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Er ohne Führerschein und nicht unerheblich alkoholisiert, sein Wagen nicht zugelassen und nicht versteuert.

(ty) Umfangreichen Ärger, auch strafrechtlicher Art, hat sich ein 56-Jähriger eingehandelt, als er am gestrigen Abend im Gemeinde-Bereich von Neustadt an der Donau in eine allgemeine Verkehrs-Kontrolle geraten ist. Streifenbeamte von der örtlich zuständigen Polizeiinspektion aus Kelheim stoppten den aus dem Landkreis Eichstätt stammenden Pkw-Lenker gegen 20.10 Uhr. Im Zuge der Überprüfungen habe sich dann erst einmal herausgestellt, dass der Mann gar nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sei. Außerdem habe für den von ihm gesteuerten Wagen keine gültige Versicherung bestanden. Damit aber nicht genug.

Denn im Rahmen der Kontrolle sei den Gesetzeshütern obendrein aufgefallen, dass der 56-Jährige alkoholisiert gewesen sei. Ein von ihm freiwillig durchgeführter Atem-Test habe dann auch einen Wert im Ordnungswidrigkeiten-Bereich ergeben – also zwischen 0,5 und 1,1 Promille. Die Weiterfahrt des Verkehrs-Sünders wurde freilich unterbunden. Auf den Mann kommen jetzt Strafanzeigen wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und wegen eines Vergehens nach dem Pflicht-Versicherungs-Gesetz zu. Zusätzlich wird es sich wegen der Alkohol-Fahrt und wegen eines Verstoßes gegen das Kfz-Steuer-Gesetz verantworten müssen. 


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