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Bisher wurden im Kreis Pfaffenhofen 450 Anträge über insgesamt 1,1 Millionen Euro gestellt – nun gibt es weitere Zuschuss-Möglichkeiten

(ty) Im Landkreis Pfaffenhofen sind zum Ausgleich von Hochwasserschäden bisher rund 450 Anträge auf Sofortgeld mit einer Auszahlungssumme von bislang rund 1,1 Millionen Euro gestellt worden. Das teilte Vize-Landrat Anton Westner (CSU) mit, der die Arbeitsgruppe „Hochwasserhilfe“ am Landratsamt leitet und damit federführend für die Koordination und Auszahlung der Finanzhilfen zuständig ist.

Bei den Antragstellern handelt es sich demnach um 410 Privathaushalte und 40 Gewerbebetriebe. Lediglich in drei der 19 Landkreisgemeinden traten keine Schadensfälle auf.

Für Fragen rund um die Soforthilfe im Kreis Pfaffenhofen steht Michael Leppmaier vom Landratsamt zur Verfügung. Er ist erreichbar unter Telefon (0 84 41) 27-4 32 oder via E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Ab sofort können zusätzlich zum bereits laufenden Sofortgeld weitere Finanzhilfen für Hochwasserschäden beantragt werden. Hier die entsprechenden Informationen aus dem Landratsamt:

Soforthilfe für Haushalt/Hausrat

Private Haushalte erhalten noch einmal bis zu 5000 Euro Zuschuss je Haushalt, wenn kein Versicherungsschutz möglich war. Hierbei ist ein Nachweis erforderlich. Wenn Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, reduziert sich diese Soforthilfe auf bis zu 2500 Euro. Das Geld wird für Ersatzbeschaffungen und Gebäudereparaturen, nicht für Trocknungs- oder Entsorgungskosten ausbezahlt. Anträge können bis 31. Dezember beim Landratsamt Pfaffenhofen gestellt werden; Ansprechpartner ist auch hier Michael Leppmaier.

Soforthilfe für Ölschäden

Ölschäden an privat genutzten oder nicht gewerblich vermieteten Wohngebäuden werden mit bis zu 10 000 Euro entschädigt. Dabei muss der Schaden durch einen Kostenvoranschlag nachgewiesen werden. Wenn der Versicherungsschutz möglich gewesen wäre, beträgt die Soforthilfe bis zu 5000 Euro. Bei Nichtversicherbarkeit ist ein Nachweis erforderlich. Anträge können bis zum 31. Dezember beim Landratsamt Pfaffenhofen (Michael Leppmaier) gestellt werden.

Soforthilfe für Gewerbebetriebe

Gewerbebetriebe mit bis 500 Mitarbeitern erhalten ab einem Schaden von mindestens 5000 Euro eine Entschädigung von bis zu 50 Prozent der Schadenssumme. Die Gesamtauszahlung je Antragsteller beträgt maximal 100 000 Euro. Eine Schadensfeststellung durch einen Sachverständigen (gegebenenfalls auch IHK oder Landratsamt) ist vorzulegen. Die Nichtversicherbarkeit ist nachzuweisen. Anträge können auch hier bis 31. Dezember beim Landratsamt Pfaffenhofen (Michael Leppmaier) gestellt werden.

Soforthilfe für Landwirtschaft

Land- und forstwirtschaftliche Betriebe können ebenfalls eine Soforthilfe beantragen. Voraussetzung ist, dass der Schaden mindestens 1000 Euro beträgt. Eine Entschädigung von maximal 50 Prozent der Schadenssumme ist möglich. Der Zuwendungshöchstbetrag liegt bei 50 000 Euro, bei durch das Hochwasser in ihrer Existenz gefährdeten Betrieben bei 100 000 Euro. Die Schadensermittlung erfolgt durch Pauschalsätze beziehungsweise ab 100 000 Euro Schaden durch einen Sachverständigen. Ansprechpartner ist hierfür das Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen; Telefon (0 84 41) 86 71 39. Anträge müssen bis 30. November gestellt werden.

Soforthilfe für Vereine und Infrastruktur

Ansprechpartner ist hier die jeweilige Wohnortgemeinde beziehungsweise die Regierung von Oberbayern. Erstattet werden können maximal 80 Prozent der förderfähigen Kosten bei zerstörten Vereinsanlagen, Straßen und technischen Bauwerken. Anträge sind bis zum 30. Juni 2015 zu stellen. Weitere Infos auf der Homepage der Regierung von Oberbayern unter www.regierung.oberbayern.bayern.de/aktuelles/09566/

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