Tularämie: Erkrankung werde durch ein Bakterium verursacht und könne auch auf den Menschen übertragen werden. Das sollte man beachten.
(ty) Im Kreis Freising ist die Hasenpest aufgetreten. Das wurde am heutigen Donnerstag aus dem Landratsamt bekannt gegeben. Seit November vergangenen Jahren seien in Bayern insgesamt 20 Fälle von Tularämie – auch bekannt als Hasenpest – bei Feldhasen nachgewiesen geworden, so die Behörde. Davon seien nun wiederum auch zwei Fälle aus dem Landkreis Freising gemeldet worden. Diese Erkrankung werde durch das Bakterium "Francisella tularensis" verursacht und könne in seltenen Fällen auch auf den Menschen übertragen werden.
"Die Übertragung der Tularämie auf den Menschen erfolgt in der Regel durch direkten Kontakt mit infizierten Feldhasen oder durch den Kontakt mit kontaminierten Materialien, wie zum Beispiel dem Blut oder den Körperflüssigkeiten der Tiere", so das Landratsamt. Auch das Berühren von toten Tieren könne ein Risiko darstellen. "Eine Übertragung durch den Verzehr von nicht ausreichend erhitztem Fleisch ist ebenfalls möglich, jedoch sehr selten", heißt es weiter. "Übertragungen von Mensch zu Mensch sind nicht bekannt." Um sich und andere zu schützen, empfiehlt das Veterinäramt des Kreises Freising, "den Kontakt mit Wildtieren zu vermeiden und Abstand zu Feldhasen sowie anderen Wildtieren zu halten".
Haustiere sollten nach Angaben der Behörde ebenfalls nicht mit diesen Tieren in Kontakt kommen, da diese ebenfalls infiziert werden können. "Beim Umgang mit toten Tieren ist besondere Vorsicht geboten; diese sollten nicht ohne geeignete Schutz-Ausrüstung berührt werden", wird betont. Wer ein totes Tier finde, solle den zuständigen Jagd-Pächter informieren, der das aufgefundene Tier im Zuge des Feldhasen-Monitorings des bayerischen Jagd-Verbands (BJV) zu weiterführenden Untersuchungen an das bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittel-Sicherheit (LGL) übermittle.
Die Symptome einer Tularämie beim Menschen können laut Mitteilung des Freisinger Landratsamts grippeähnlich sein und umfassen unter anderem hohes Fieber, Schüttelfrost, Müdigkeit, Kopf-, Muskel- und Gliederschmerzen und geschwollene Lymphknoten. Sehr selten komme es zu septischen Verläufen und Todesfällen, dies betreffe vor allem immungeschwächte Personen. Im Falle eines Nachweises des Krankheits-Erregers "Francisella tularensis" bestehe für die Infektion beim Menschen nach Paragraf 7 des Infektions-Schutz-Gesetzes eine Melde-Pflicht gegenüber dem zuständigen Gesundheitsamt.