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Nach dem Unglück an Silvester 2013 auf einem Privatweiher bei Geisenfeld ist das Urteil gegen Teichgut-Besitzer Siegmund B. nun rechtskräftig: 18 600 Euro Geldstrafe wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr

(ty) Ein kleines Boot mit fünf Menschen an Bord legte am Silvesternachmittag 2013 vom Ufer eines Privatweihers bei Geisenfeld zu einer fatalen Überfahrt ab. Es wäre nur ein kurzer Trip gewesen, der zwei Frauen und zwei Männer zu Plattformen in dem Gewässer bringen sollte, um von dort aus Enten zu jagen. Doch es kam alles ganz anders. Zwei der Jäger bezahlten den Silvesterausflug mit ihrem Leben, noch ehe der erste Schuss fiel. Das Boot ging unter. Der Bootsführer und die zwei Frauen konnten sich aus dem eiskalten Wasser ans Ufer retten, den beiden Waidmännern brachte das Unglück den Tod. 

Der Fall sorgte überregional für Aufsehen. Das Amtsgericht Pfaffenhofen hatte im Dezember 2014 den damals 69-jährigen Eigentümer von Boot und Weiher, Siegmung B., für schuldig befunden und ihn zu einer Geldstrafe in Höhe von 19 600 Euro (140 Tagessätze zu 140 Euro) verurteilt. Daraufhin legten sowohl er als auch die Staatsanwaltschaft Berufung ein, weshalb der Prozess heuer vor dem Ingolstädter Landgericht neu aufgerollt worden war. 

Wieder wurde Siegmund B. schuldig gesprochen, diesmal lautete die Geldstrafe auf 16 800 Euro – der Staatsanwalt hatte sogar 33 000 Euro gefordert. Das vom Landgericht gefällte Urteil ist jetzt rechtskräftig. „Auf die von der Verteidigung eingelegte Revision hin hat der 5. Strafsenat des Oberlandesgerichts München dieses Urteil nun überprüft und vollumfänglich bestätigt“, teilte die Ingolstädter Staatsanwaltschaft mit. 

Mit dem Berufungsurteil des Landgerichts vom 14. März dieses Jahres war der Eigentümer des Teichguts aufgrund der Havarie des eingesetzten Bootes, bei der zwei Menschen zu Tode kamen, wegen fahrlässiger Tötung und fahrlässigen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 140 Euro verurteilt worden. Und eben diese Entscheidung wurde nun vom Münchner Oberlandesgericht bestätigt. 

Das Urteil gegen Siegmund B. ist rechtskräftig.

„Der Senat schloss sich dabei insbesondere der rechtlichen Würdigung des Landgerichts an, dass die Pflichtwidrigkeit des Verhaltens des Angeklagten darin lag, den Jagdgästen sowie einem unerfahrenen Bootsführer auf seinem Teichgelände ein überladenes Boot ohne geeignete Rettungsmittel bei den bestehenden niedrigen Wasser- und Lufttemperaturen überlassen zu haben“, heißt es in einer Mitteilung der Staatsanwaltschaft Ingolstadt. Keines der Opfer hatte eine Schwimmweste getragen. 

In der nach der umfassenden Beweisaufnahme erfolgten rechtlichen Würdigung des Landgerichts, wonach ein Fall der eigenverantwortlichen Selbstgefährdung der beiden getöteten Jagdgäste nicht vorgelegen habe, vermochte der Senat demnach ebenfalls keine Rechtsfehler zu erkennen. Damit ist der Fall nun strafrechtlich vollständig abgeschlossen und das Urteil gegen Siegmund B. ist rechtskräftig.

 

Für den damals 37-jährigen Stefan H., der zunächst ebenfalls wegen fahrlässiger Tötung in zwei Fällen sowie wegen gefährlichen Eingriffs in den Schiffsverkehr auf der Anklagebank gesessen hatte, weil er das Unglücksboot gesteuert hatte, endete der Prozess bereits am zweiten Prozesstag am Pfaffenhofener Amtsgericht. Er akzeptierte Mitten in der Verhandlung doch noch den von der Staatsanwaltschaft erwirkten Strafbefehl über 120 Tagessätze – für ihn war das Unglück bereits damit strafrechtlich erledigt. 

Für den Teichgut-Besitzer Siegmund B. bedeutet das jetzt rechtskräftige Urteil neben der Geldstrafe, dass er seinen Jagdschein und damit auch seine Waffenbesitzkarte abgeben muss – was das Gesetz ab einer Strafe von 60 Tagessätzen vorsieht.

 

Das Boot hatte an dem besagten Silvestertag des Jahres 2013 gegen 13.45 Uhr abgelegt – und war kurz darauf gesunken. Die beiden damals 27 und 53 Jahre alten Frauen sowie der Bootsführer konnten sich ans Ufer retten. Ein 70-jähriger Jäger wurde von dem zur Hilfe geeilten Teichgut-Besitzer mit Hilfe eines zweiten Boots aus dem Weiher gezogen und an Land gebracht, nach der Reanimation in eine Klinik geflogen, schwebte tagelang in Lebensgefahr und starb schließlich.

Die Leiche des nach dem Unglück vermissten 33-jährigen Jägers wurde Tage später im Rahmen einer groß angelegten Suchaktion von Polizeitauchern entdeckt und geborgen. Sein toter Körper lag 20 Meter vom Ufer entfernt in 1,70 Metern Tiefe, wie der Einsatzleiter berichtete. Das Boot, das ebenfalls geborgen und anschließend von Experten untersucht wurde, war in 57 Meter Entfernung zum Ufer untergegangen, nur noch ein Teil ragte aus dem Wasser.

Auf diesem Weiher geschah das Unglück; im Hintergrund die Einsatzfahrzeuge.


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