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Ercan K., der seine Frau während einer Weihnachtsfeier im Asia Palast schwer verletzte hatte und sich wegen versuchten Mordes vor dem Landgericht Ingolstadt verantworten muss, und seine abenteuerliche Sicht der Dinge 

(ty) Normal enden Beziehungen offenbar kaum noch. Diesen Eindruck konnte man in diesem Herbst am Landgericht Ingolstadt gewinnen, wo drei Verfahren teilweise kuriose Ausmaße annahmen, die mittelbar oder unmittelbar mit solchen Beziehungsproblemen zu tun haben. Der jüngste Fall wird noch verhandelt und geht Mitte Dezember zu Ende. Ercan K., ein 48-jähriger Deutschtürke, der seine Frau bei einer Weihnachtsfeier im Asia Palast in der Friedrichshofener Straße beinahe erstochen hatte.

Interessant bei derartigen Prozessen ist vor allem oft die Wahrnehmung der Angeklagten. Wollte im Fall des Deutschrussen, der in Manching mit einem Stahlmeißel auf seine getrennt lebende Frau losgegangen war, der Angeklagte keinerlei Tötungsabsicht verfolgt und ihr lediglich „eine Abreibung“ verabreicht haben, zeigt sich Ercan K. noch ein wenig fantasievoller. Er hatte seiner Frau zwar ein Küchenmesser in den Rücken gerammt und sie mit zwei Stichen am Bein so schwer verletzt, dass sie heute noch an den dauerhaften Folgen dieser Stiche leidet. Sie verletzt zu haben, hatte der Angeklagte sogar zugegeben. Aber nur, um sie zu schützen. Eine in der Tat abenteuerliche Sichtweise.

Wie er selbst sagte, wollte Ercan K. mit seiner Tat einen Anschlag auf seine Frau verhindern. Das ganze sei eine böse Falle für ihn gewesen. Wegen irgendwelcher Ungereimtheiten beim Arbeitgeber seiner Frau, die er ans Licht gebracht habe. Und schließlich sei er während der tragischen Weihnachtsfeier vom Sohn der Inhaberin des Schuhgeschäftes angegriffen worden, nicht umgekehrt.

Die Zeugen sehen das zwar anders und haben ihn größtenteils massiv belastet. Das aber scheint den Angeklagten ebenso wenig von seiner ganz persönlichen Wahrheit abbringen zu können wie die Tatsache, dass die Staatsanwaltschaft ihm versuchte Mord vorwirft.

Auch die Vorgeschichte spricht nicht unbedingt für den Angeklagten. Die Ehe war eigentlich vor dem Anschlag bereits am Ende. Am Abend der Weihnachtsfeier hat das 42-jährige Opfer auch noch einmal bekräftigt, sich scheiden lassen zu wollen. Wegen vieler Aggressionen in der Ehe. Er soll sie zwar nie geschlagen, aber in der Wohnung mit Gegenständen um sich geschmissen und sie auch schon mal ausgesperrt haben.

Keine Verschwörung also, sondern doch eher eine astreine Beziehungstat. Das sieht auch der psychiatrische Gutachter so. Bei ihm bedankte sich der Angeklagte sogar für sein Gutachten, obwohl er ihm uneingeschränkte Schuldfähigkeit zubilligt.

Am 8. Dezember wird der Prozess fortgeführt, eine Woche drauf soll das Urteil fallen. 


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