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"Mariä Himmelfahrt": In 1704 der 2056 Kommunen in Bayern haben die Bürger heuer am 15. August frei. Hier weitere Details, die Hintergründe und eine Übersichts-Karte.

(ty) "Mariä Himmelfahrt" ist im Freistaat in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung ein gesetzlicher Feiertag. "Dabei kommt es auf das Verhältnis der katholischen und evangelischen Bevölkerung an", erklärt das bayerische Landesamt für Statistik. Die Feststellung der amtlichen Einwohnerzahl der Gemeinden nach den Ergebnissen des Zensus 2022 erfolgt erst Anfang 2025, führt die Behörde weiter aus. Änderungen des Verhältnisses zwischen katholischer und evangelischer Bevölkerung "werden daher erst im nächsten Jahr maßgeblich". Für "Mariä Himmelfahrt" am morgigen 15. August bleibe es somit bei der bisherigen Feststellung auf Grundlage des Zensus 2011.

Wie das bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt, ist damit "Mariä Himmelfahrt" nach wie vor in 1704 von insgesamt 2056 Gemeinden im Freistaat ein gesetzlicher Feiertag. "Während in Oberbayern und Niederbayern in allen Kommunen der 15. August ein Feiertag ist, trifft das in Oberfranken und Mittelfranken für die meisten Gemeinden nicht zu", fasst die Behörde zusammen. In fünf der acht bayerischen Großstädte sei "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag. Eine Übersicht bietet auch die von der Behörde herausgegebene Grafik, die sie am Ende dieses Beitrags finden.

In einer aktuellen Presse-Mitteilung legt die Statistik-Behörde dar: Gemäß Artikel 1, Absatz 1, Nummer 2 des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertags-Gesetz) ist in Bayern der 15. August – "Mariä Himmelfahrt" – in einer Gemeinde dann ein gesetzlicher Feiertag, wenn dort mehr katholische als evangelische Einwohner ihren Hauptwohnsitz haben. Auf welche Kommunen das zutreffe, stelle gemäß Artikel 1, Absatz 3 des Feiertags-Gesetz das Landesamt für Statistik auf Basis der letzten Volkszählung fest. Diese Feststellung beruhe aktuell noch auf den Ergebnissen des Zensus 2011. Mit Veränderungen sei erst im nächsten Jahr zu rechnen, wenn die amtlichen Einwohnerzahlen nach den Ergebnissen des Zensus 2022 festgestellt seien.

Laut Landesamts für Statistik ist das Fest "Mariä Himmelfahrt" somit heuer in 1704 von insgesamt 2056 bayerischen Gemeinden ein gesetzlicher Feiertag. In Oberbayern und Niederbayern sei der 15. August in diesem Jahr überall ein Feiertag, weil dort in allen Gemeinden zum Stichtag des Zensus 2011 die Zahl der Katholiken überwogen habe. Auch in der Oberpfalz (96,0 Prozent der Gemeinden überwiegend katholisch), in Schwaben (95,3 Prozent) sowie in Unterfranken (87,0 Prozent) haben die meisten Menschen an diesem Tag frei. In der Mehrheit der Gemeinden der evangelisch geprägten Regierungsbezirke Oberfranken und Mittelfranken sei "Mariä Himmelfahrt" hingegen kein Feiertag: Dort seien nur 46,3 Prozent beziehungsweise 18,1 Prozent der Gemeinden mehrheitlich katholisch.

Weiter heißt es aus dem Landesamt für Statistik: Während in den bayerischen Großstädten München, Augsburg, Würzburg, Regensburg und Ingolstadt "Mariä Himmelfahrt" ein gesetzlicher Feiertag sei, werde in den mittelfränkischen Großstädten Nürnberg, Fürth und Erlangen gearbeitet beziehungsweise seien die Geschäfte geöffnet. Eine detaillierte und offizielle Übersicht dazu, in welchen bayerischen Kommunen das Fest "Mariä Himmelfahrt" am morgigen Donnerstag ein gesetzlicher Feiertag ist, ist online im digitalen Informations-Angebot des bayerischen Landesamts für Statistik zu finden; hier der direkte Link. Einen optischen Eindruck vermittelt auch die nachfolgende Grafik. 

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