Landratsamt Freising: Geflügel rund um den Pullinger Weiher muss wieder in den Stall
(ty) Am 15. März entdeckte ein Spaziergänger einen toten Schwan am Pullinger Weiher im Kreis Freising. Der Kadaver wurde zunächst vom Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Oberschleißheim und dann vom nationalen Referenzlabor, dem Friedrich-Loeffler-Institut auf der Insel Riems, untersucht. Von dort wurde das Veterinäramt am Freisinger Landratsamt nun darüber informiert, dass bei diesem Schwan die hochpathogene Variante der Vogelgrippe vorliegt.
„Entsprechend der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest wurde jetzt eine drei Kilometer große Schutzzone um den Fundort eingerichtet“, wurde heute aus dem Landratsamt mitgeteilt. In diesem Gebiet muss Geflügel demnach nun wieder in geschlossenen Ställen oder unter einer dichten Abdeckung gehalten werden, die verhindert, dass Wildvögel oder Einträge von oben in das Gehege eindringen können. Außerdem seien verschiedene hygienische Maßnahmen durchzuführen, die im Einzelnen auf der Homepage des Landratsamts nachzulesen sind.
„Diese Biosicherheitsmaßnahmen der Geflügelhalter sind das A und O, um weitere Übertragungen des Virus zu vermeiden“, betont die Leiterin des Veterinäramts, Dr. Barbara Knauer-Kraetzl. Der Zukauf von Geflügel über Geflügelmärkte, Geflügelbörsen oder mobile Geflügelhändler sei bis auf weiteres ebenso verboten wie die Durchführung derartiger Veranstaltungen in diesen Gebieten.
Betroffen sind nach Angaben der Kreisbehörde aktuell elf Geflügelhalter in den Bereichen bei Pulling, Pallhausen und Achering auf Freisinger Gebiet sowie Giggenhausen auf dem Gebiet der Gemeinde Neufahrn und Teile des Gemeindegebiets Hallbergmoos.
Der exakte Umgriff der Schutzzone ist in der amtlichen Bekanntmachung nachzulesen, der ebenfalls auf der Homepage des Landratsamts veröffentlicht ist. „Wie bereits gemeldet, besteht nach derzeitigem Kenntnisstand keine Gefahr für die menschliche Gesundheit durch diesen Subtyp der Vogelgrippe“, wird noch einmal betont.