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Das Berufungsverfahren gegen den Leiter des Ingolstädter Hochbauamtes und vier Mitangeklagte wurde gegen eine Geldbuße eingestellt 

(ty) Das Ingolstädter Landgericht hat gestern das Verfahren gegen den Leiter des Ingolstädter Hochbauamtes, dessen Stellvertreter und drei Architekten gegen eine Geldbuße eingestellt. Im ersten Prozess vor dem Amtsgericht waren alle Angeklagten zu teilweise recht empfindlichen Geldstrafen verurteilt worden. Hintergrund war der Vorwurf, bei den Vergaben der Architektenleistungen beim Bau des Schulzentrums Südwest gewisse Architekten bevorzugt und illegale Absprachen getroffen zu haben.

 

 

Der Vorwurf ist nun nach dem Berufungsverfahren vor dem Landgericht Ingolstadt vom Tisch. Zwar müssen die Angeklagten Geldauflagen zwischen 4000  und 15 000 Euro abdrücken. Die sind damit deutlich niedriger als die im Sommer 2014 verhängten Strafen. 


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