Logo
Anzeige
Anzeige

Kurznachrichten, Termine und Notizen für den Landkreis Pfaffenhofen

1355 Personen im Landkreis unter gesetzlicher Betreuung

(ty) Insgesamt standen zum Jahreswechsel 1355 Personen im Kreis Pfaffenhofen unter gesetzlicher Betreuung – im Vorjahr waren es 1306. Dies teilte Richard Lechner, Leiter der Betreuungsbehörde am Landratsamt, jetzt mit. Bei einer Betreuung wird einem Volljährigen, der aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung seine Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht mehr selbst besorgen kann, eine Person, ein so genannter Betreuer, zur Seite gestellt, der ihn gesetzlich vertritt.

Die Bestellung des Betreuers erfolgt dabei nicht durch die Betreuungsbehörde am Landratsamt, sondern durch das Amtsgericht. „Eine wesentliche Aufgabe der Betreuungsbehörde des Landkreises Pfaffenhofen ist dabei die Betreuungsgerichtshilfe, das heißt die Sachverhaltsaufklärung einschließlich dem Betreuervorschlag als Entscheidungsvoraussetzung für den Betreuungsrichter“, so Lechner.

Im vergangenen Jahr verzeichnete die Betreuungsbehörde eine enorme Zunahme im Bereich dieser Sachermittlungsaufträge. Die Zahl der Fälle stieg von 357 auf 476. Lechner: „Bei der Auswahl der Betreuer versuchen wir möglichst dem Wunsch des zu Betreuenden nachzukommen.“ In der Regel übernähmen Angehörige wie Ehepartner oder Kinder die Aufgaben des Betreuers. „Falls sich keine geeignete Person findet, wird ein Berufsbetreuer bestellt.“

 

Hoher Beratungsbedarf in Sachen Rente

(ty) Der Auskunfts- und Beratungsbedarf in Renten-Angelegenheiten ist bei den Bürgern im Kreis Pfaffenhofen nach wie vor sehr hoch. Das bestätigte Lorenz Lochhuber, Leiter des Sachgebiets „Besondere Soziale Angelegenheiten“ am Landratsamt, bei der Vorstellung seines Berichts für das vergangene Jahr. „An 24 Rentensprechtagen wurden insgesamt rund 435 Versicherte in Zusammenarbeit mit der Deutschen Rentenversicherung im Seniorenbüro St. Josef beraten und über ihre Rentenansprüche aufgeklärt“, so Lochhuber.

Zudem habe das Versicherungsamt in weiteren 394 (Vorjahr: 310) Kundengesprächen Beratung und Hilfestellung bei Kontenklärungs- und Rentenantragsverfahren geleistet. In 98 Fällen (Vorjahr: 104) musste das Versicherungsamt Bußgeldverfahren wegen Verstößen gegen das Pflegeversicherungsgesetz einleiten. An 75 Personen (Vorjahr: 79) ergingen Bußgeldbescheide mit einem Kostenvolumen von insgesamt 17 130 Euro (Vorjahr: 14 410).

 

Englisch-Kurs für Leute ab 55

(ty) Unter dem Motto „Young at Heart – im Herzen jung geblieben“ wagt ab Donnerstag, 16. Februar, eine Gruppe von Leuten im Alter ab 55 nochmal einen Neuanfang und lernt Englisch. Der Anfängerkurs an der Volkshochschule Pfaffenhofen findet immer am Donnerstag von 8. 30 bis 10 Uhr statt und wird von der erfahrenen Dozentin Carol Eltringham – einer gebürtige Amerikanerin – mit speziell für diese Zielgruppe entwickeltem Lernmaterial geleitet. Anmeldungen zu dem Kleingruppenkurs (72 Euro) sind bei der VHS noch möglich; Telefon (0 84 41) 49 04 80. 

 

Fahrplan-Änderungen bei der Bahn noch bis 28. Februar

(ty) Bahn-Fahrer brauchen im Februar starke Nerven und Geduld. Wegen Bauarbeiten kommt es noch bis 28. Februar (zirka 0.45 Uhr) bei einigen Zügen zu Fahrplan-Änderungen im Regionalverkehr. Betroffen sind nach Angaben der Bahn die Verbindungen Nürnberg – Ingolstadt – München sowie Augsburg – Treuchtlingen – Nürnberg. Die genauen Infos dazu finden Sie hier http://bit.ly/2kLhJuO.

 

Stadtgraben wird zur Einbahnstraße

(ty) Aufgrund der anstehenden Gehweg-Erneuerung entlang des Pfaffenhofener Stadtgrabens muss der Straßenabschnitt zwischen der Frauenstraße und der Poststraße halbseitig gesperrt werden. Die Arbeiten im Gehwegbereich begannen am heutigen Montag, 13. Februar, und werden bis voraussichtlich Freitag, 7. April, dauern. Mit handfesten Folgen für die Autofahrer, denn: In dieser Zeit wird der Stadtgraben zur Einbahnstraße.

Das bedeutet konkret: Der Verkehr aus Richtung Türltorstraße kann den Stadtgraben nicht passieren und wird während der halbseitigen Sperrung über die Frauenstraße umgeleitet. Die Fußgänger werden in beiden Richtungen über die Frauenstraße geleitet.

„Für die Deckensanierung im selben Straßenabschnitt wird voraussichtlich Ende April eine Vollsperrung erforderlich sein“, heißt es aus dem Rathaus. Der genaue Termin für die anstehenden Asphaltbauarbeiten werde rechtzeitig bekanntgegeben.

 

Kinderfasching zum Abheben

(ty) Piloten und Prinzessinnen aufgepasst! Am Rosenmontag, 27. Februar, geht es auch am Münchner Airport kunterbunt zu: Der Besucherpark verwandelt sich in eine Narren-Hochburg. Von 12 bis 17 Uhr findet dort eine große Faschingsparty mit Kinderschminken, Piloten-Rallye und vielen Überraschungen statt. Zur Stärkung gibt es in „Tante Ju’s“-Speisenwerkstatt leckere Gerichte speziell für die kleinen Gäste. Der Eintritt ist frei.

Wer kostümiert kommt, kann kostenfrei an den Kinder-Airport-Touren teilnehmen. Für die Eltern gibt es ebenfalls einen ermäßigten Faschingspreis. Die Rundfahrten starten stündlich von 10.30 bis 16.30 Uhr. Alternativ stehen in den Faschingsferien täglich gleich drei spezielle Airport-Touren auf dem Programm: Jeweils um 11 Uhr startet die spannende „Airport-Tour XXL“, die fast eineinhalb Stunden dauert und über das gesamte Flughafen-Gelände in den nicht-öffentlichen Bereich führt.

Familien mit kleineren Kindern sind bei der „Kids-Tour“ um 13 Uhr am besten aufgehoben. Jeweils um 14.30 Uhr findet die „Airport-Live-Tour“ statt, die rund 50 Minuten dauert. Weitere Infos zum Programm am Rosenmontag und zu den zahlreichen Angeboten im Flughafen-Besucherpark gibt es telefonisch unter (0 89) 975 - 4 13 33 oder unter www.munich-airport.de/kinderfasching

 

„Die bayerische Wirtschaft steht zu Ceta“

(ty) Zwei Entscheidungen in dieser Woche rücken das Ceta-Handelsabkommen zwischen EU und Kanada wieder in den Fokus: Am Mittwoch stimmt das EU-Parlament über Ceta ab. Am gleichen Tag entscheidet das bayerische Verfassungsgericht, ob ein bayerisches Volksbegehren zu Ceta zulässig ist. Peter Driessen, Hauptgeschäftsführer des Bayerischen Industrie- und Handelskammertags (BIHK), betont: „Die bayerische Wirtschaft steht zu Ceta.“ Das Handelsabkommen sei gerade jetzt das richtige Signal gegen Protektionismus und für einen freien Handel, der auf gemeinsamen Normen und Werten basiert, so Driessen.

„Bayern lebt als starkes Exportland vom freien Handel. Deswegen rufen wir die bayerischen EU-Parlamentarier auf, für das Abkommen zu stimmen“, sagt der BIHK-Chef. Für den Fall eines Volksbegehrens kündigt Driessen eine Pro-Ceta-Kampagne der Wirtschaft an. „Ceta ist kein Schreckgespenst, sondern ein Zukunftsmodell für die Handelsbeziehungen der EU mit der ganzen Welt. Die Gegner setzen auf Fehlinformationen und diffuse Ängste statt auf Argumente“, moniert Driessen. „Unsere hohen europäischen Standards im Umwelt-, Verbraucher- und Arbeitsschutz sind garantiert, die Daseinsvorsorge bleibt durch Ceta unberührt.“

Industrieunternehmen aus dem Freistaat erzielten nach den aktuellsten vorliegenden Zahlen im Jahr 2015 mehr als 52 Prozent ihrer Umsätze im Ausland. Nach Kanada gingen bayerische Waren im Volumen von 1,7 Milliarden Euro, ein Zuwachs von 7,1 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Kanada lag damit auf Platz 22 der wichtigsten Exportmärkte Bayerns. Bilaterale Freihandelsabkommen sind laut BIHK das wichtigste Instrument, um Handelshemmnisse außerhalb des EU-Binnenmarktes abzubauen. "Sie machen es bayerischen Unternehmen einfacher zu exportieren, ihre Dienstleistungen anzubieten und im Ausland zu investieren", so Driessen & Co.

Handelsabkommen wie Ceta würden weit über zolltarifliche Regelungen hinausgehen, betont der BIHK. Ein Schwerpunkt liege auf dem Abbau so genannter nichttarifärer Handelshemmnisse. Dazu gehören Regelungen zur Öffnung des Marktes im Bereich Dienstleistungen sowie die Angleichung technischer Normen und Standards. "Dies erleichtert besonders kleinen und mittelständischen Unternehmen den Marktzugang", findet der BIHK.


Anzeige
RSS feed