Gültig auf allen befestigten Flächen für Hunde ab 50 Zentimeter Schulterhöhe sowie generell für Schäfer- und Kampfhunde; Verstoß kann bis zu 500 Euro kosten – Entscheidung über Hotspot-Standorte vom Gemeinderat zurückgestellt
(ty/zel) In der kleinen Landkreis-Kommune Hettenshausen müssen große Hunde künftig in bestimmten Bereichen an die Leine. Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung eine Verordnung „über das freie Umherlaufen von großen Hunden und Kampfhunden“ beschlossen. Mit dem Erlass der Satzung reagierte man nach den Worten von Bürgermeister Hans Wojta (UWG) auf Anregungen und Bitten von Bürgern, die im Gemeindebereich „unschöne Erlebnisse“ mit freilaufenden Vierbeinern gemacht hatten.
Konkret beschlossen wurde eine Anleinpflicht für Hunde ab einer Schulterhöhe von 50 Zentimetern, die auf allen befestigten – sprich: asphaltierten und gepflasterten – Flächen gilt. In der Satzung wird laut Wojta auch explizit darauf hingewiesen, dass Kampfunde und Schäferhunde – unabhängig von deren Größe – generell an die Leine zu nehmen sind. Die Regelung und deren Wortlaut seien im Vorfeld mit dem Landratsamt abgestimmt worden; die Kreisbehörde habe grünes Licht gegeben.
Die Satzung wird nach Angaben des Bürgermeisters vermutlich Mitte Juni in Kraft treten. Ein Verstoß gegen die dann geltende Regelung stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in Höhe von bis zu 500 Euro geahndet werden. Auf Feldwegen könnten die Hundehalter ihren Vierbeinern weiterhin freien Auslauf ermöglichen, sagt Wotja. Er verweist aber darauf, dass die Verantwortung ohnehin stets beim Tierhalter liege.
Entscheidung über Hotspot-Standorte zurückgestellt
Außerdem ging es in der Sitzung um mögliche Standorte von „Hotspots“ im Rahmen der WLAN-Initiative der bayerischen Regierung. Laut Wojta finanziert der Freistaat die Installation und Ersteinrichtung von je zwei solchen „Hotspots“ in jeder Kommune. Die konkrete Entscheidung darüber, wo die in Hettenshausen entstehen sollen, wurde aber noch einmal zurückgestellt, so der Rathauschef.
Man wolle vor einem Beschluss erst noch detaillierte Infos über die Kosten für den laufenden Betrieb dieser „Hotspots“ einholen, die von der Gemeinde zu tragen wären. Grundsätzlich vorstellbar ist, dass einer dieser kostenlosen WLAN-Bereiche an dem im Gemeindebesitz befindlichen Strobl-Anwesen beim Maibaum installiert wird. Als zweiter potenzieller Standort ist der Ortsteil Entrischenbrunn im Gespräch.