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Auf den Papa, der zeitweise als Sozius mit an Bord war, kommt nun strafrechtlicher Ärger in mehrfacher Hinsicht zu.

(ty) Ein Kind ist am gestrigen Nachmittag im Bereich von Bad Abbach mit dem nicht zugelassenen Quad seines Vaters auf einer Straße herumgefahren. Die örtlich zuständige Polizeiinspektion aus Kelheim berichtet heute von dem Vorfall, der strafrechtliche Konsequenzen nach sich zieht. Gegen 14 Uhr sei der Grundschüler mit dem Gefährt unterwegs gewesen. Der Papa des Buben habe sich zeitweise als Sozius mit auf dem Quad befunden. 

Wenngleich gegen den Jungen, der freilich nicht über den erforderlichen Führerschein verfügt, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis ermittelt wird, hat er altersbedingt keine strafrechtlichen Konsequenzen zu befürchten. Gegen den Vater wird laut Polizei strafrechtlich wegen des Ermächtigens zum Fahren ohne Fahrerlaubnis ermittelt. Außerdem werde wegen eines Vergehens nach dem Pflicht-Versicherungs-Gesetz sowie Verstoßes gegen die Abgaben-Ordnung ermittelt.


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