Logo
Anzeige
Anzeige

Der Bauer und seine Frau müssen aber bezahlen, denn in Ordnung waren die Prügel nicht.

(zel) Die Tierrecht-Organisation „Peta“ hatte im vergangenen Jahr Strafanzeige gegen einen Landwirt aus Pfaffenhofen gestellt und gefordert, dass ihm ein Tierhalte-Verbot ausgesprochen wird. Sie warf ihm vor, Kühe misshandelt zu haben. Als Beleg dafür sollte auch ein Video dienen, das hohe Wellen schlug. Inzwischen wurde das Strafverfahren gegen den Bauern und seine Ehefrau eingestellt – allerdings gegen Zahlung einer Geldauflage in dreistelliger Höhe, wie ein Sprecher der Ingolstädter Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Zeitung bestätigte. Dieser Entscheidung liegt offenbar eine Abwägung zugrunde.

 

Die bewegten und bewegenden Bilder, die zeitweise im Internet für jedermann zu sehen waren, zeigten, wie im Rahmen der Klauen-Pflege mit einem Stock auf ein Rind eingeschlagen wird: Das Tier wurde augenscheinlich heftig an Körper und Kopf getroffen. Der Fall hatte für großes Aufsehen und für helle Aufregung gesorgt. „Die Kuh ist zur Pflege der Klauen angebunden und den Schlägen wehrlos ausgeliefert. Immer wieder greift der Landwirt zum Stock und prügelt auf Kopf und Körper der Kuh ein“, schrieb „Peta“ zu den Aufnahmen: „Als die Kuh erschöpft zu Boden sinkt, wird sie mit erneuten Schlägen zum Aufstehen gezwungen.“ Aufgrund des „extrem gewalttätigen Verhaltens und der wiederholten Schläge“ hatte die Organisation nach eigenen Angaben die Strafanzeige erstattet.

Der gut fünfminütige Film war wohl echt, davon darf man ausgehen. Der bezichtigte Landwirt erstattete nämlich später selbst Anzeige – und zwar wegen eines Vergehens nach dem so genannten Kunsturheberrechts-Gesetz. Das Video war mutmaßlich heimlich aufgenommen und, davon darf man ausgehen, ohne Zustimmung veröffentlicht worden. In diesem Zusammenhang hatte der bayerische Bauernverband (BBV) darauf hingewiesen, dass es sich seiner Einschätzung nach "bei dem gezeigten Material um illegale beziehungsweise widerrechtlich entstandene Aufnahmen handelt". Allerdings, so ergänzte der BBV: Das entschuldige oder rechtfertige eventuelle Verstöße gegen das Tierschutzgesetz nicht.

Wenngleich auch in diesem Fall die Unschuldsvermutung gelten musste: Für „Peta“ schien die Angelegenheit klar und daraus machte die Tierrecht-Organisation auch keinen Hehl. Der angezeigte Landwirt wurde in einer Pressemitteilung praktisch identifizierbar gemacht: Genannt wurden der Vorname und der erste Buchstabe des Nachnamens, außerdem hieß es, dass der Mann aus Pfaffenhofen komme und „Vorstandsmitglied im lokalen Kreisverband des bayerischen Bauernverbands“ sei. Die Ingolstädter Staatsanwaltschaft ermittelte jedenfalls nach Erstattung der Strafanzeige intensiv wegen der gegen den Landwirt im Raum stehenden Vorwürfe; die örtliche Polizeiinspektion und das Veterinäramt wurden in die Untersuchungen eingebunden.

 

Inzwischen wurde das Verfahren gegen den bezichtigten Landwirt und dessen Ehefrau – gegen Zahlung einer Geldauflage in jeweils dreistelliger Höhe – eingestellt, wie ein Sprecher der Ingolstädter Staatsanwaltschaft gegenüber unserer Zeitung bestätigte. Die Kuh sei – auch an besonders schmerz-empfindlichen Stellen – unverhältnismäßig stark geschlagen worden, weshalb durchaus ein strafrechtlicher Verstoß gegen das Tierschutzgesetz vorliege, heißt es zur Erklärung. Zugleich sei aber auch zu berücksichtigen gewesen, welche Auswirkungen das Verfahren für den Beschuldigten bereits hatte. Die Frau des Landwirts hatte damals der Bild-Zeitung gesagt: „Wir sind schon an Leib und Leben bedroht worden.“

 

Die Justizbehörde verweist auf die Ermittlungs-Erkenntnisse. Demnach seien die Schläge gegen die Kuh zumindest teilweise sachlich gerechtfertigt gewesen: Man dürfe Rinder im Klauen-Pflegestand mit dem Stock zum Aufstehen bewegen. Jedoch sei im vorliegenden Fall "die sachlich noch vertretbare Grenze überschritten" worden. Allerdings: Der Landwirt sei "mit erheblichen Folgen" an den Pranger gestellt worden. Von "Bloßstellung" und von "massiven Nachteilen" berichtet die Staatsanwaltschaft. Daher habe man sich unterm Strich dafür entschieden, dass die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage zur Sanktionierung ausreichend sei.

Bisherige Beiträge:

Nach Prügel-Vorwürfen: Bauer erstattet seinerseits Anzeige

"Eine Schande und ein Armutszeugnis ohnegleichen"

Kühe misshandelt? Strafanzeige gegen Pfaffenhofener Landwirt


Anzeige
RSS feed