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Die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises gilt in dieser Kommune ab 1. Januar 2026. Das bedeutet auch: Pflicht zu Kennzeichnung und Registrierung der Tiere.

(ty) Im Gemeinde-Bereich von Pörnbach gilt ab dem kommenden Jahr die so genannte Katzenschutz-Verordnung des Kreises Pfaffenhofen. Das wurde am heutigen Dienstag aus dem Landratsamt bekannt gegeben. Nach dieser Verordnung müssen Katzen-Besitzerinnen und Katzen-Besitzer im gesamten Gebiet der Kommune "künftig ihre Tiere kastrieren lassen, wenn sie unkontrollierten Auslauf haben und älter als fünf Monate sind", erklärt die Behörde. "Zudem sind sie zur Kennzeichnung mit einem Mikrochip oder einer Ohrtätowierung und zur Registrierung verpflichtet."

"Auch Gemeinde-Beauftragte können freilebende Katzen und freilaufende Halter-Katzen kennzeichnen und kastrieren lassen, wenn die Katzen-Halterin oder der Katzen-Halter nicht innerhalb von 48 Stunden ermittelt werden kann", erläutert die Landkreis-Behörde weiter.

Zum Hintergrund heißt es: Die Gemeinde Pörnbach habe einen Antrag auf Aufnahme in die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises gestellt. Diesem Antrag habe nun nach eingehender fachlicher und rechtlicher Prüfung durch das hiesige Veterinäramt stattgegeben werden können. Die Änderung werde zum 1. Januar 2026 wirksam. Nachzulesen ist die Katzenschutz-Verordnung des Landkreises unter diesem Link.

Um die Population freilebender Katzen langfristig kontrollieren und einen vorbeugenden Beitrag zum Tierschutz leisten zu können, hatte der Landkreis Pfaffenhofen die Verordnung zum Schutz freilebender Katzen – Katzenschutz-Verordnung – erlassen. Diese ist bereits seit 1. Januar 2020 in Kraft. Sie gilt jedoch nur in bestimmten Gebieten.

Die Verordnung kommt nicht pauschal im gesamten Kreis-Gebiet zur Anwendung, so das Landratsamt, "da eine landkreisweite Regelung unverhältnismäßig wäre". Daher sei die Aufnahme in den Geltungs-Bereich der Katzenschutz-Verordnung durch die jeweilige Kommune zu beantragen. Seit März dieses Jahres gilt die Katzenschutz-Verordnung in den Gemeinde-Bereichen von Pfaffenhofen an der Ilm und Reichertshofen.

"Katzenmütter bekommen bis zu drei Mal im Jahr zwei bis sechs Junge", erklärt die Behörde. Die Geschlechtsreife trete mit zirka sechs Monaten ein. Unkastrierte Katzen zeugten durch diese hohe Vermehrungsrate viele Nachkommen. Verwilderte, herren- und heimatlose Katzen leben den Angaben zufolge häufig unter äußerst schlechten Bedingungen, werden oft schon krank geboren und leiden unter Mangel-Ernährung, Parasiten-Befall und Infektionen. Insbesondere in Gebieten, in denen sich verwilderte Hauskatzen ansiedeln, führe das immer wieder zu Tierschutz-Problemen.

Zum Hintergrund:

Pfaffenhofen und Reichertshofen: Frei laufende Katzen müssen kastriert werden

Tierschutz-Verein PAF fordert: Katzenschutz-Verordnung jetzt endlich umsetzen


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