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Jetzt wurde auch ein Fall aus Allershausen gemeldet – Polizei warnt vor "sträflichem Unsinn"

(ty) Das Phänomen der Horror-Clowns ist derzeit in aller Munde und greift weiter um sich. Auch im Zuständigkeitsbereich der Polizei-Inspektion Freising gibt es nun ein – im wahrsten Sinne des Wortes – schockierendes Vorkommnis zu vermelden. Der erste registrierte Fall fand den Angaben zufolge gestern gegen 19.30 Uhr im Breimannweg in Allershausen statt. „Der 19-jährige Mitteiler gab an, dass ihm drei Personen begegnet seien. Davon waren zwei mit Kostüm und Clown-Maske verkleidet.“ Die andere Person war jedenfalls männlich.

 

Der 19-Jährige war, so wird berichtet, mit seinem Fahrrad auf einem Feldweg – der Verlängerung der Breimannweg in Richtung Albert-Schweizer-Straße – unterwegs, als er die gruselige Begegnung machte. Auf Höhe der Brücke, kurz vor der Autobahn-Überführung, kam es zu dem Aufeinandertreffen mit den Horror-Clowns. „Der 19-Jährige erschrak und warf sein Rad in Richtung der drei Personen“, berichtet ein Polizei-Sprecher. Anschließend sei der junge Mann in Richtung des Altenheims davongerannt, in dessen Nähe er dann auch von einer Polizeistreife angetroffen wurde.

 

Das Fahrrad des schockierten jungen Mannes konnte laut Polizei an der Brücke, sauber abgestellt, gefunden und wieder an den 19-Jährigen übergeben werden. Nach Auskunft des jungen Mannes hätten die Clowns nichts gemacht, er habe sich nur extrem erschrocken. Die Clowns sollen demnach weder mit ihm gesprochen noch irgendwelche Gesten gemacht haben. Zu Handgreiflichkeiten sei es ebenfalls nicht gekommen. Eine Nahbereichsfahndung nach den Grusel-Gestalten verlief indes negativ, wie die Polizei meldet.

 

Die Bevölkerung wird in diesem Zusammenhang gebeten, derartige Begegnungen mit diesem neuen Phänomen sofort bei der nächsten Polizei-Dienststelle zu melden. Eine unverzügliche Mitteilung sei insbesondere wichtig, damit – auch wenn es zu keinerlei Straftaten kommt – die Protagonisten angetroffen, angesprochen und ihre Identität feststellt werden könne. „Alleine das hat schon vorbeugende Wirkung. Ein Clownskostüm hilft einem Täter wenig, wenn seine Identität bekannt ist“, heißt es von der Polizei.

 

Das mögliche Vorliegen einer Straftat werde in jedem Fall sorgfältig geprüft, versichert die Polizei. Denn auch ein gehöriger Schreck könne, wenn er zum Beispiel psychische Folgen hat, als Körperverletzung eingestuft werden. „Potentielle Clowns sollten sich insbesondere im Hinblick auf die bevorstehende Freinacht mit dem Gedanken vertraut machen, dass die Strafverfolgungsbehörden vor dem aktuellen Hintergrund und der damit einhergehenden Verunsicherung der Bevölkerung bei der Bewertung diesbezüglicher Delikte sicher keine Milde walten lassen“, betont die Polizeiinspektion Freising. „Mitmenschen derart zu erschrecken, ist weder Spaß noch Kavaliersdelikt, sondern sträflicher Unsinn!“

Bisherige Beiträge zum Thema:

Der Clown-Horror nimmt kein Ende

Horror-Aktion mit strafrechtlichen Folgen


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