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Die Regierung von Oberbayern erklärt, warum die Notunterkünfte nötig sind, wie sie organisiert und ausgewählt werden, wie lange die Flüchtlinge dort bleiben und wie es dann weitergeht

(ty) Die Regierung von Oberbayern hat – aufgrund der weiterhin hohen Zugänge von zuletzt durchschnittlich 470 Flüchtlingen in 24 Stunden – bekanntlich gestern den Notfallplan für die Unterbringung von Asylbewerbern auch im Kreis Pfaffenhofen aktiviert. In den Räumlichkeiten an der Trabrennbahn stehen in der Kreisstadt Plätze für mindestens 150 Flüchtlinge zur Verfügung. „Konkret sollen ab Mittwochmittag zirka 100 Plätze in dem Objekt in der Hohenwarter Straße in Anspruch genommen werden“, bestätigt die Regierung in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung. Die weitere Belegung erfolge sukzessive entsprechend der Kapazitäten und in enger Abstimmung mit dem Landratsamt.

Regierungspräsident Christoph Hillenbrand dankt Landrat Martin Wolf (CSU) und dessen Team für die gute Zusammenarbeit – sie seien der Regierung von Oberbayern kurzfristig, effektiv und engagiert zur Seite gesprungen. „Besonders bedanken möchte ich mich auch bei allen Ehrenamtlichen, ohne deren herausragenden Einsatz diese Herausforderung nicht zu meistern wäre“, so Hillenbrand. Nach Angaben aus dem Landratsamt hat sich bereits ein Kreis von rund 30 Ehrenamtlichen gefunden, der bei der Betreuung der an der Trabrennbahn einquartierten Personen helfen will.

Die Asylbewerber, die heute in dem ehemaligen Festsaal auf dem Trabrennbahn-Gelände einziehen sollen, werden kurz nach ihrer Ankunft in München im Rahmen des Notfallplans nach Pfaffenhofen weitergeleitet. „Zuvor werden alle Asylbewerber im so genannten Ankunftszentrum in München, der ersten Anlaufstation für neu Angekommene, zunächst medizinisch erstuntersucht (Erstscreening)“, heißt es von der Bezirksregierung. „Im Anschluss werden grundsätzlich nur diejenigen Asylbewerber in die Notfallplanobjekte in den Landkreisen und kreisfreien Städten verlegt, deren Asylverfahren die Außenstelle des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in München durchführt.“

In der Notunterkunft selbst ist das jeweilige Landratsamt beziehungsweise die kreisfreie Stadt für die Verpflegung, die weitere medizinische Untersuchung und Versorgung sowie die soziale Betreuung der Personen zuständig. Derzeit sind nach Angaben der Regierung bereits über 1400 Flüchtlinge in solchen Notfallplan-Objekten in Oberbayern untergebracht – und zwar in den Landkreisen Altötting (Neuötting), Eichstätt (Eichstätt), Mühldorf/Inn (Waldkraiburg), Neuburg-Schrobenhausen (Neuburg), Weilheim-Schongau (Penzberg), Bad Tölz-Wolfratshausen (Lenggries, Bad Tölz), Freising (Moosburg), Miesbach (Miesbach), Starnberg (Inning) und der Stadt Ingolstadt.

Im ehemaligen Festsaal an der Pfaffenhofener Trabrennbahn werden im Rahmen des Notfallplans Flüchtlinge untergebracht. 75 Doppelbetten wurden aufgestellt.

„Im Durchschnitt bleiben die Asylbewerber vier bis sechs Wochen in den Notunterkünften; danach werden die Unterkünfte geschlossen“, heißt es in der aktuellen Mitteilung der Regierung von Oberbayern. Die Asylbewerber kämen dann in der so genannten Anschlussunterbringung (Gemeinschafts-Unterkunft oder dezentrale Unterbringung) unter, was ihnen eine selbstständigere Lebensführung ermögliche. „Dort wohnen sie regelmäßig so lange, bis ihr Asylverfahren beim zuständigen Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) durchgeführt beziehungsweise abgeschlossen ist.“ 

Seit Jahresanfang seien bis heute über 50 000 Personen in Oberbayern im Ankunftszentrum in München angekommen. Aufgrund der hohen Zugänge auch in den übrigen bayerischen Aufnahmeeinrichtungen und den dadurch geringeren Möglichkeiten im Ausgleich zwischen den Regierungsbezirken schwinden die Kapazitäten in der Aufnahmeeinrichtung München, wie es heißt. Der Notfallplan ermögliche innerhalb kürzester Zeit, Unterkünfte in den Landkreisen und kreisfreien Städten für die neu in München ankommenden Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen.

„Die Aktivierung einzelner Unterkünfte im Rahmen des Notfallplans hat sehr gut funktioniert“, sagt der Regierungspräsident Christoph Hillenbrand. „Alle ziehen an einem Strang, um die gesamtgesellschaftliche Aufgabe, die bei uns Schutz Suchenden human und schnell unterzubringen beziehungsweise zu versorgen, gemeinsam zu erfüllen.“ Die weiterhin extrem hohen Zugänge in München würden alle Beteiligten vor eine große Herausforderung stellen, betont er. „Hohe Einsatzbereitschaft und Flexibilität sind nötig, um diese Aufgabe gut meistern zu können.“ Ziel sei es, die Anstrengung solidarisch auf mehrere Schultern zu verteilen. „Hier unterstützen die Kreisverwaltungsbehörden mit großem Engagement. Ein besondere Dank gebührt auch den vielen Ehrenamtlichen, die sich ausdauernd für die Belange der bei uns Schutzsuchenden einsetzen.“ 

Regierungspräsident Hillenbrand.

Die Regierung von Oberbayern stehe in engem Kontakt mit den Landratsämtern und kreisfreien Städten. Denn ob die Aktivierung einzelner Objekte aus dem Notfallplan erforderlich ist, sei abhängig von den jeweiligen Zugängen in München. Diese seien derzeit konstant hoch, aber auch schwankend – aktuell seien es täglich durchschnittlich 470 Asylbewerber in 24 Stunden. Die Zahl der künftigen Zugänge sei schwer prognostizierbar.

Zeichnet sich ab, dass Unterkünfte aus dem Notfallplan erforderlich sein könnten, spricht die Regierung von Oberbayern in der Regel zunächst mit denjenigen Kreisverwaltungsbehörden, die bisher noch keine Unterkünfte im Rahmen des Notfallplans zur Verfügung gestellt haben. In diesem Zusammenhang werde auch versucht, bestmöglich auf die jeweilige Quotenerfüllung Rücksicht zu nehmen. „Klar ist aber auch, dass es am Ende maßgeblich darauf ankommt, wie schnell kurzfristig Unterkünfte zur Verfügung gestellt werden können“, heißt es von der Regierung. Unter Berücksichtigung aller Gesamtumstände erfolge dann die Auswahl der gegebenenfalls notwendigen Notfallunterkünfte.

Im Zuge des Notfallplans des bayerischen Sozialministeriums müssen bekanntlich alle oberbayerischen Landkreise und kreisfreien Städte kurzfristige Unterbringungskapazitäten für bis zu 200 Personen bereithalten, um einen kurzfristig verstärkten Zugang von Asylbewerbern bewältigen zu können. Diese zeitlich begrenzten Unterbringungen sind zumeist nur durch die Belegung von Schulturnhallen oder anderen öffentlichen Einrichtungen zu bewältigen. Im Landkreis Pfaffenhofen konnte man die Nutzung von Turnhallen als Not-Unterkunft für Flüchtlinge vorerst abwenden. Man hat sich bekanntlich mit der Urbanus-Brauerei darauf verständigt, dass im Falle der Aktivierung des Notfallplans zur Unterbringung von Asylbewerbern auf das Gelände der Trabrennbahn zurückgegriffen werden kann. Gestern wurde dieser Notfallplan aktiviert.

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