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War es Mordversuch oder gefährliche Körperverletzung? – Am Freitag bekommt Nikolai A, der in Manching mit dem Meißel auf seine Frau losgegangen war, das Urteil – Der Staatsanwalt will ihn zehneinhalb Jahre hinter Gittern sehen

 (ty) Wollte er seine Frau nun töten oder ihr „lediglich“ eine Abreibung verpassen. Darüber muss sich die Strafkammer des Landgerichtes bis zu diesem Freitag klar werden. Denn dann wird das Urteil gesprochen gegen Nikolai A., den Hilfsarbeiter Aus Manching, der im September seine getrennt von ihm lebende Frau mit einem Metallmeißel attackiert hatte.

Der Staatsanwalt Jürgen Staud blieb in seinem Pläydoyer beim Tötungsvorsatz. „Die Schläge hatten Ziel, Leben zu vernichten“, meinte er und forderte eine Gesamtfreiheitsstrafe von zehneinhalb Jahren. Darin eingeschlossen die Brandstiftung an dem Auto seines Nebenbuhlers. Denn auch die sieht Staud als erwiesen an. Ebenso, wie er den Vorwurf des Mordversuchs als nachgewiesen erachtet. Und Landgerichtsarzt Roman Steinkirchner hält zudem einen Alkoholentzug bei dem Russlanddeutschen für zwingend. Sein erheblicher Alkoholisierungsgrad bei der Tat ist übrigens der einzige mildernde Umstand, den der Staatsanwalt anerkennt. Seine Entschuldigungen vor Gericht und auch die schriftlichen aus dem Gefängnis heraus hingegen haben für Jürgen Staud nur prozesstaktische Bedeutung.

Für die Verteidigung ist die Meißelattacke vom 24. September 2013 indes nicht mehr als gefährliche Körperverletzung. Und dafür seinen vier Jahre und drei Monate Haft als Strafe ausreichend. Zumal sie für die Brandstiftung an dem Auto des Geliebten seiner Frau keine hinreichenden Beweise sehen. Deswegen müsse Nikolai A. von diesem Vorwurf freigesprochen werden.

Und – wie Verteidiger Jörg Gragert in seinem Plädoyer meinte – auch vom Vorwurf des versuchten Mordes.  Den Tod seiner Frau habe Nikolai A. nie beabsichtigt, wofür auch die Tatsache spräche, dass er den Meißel bei der Tat mit Stoff umwickelt hatte. Also bliebe gefährliche Körperverletzung.

Am Freitag um neun wird die Strafkammer des Landgerichtes ihre Sicht der Dinge bekannt geben und das Urteil sprechen.

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