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IHK veröffentlicht Leitfaden für Unternehmen und bietet zudem telefonische Beratung an

(ty) Dem Freistaat Bayern sind im vergangenen Jahr rund 160 000 Flüchtlinge zugeteilt worden – viele von ihnen wollen nun laut einer Meldung der IHK arbeiten oder eine Ausbildung beginnen. „Bevor ein Betrieb einen Flüchtling einstellen kann, sind aber viele Fragen zu klären“, heißt es von der Industrie- und Handelskammer für München und Oberbayern. In welchen Fällen müssen Ausländerbehörde oder Arbeitsagentur die Beschäftigung genehmigen? Gibt es Wartefristen für Flüchtlinge, die einen Job, ein Praktikum oder eine Ausbildung aufnehmen wollen? Welche Möglichkeiten der Sprachförderung gibt es? Die IHK hat jetzt die wichtigsten Informationen in einer Broschüre mit dem Titel „Flüchtlinge in Ausbildung und Arbeit – Leitfaden für Unternehmen“ gesammelt, die online unter www.muenchen.ihk.de/fluechtlinge abrufbar ist. Unter der Rufnummer (0 89) 51 16 -0 beantwortet das Info- und Servicezentrum der IHK auch telefonische Nachfragen.


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