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Aufsehen erregende Fälle aus den aktuellen bayerischen Polizeiberichten

Beziehungs-Drama mit zwei Toten

(ty) Zwei Tote haben Einsatzkräfte am gestrigen Nachmittag in einer Wohnung in Gundelsheim im Landkreis Bamberg entdeckt. Nachbarn hatten sich Sorgen gemacht und den Notruf gewählt. Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft haben die Untersuchungen und Nachforschungen zu den Todesumständen aufgenommen. Die Ermittler gehen derzeit von einer Beziehungstat aus. Nach den bisher vorliegenden Ermittlungen sowie den Ergebnissen der rechtsmedizinischen Untersuchung dürfte der 83-Jährige zunächst seine Lebenspartnerin getötet und sich anschließend selbst das Leben genommen haben.  

Gegen 14.15 Uhr alarmierten Nachbarn die integrierte Leitstelle, da die Rollos der Wohnung in dem Mehrfamilienhaus noch geschlossen waren und die Mieter auf Klopfen und Klingeln nicht reagiert hatten. Als die Rettungskräfte die von der Feuerwehr geöffnete Wohnung betraten, entdeckten sie zunächst die leblose Frau und kurz darauf in einem anderen Zimmer auch den Mann. Ein Notarzt konnte nur noch den Tod der beiden 83-Jährigen feststellen.

 

Parkgebühren veruntreut

(ty) Nach der Feststellung von Ungereimtheiten bei der Einzahlung von Parkgebühren hatte die Stadt Schwandorf im August bei der Staatsanwaltschaft Amberg Strafanzeige gegen Unbekannt erstattet. Die Kripo wurde in dem Strafverfahren wegen Untreue mit den weiteren Ermittlungen beauftragt und vollzog nun am heutigen Vormittag die gerichtlichen Durchsuchungs- und Beschlagnahme-Beschlüsse. 

Die Stadtverwaltung wurde im Rahmen von internen Überprüfungen auf bedeutende Abweichungen der Einnahmen durch Parkgebühren im Juli – gegenüber den Vorjahren – aufmerksam, die nicht mit einem eventuell geänderten Parkverhalten der Verkehrsteilnehmer in Einklang zu bringen waren.

Es stellte sich heraus, dass in den vergangenen Jahren insgesamt Parkgebühren in Höhe eines sechsstelligen Betrags unterschlagen worden sein dürften. Der Tatverdacht richtet sich derzeit gegen einen städtischen Mitarbeiter.

Das Fachkommissariat für Vermögensdelikte bei der Kripo Amberg muss nun in weiterführenden Ermittlungen die Art und Weise der Entnahme und den Umfang der veruntreuten Parkgebühren klären. Hierzu müssen auch die bei der Durchsuchung sichergestellten Unterlagen und Datenträger ausgewertet werden.

Im Gerichtssaal: Angeklagter springt Kopf voraus in Fensterscheibe 

(ty) Am Dienstag war ein Bewohner einer Schweinfurter Asylbewerber-Unterkunft im so genannten beschleunigten Verfahren wegen Ladendiebstahls zu einer viermonatigen Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dem 21-Jährigen steht aber aller Voraussicht nach noch eine weitere Verhandlung bevor. Im Gerichtssaal sprang er nämlich mit dem Kopf voraus in eine Fensterscheibe, sodass diese zu Bruch ging. Aber der Reihe nach. 

Ein zunächst Unbekannter hatte am Samstag aus einem Schweinfurter Kaufhaus Waren im Wert von etwa 80 Euro entwendet. Im Zuge der Ermittlungen kristallisierte sich schnell ein 21-jähriger Bewohner einer örtlichen Asylbewerber-Unterkunft als mutmaßlicher Täter heraus. Nachdem er dann identifiziert wurde, erfolgte am Montagabend die vorläufige Festnahme des jungen Mannes. 

Der Mann aus Algerien, der bereits in der Vergangenheit wegen unterschiedlicher Delikte in Erscheinung getreten war, wurde am Dienstag durch Beamte der Schweinfurter Polizei zur Hauptverhandlung ins Gerichtsgebäude gebracht. Im Vorraum des Gerichtssaals sprang der Tatverdächtige, der zu diesem Zeitpunkt mit Handschellen gefesselt war, plötzlich und unerwartet auf. Er stieg auf eine Bank und sprang von dort aus ohne zu Zögern mit dem Kopf voraus in eine geschlossene Fensterscheibe. Obwohl diese sofort zu Bruch ging, blieb der 21-Jährige wie durch ein Wunder unverletzt und die Verhandlung konnte wie geplant stattfinden. 

Das Gericht verurteilte den Angeklagten wegen Ladendiebstahls zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten. Er wurde in eine Justizvollzugsanstalt eingeliefert. Aufgrund des waghalsigen „Fenstersprungs“ läuft gegen den Mann nun allerdings bereits das nächste Ermittlungsverfahren. Die Sachbeschädigung war in das vorliegende Urteil nämlich noch nicht mit eingeflossen.

Sturz aus dem vierten Stock

(ty) Am gestrigen Abend ist ein junger Mann bei einem Sturz aus dem Fenster lebensgefährlich verletzt worden. Nach jetzigen Erkenntnissen fiel der 22-Jährige in Marktheidenfeld (Kreis Main-Spessart) aus dem vierten Stock in die Tiefe. Wie sich das Geschehen genau zugetragen hat, sollen die weiteren Ermittlungen klären, die die Kriminalpolizei Würzburg übernommen hat. Hinweise auf ein strafbares Verhalten im Zusammenhang mit dem Sturz liegen aber bislang nicht vor.  

Gegen 19.45 Uhr befand sich der 22-Jährige bei einem Freund. Aus bislang nicht geklärter Ursache fiel der junge Mann etwa zehn Meter aus dem geöffneten Wohnzimmerfenster. Sein 24-jähriger Freund verständigte daraufhin sofort die Rettungsleitstelle und der Verletzte wurde mit dem Hubschrauber in eine Klinik geflogen. Sein Zustand ist kritisch, wie heute gemeldet wurde. 

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