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Der Lenker des tschechischen Gefährts hielt die Polizei zwischen Saalhaupt und dem Autobahn-Dreieck Holledau in Atem

(ty) Am Dienstag wurde der Polizei von Verkehrsteilnehmern ein Geisterfahrer auf der B15-neu mitgeteilt. Bei dem Fahrzeug handelte es sich um einen tschechischen Reisebus, der später am Autobahndreieck Holledau gestellt werden konnte. 

Gegen 13 Uhr gingen bei der Einsatzzentrale des Polizeipräsidiums Niederbayern mehrere Anrufe über den Falschfahrer ein, der zu diesem Zeitpunkt auf der Bundesstraße auf Höhe Saalhaupt unterwegs war. Die Straße ist an dieser Stelle autobahnähnlich ausgebaut. Nach den Mitteilungen der Verkehrsteilnehmer war der Falschfahrer – ein tschechischer, silberfarbener Reisebus – in Richtung Regensburg auf der falschen Fahrbahn unterwegs. Die angerückten Streifenwagen konnten zunächst keinen Geisterfahrer feststellen, die Mitteilung eines Autofahrers brachte die Einsatzkräfte dann aber auf die richtige Spur – und dies im wörtlichen Sinn, denn der Bus war mittlerweile auf der A93 in Richtung Autobahndreieck Holledau unterwegs; erfreulicherweise inzwischen auf der richtigen Fahrbahn. 

 

Die Ermittlungen der Inspektion Mainburg ergaben, dass der Reisebus aus Tschechien kommend auf der A93 in Richtung Münchner Flughafen unterwegs war. Fahrgäste befanden sich nicht im Bus. „Am Autobahndreieck Saalhaupt fuhr der Fahrer zunächst an der Abfahrt zur B15 vorbei, fuhr dann jedoch über die Auffahrt zur A93 entgegen der Fahrtrichtung auf die B 15 auf“, berichtet ein Polizeisprecher. „Warum er das tat ist noch unklar, denn schließlich fuhr er kurz danach wieder auf der korrekten Fahrbahn auf der A93 weiter Richtung Holledau, wo er angehalten werden konnte.“
 

Aufgrund des geringen Verkehrsaufkommens zum besagten Zeitpunkt wurden nach bisherigen Erkenntnissen keine Verkehrsteilnehmer gefährdet. Die Kontrolle des Busfahrers und seines Fahrzeugs ergaben keine Auffälligkeiten, wie es heißt. Gegen den Mann wurde ein Ermittlungsverfahren wegen Gefährdung des Straßenverkehrs eingeleitet; außerdem erwartet ihn eine Geldbuße wegen des verbotenen Wendens auf der Autobahn.


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