Wegen Volksverhetzung verurteilte das Amtsgericht Erwin S. dieses Mal zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung – Auf Bewährung war er bereits, weil er zwei Ingolstädter Friseure wegen ihrer Homosexualität nach Dachau schicken wollte
(ty) Abermals wegen Volksverhetzung stand gestern ein 46-Jähriger Ingolstädter vor dem Amtsgericht. Weil er mit seinen rechtsradikalen Äußerungen nicht hinter dem Berg halten kann, schickte ihn die Richterin dieses Mal für fünf Monate hinter Gitter. Zwar ist das Urteil noch nichts rechtskräftig. Sollte es allerdings rechtskräftig werden, dann wird Erwin S. indes nicht nur diese fünf Monate im Knast verbringen müssen, sondern auch die acht Monate, die ihm das Amtsgericht im April vergangenen Jahres aufgebrummt hatte. Damals auf Bewährung, weil er zwei prominente Ingolstädter Friseure ob ihrer Homosexualität gerne nach Dachau geschickt hätte, wie er in Facebook geschrieben hatte. Dieses Mal hatte Erwin S. – und das trotz seiner Bewährungsstrafe – gar zur „Endlösung“ bei den Asylbewerbern aufgerufen.
Acht Monate auf Bewährung. Das war der Preis für Erwin S., der im Oktober 2014 über die beiden Ingolstädter Promi-Coiffeure Helmut Schmid und Marco Slavulj nicht nur mit anzüglichen Bemerkungen, sondern auch mit strafrechtlich relevanten Äußerungen hergefallen war. Er hatte sich über deren Homosexualität ausgelassen und fand es offensichtlich auch der Erwähnung wert, dass sie – ginge es nach ihm – ohnehin nach Dachau gehören würden.
Als ihm dann die Staatsanwaltschaft auf den Leib rückte, versuchte er, sich bei den beiden Coiffeuren mit abstrusen Ausreden, ihm sei das Handy gestohlen worden und er habe das gar nicht geschrieben, zu entschuldigen. Die indes hatten diese Entschuldigung nicht angenommen.
Die Äußerungen auf Facebook, die er mit dem Handy abgesetzt hatte, waren nicht nur massiv beleidigend, sondern erfüllten zudem den Tatbestand der Volksverhetzung. Das sah auch das Amtsgericht Ingolstadt so und verurteilte Erwin S. zu acht Monaten Freiheitsstrafe auf Bewährung. Wegen Volksverhetzung und Beleidigung sowie nebenbei noch wegen Trunkenheit im Verkehr.
Bewährt indes hat er, der bereits 18 Einträge in seinem Vorstrafenregister stehen hat, sich offenbar nicht. Denn gestern stand er wieder wegen Volksverhetzung vor Gericht. Dieses Mal hatte er zu dem Bericht einer Vergewaltigung, die ein Asylbewerber begangen haben soll gemeint: „Die Endlösung ist das Einzige, was Deutschland retten kann.“ Ein unmissverständlicher Aufruf zum Mord an Asylbewerbern. Und er machte vor Gericht auch keinen Hehl daraus, dass er sehr wohl weiß, was das Wort bedeutet. Und auch daraus nicht, dass dies eben seine Meinung sei. Statt Reue zu zeigen, pochte er auf seine Meinungsfreiheit.
Die darf er nun wohl hinter Gittern ausleben. Zusammen mit den acht Monaten, die zur Bewährung ausgesetzt waren und die ganz offensichtlich nicht stattgefunden hat, muss er nun höchstwahrscheinlich 13 Monate hinter schwedischen Gardinen abdrücken.
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