestaltet sich aber zum einen ohnehin nicht so einfach und wird zweitens durch die Residenzpflicht noch schwieriger. Denn die Pflegefamilien dürfen zwar mit ihrem Pflegekind – mit Ausnahme-Genehmigung – Urlaub außerhalb ihres Regierungsbezirks in Deutschland machen; das Land verlassen darf das Pflegekind aber nicht. Diese Residenzpflicht schreckt viele potenzielle Pflegefamilien ab.

Der CSU-Abgeordnete Karl Straub setzt sich, wie berichtet, für praxisgerechte Lösungen ein, um den Pflegeeltern hinsichtlich der Auslandsaufenthalte entgegenzukommen. „Es wäre traurig, wenn wir den Jugendlichen, die schon so viel erleiden mussten, eine sinnvolle Unterbringung in Pflegefamilien nicht ermöglichen könnten“, sagte Straub. Dennoch: Eine Änderung wird hier wohl nicht von heute auf morgen zu erreichen sein. Und bis dahin gilt es Lösungen zu finden.

Deshalb will der Landkreis nun einerseits weiterhin nach Pflegefamilien suchen, sich zugleich aber andere Unterbringungsmöglichkeiten überlegen. Denn eine Zuweisung von 15 bis 20 minderjährigen Flüchtlingen, die ohne Begleitung nach Deutschland gekommen sind, steht für den Landkreis Pfaffenhofen im Raum. Das wurde gestern im Jugendhilfe-Ausschuss deutlich.

Unbegleitete minderjährige Flüchtlinge sind Kinder und Jugendliche, die aus den verschiedensten Gründen aus ihren Heimatländern geflüchtet sind und ohne Begleitung durch die Eltern nach Deutschland einreisen. Sie kommen zum Teil über den Flughafen München oder über die „grüne Grenze“ und werden irgendwann von der Polizei aufgegriffen. Sie werden dann registriert und je nach Alter in entsprechende Aufnahme- oder Jugendhilfe-Einrichtungen gebracht.

Die 16 und 17 Jahre alten Flüchtlinge wurden bisher als erstes in die zentrale Aufnahme-Einrichtung für Asylbewerber untergebracht; jüngere Kinder und Jugendliche wurden sofort in Jugendhilfe-Einrichtungen vermittelt. Ab Januar sollte dies auch für 16- und 17-jährige Jugendliche gelten. Dazu hätte es in Bayern bis Ende März dieses Jahres vier zentrale Clearing-Einrichtungen der Jugendhilfe geben sollen, wie es aus dem Landratsamt heißt. Aber: „Der Aufbau dieser Clearing-Stellen verzögert sich, da die Träger kaum Personal finden und sich die Umsetzung als schwieriger gestaltet.“

Nach einer Clearing-Phase von etwa zwei bis drei Monaten sollen die jugendlichen Flüchtlinge in geeignete Jugendhilfe-Maßnahmen vermittelt und in Pflegefamilien untergebracht werden. Im Landkreis Pfaffenhofen ist geplant, Pflegefamilien zu finden, die unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in ihrer Familie aufnehmen. Der Vorteil ist nach Angaben aus dem Landratsamt, „dass sich individueller um die jungen Menschen gekümmert werden kann und sie sich durch Familienanschluss leichter zurechtfinden“.

Familien, die sich im Landratsamt melden, werden vom Pflegekinderdienst auf ihre grundsätzliche Eignung als Pflegefamilie überprüft und vorbereitet. Ist eine Zusammenarbeit auf allen Seiten denkbar, kann die Vermittlung eines unbegleiteten Jugendlichen erfolgen. Die Pflegeeltern erhalten ein Pflegegeld, das den Unterhalt des Jugendlichen und einen Betrag für die Kosten der Erziehung umfasst. Die rechtliche Vertretung der Jugendlichen werde von einem Vormund wahrgenommen. „Wichtig ist, dass die Pflegeeltern Freude am Zusammenleben und Umgang mit Jugendlichen und eine unvoreingenommene Offenheit anderer Kulturen gegenüber haben“, wird betont.

In den Medien wurde bereits ein Aufruf zur Findung von geeigneten Pflegefamilien gemacht. Von den anfangs sechs interessierten Familien konnte mittlerweile eine Familie als geeignet überprüft werden, heißt es aus dem Landratsamt. An die Clearing-Stelle in München sei weitergegeben worden, dass diese zur Vermittlung bereitstehe. Zwei weitere Familien befinden sich noch in der Überprüfung, hieß es gestern.

Wer sich vorstellen kann, minderjährigen Flüchtlingen Hilfe und Unterstützung im eigenen Zuhause anzubieten, der kann sich im Landratsamt bei Susanne Schaffer, Telefon (0 84 41) 27 – 232, oder bei Kathrin Probst, Telefon (0 84 41) 27 – 185, melden.

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