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Zwei Moped-Fahrer haben jetzt gleich doppelten Ärger an der Backe – denn sie waren auch nicht im Besitz der nötigen Fahrerlaubnis

(ty) Von Beamten der Polizeiinspektion Moosburg sind – in Au und in Mauern – gleich zwei Moped-Lenker kontrolliert, bei deren Zweirädern die Kennzeichen abgelaufen waren und die somit ohne gültigen Versicherungsschutz unterwegs gewesen sind. Doch damit nicht genug: Denn beide Männer hatten auch nicht den nötigen Führerschein, weshalb ihnen nun gleich doppelter Ärger blüht.

 

In Au in der Hallertau wurde am Mittwoch gegen 10.30 Uhr ein 65-jähriger Einheimischer mit seinem Roller unter die Lupe genommen, nachdem den Beamten aufgefallen war, dass das Zweirad ein abgelaufenes Kennzeichen trug. Bei der Kontrolle stellte sich dann heraus, dass der Roller als Kleinkraftrad mit einer zugelassenen Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h zugelassen ist. „Dafür würde der Rentner einen entsprechenden Führerschein brauchen, den er allerdings nicht vorweisen konnte“, heißt es von der Polizei.

Die Tour des Rentners war damit freilich beendet, die Beamten unterbanden die Weiterfahrt. Neben der Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz blüht dem 65-Jährigen jetzt vermutlich auch noch eine Anzeige wegen des weitaus schwerwiegenderen Vergehens des Fahrens ohne Fahrerlaubnis.

 

Gegen 19.30 Uhr fiel den Gesetzeshütern, ebenfalls am Mittwoch, auch in Mauern ein abgelaufenes Versicherungskennzeichen auf. Bei der anschließenden Kontrolle des Mofas und des 24-jährigen Fahrers bestätigte sich der Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Zudem stellte sich laut Polizei heraus, dass das Mofa, das eigentlich nur eine zugelassene Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h fahren dürfte, tatsächlich schneller ging.

„Dazu bräuchte der Fahrer aber einen entsprechenden Führerschein, den auch er nicht vorweisen konnte“, berichtet ein Polizei-Sprecher. Auch hier wurde die Weiterfahrt deshalb unterbunden. Der 24-Jährige, der aus der Gemeinde Gammelsdorf stammt, erhält jetzt ebenfalls zwei Anzeigen: eine wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und eine zweite wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. 

„Grundsätzlich sind Versicherungskennzeichen bis Ende Februar des folgenden Jahres gültig“, erklärt ein Polizei-Sprecher. „Dann muss man sich um eine neue Versicherung kümmern.“


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