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Stefan S. wurde heute im Getränkemarkt-Mordprozess zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt: Gericht sah den Mord als erwiesen an 

(ty) „Lebenslang“. So lautet das Urteil heute im so genannten Getränkemarkt-Mordprozess. Der vorsitzende Richter am Landgericht verurteilte den Angeklagten Stefan S. zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe wegen „Mord in Tateinheit mit Raub mit Todesfolge“. Das Gericht kam im Laufe der vielen Verhandlungstage zu der Überzeugung, dass Stefan S. den 61-jährigen Inhaber des Getränkemarktes Fristo in Pfaffenhofen mit Vorsatz ermordet hat.

Der Angeklagte hat nach Überzeugung der Kammer das Opfer aus Habgier erstochen, um an die Einnahmen des Getränkemarktes zu gelangen. Die besondere Schwere der Schuld wurde nicht festgestellt, so dass die Prüfung einer vorzeitigen Entlassung nach 15 Jahren möglich ist. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Zur Urteilsbegründung: Nicht Angst, sondern Habgier war das Motiv


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