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Das Landeskriminalamt warnt vor Falschgeld im südbayerischen Raum

(ty) Seit Anfang September fällt im südbayerischen Raum eine Serie von gefälschten 50-Euro-Banknoten auf.

 Der oder die Täter begeben sich nach Angaben der Polizei vor allem in Bäckereien und auch Metzgereien, wo sie Waren im Wert von nur wenigen Euro kaufen. Sie bezahlen mit dem falschen Fünfziger und versuchen so, möglichst viel echtes Wechselgeld zurück zu erhalten.

In den meisten Fällen werden diese Fälschungen dann erst bei der Einzahlung der Tageseinnahmen in der Bank als solche erkannt.
Gelegentlich bemerkte auch das Verkaufspersonal bereits, dass ein Kunde mit Falschgeld bezahlen wollte. In diesen Fällen flüchtete der Täter jeweils aus dem Geschäft. Beschrieben wurde er als etwa 25 bis 35 Jahre alt, etwa 170 Zentimeter groß, schlank mit schwarzem Haar. Der Mann sprach nur gebrochen Deutsch, wie es heißt.

Die gefälschten Noten haben laut Landeskriminalamt jeweils die Notennummer S66515172288, sie fallen vor allem dadurch auf, dass sich das Papier nicht griffig anfühlt, ein Wasserzeichen nur schwach aufgedruckt ist und der Sicherheitsfaden bei dieser Fälschung ganz fehlt. Die Zahl 50 auf der Rückseite der Note verändert beim Kippen auch ihre Farbe nicht von lila nach hellbraun, wie das bei einer echten Banknote der Fall ist.

Was tun, wenn mir jemand Falschgeld übergibt? Das rät die Polizei:

  • Melden Sie dies in jedem Falle umgehend bei der Polizei. Nutzen Sie dazu in dringenden Fällen auch die Notrufnummer 110!
  • Wenn es ohne Eigengefährdung möglich ist – halten Sie den Übergeber bis zum Eintreffen der Polizei hin.
  • Dokumentieren Sie Hinweise, die für die polizeiliche Fahndung von Bedeutung sein können, wie zum Beispiel eine Personenbeschreibung oder Erkenntnisse über ein verwendetes Fahrzeug.
  • Berühren Sie den Geldschein wenn möglich nur vorsichtig und sichern Sie diesen beispielsweise in einem Umschlag.
  • Behalten Sie in keinem Fall einen falschen Geldschein ein und bezahlen selbst damit. Sie könnten sich dadurch selbst wegen Inverkehrbringen von Falschgeld strafbar machen.

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