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Der AWP sammelt tonnenweise Geld ein. Die gute Nachricht: Keine Erhöhung bis zum Jahr 2020.

(ty/zel) Auf dem Gebühren-Konto des Abfallwirtschaftsbetriebs im Kreis Pfaffenhofen (AWP) werden demnächst Zahlungs-Eingänge in Höhe von rund 3,5 Millionen Euro erwartet. Das teilte Vize-Chef Anton Gänger auf Anfrage unserer Zeitung mit. Hintergrund des Geldregens: Die erste Rate der Abfall-Gebühren für heuer wird zum 15. Februar fällig. Laut Gänger sind aktuell im Landkreis insgesamt rund 39 000 gebührenrelevante Abfall-Behälter ausgegeben. Der Klassiker ist dabei die 80-Liter-Restmülltonne, davon stehen im Landkreis rund 29 300 Stück. Wir haben die wichtigsten Infos für Gebühren-Zahler zusammengefasst und erklären, warum es bis zum Jahr 2020 keine Erhöhung gibt.

Außer den gut 29 000 klassischen 80-Liter-Tonnen gibt es nach Angaben des AWP momentan im Landkreis rund 6500 Restmülltonnen mit einem Fassungsvermögen von 120 Litern und rund 3000 Stück, in die 240 Liter passen. Hinzu kommen noch etwa 350 kleine Restmüll-Container mit einem Volumen von 1,1 Kubikmetern. Aber das nur am Rande. Der Abfallwirtschaftsbetrieb weist aktuell darauf hin, dass die erste Rate der Abfallentsorgungs-Gebühren für dieses Jahr am 15. Februar fällig wird.

Soweit dem AWP keine Einzugsermächtigung (Sepa-Mandat) vorliegt, hat der Gebührenschuldner fristgerecht zu den beiden Fälligkeitsterminen – 15. Februar und 15. Juli – eines jeden Jahres die Gebühren an den AWP zu entrichten. Bei Zahlern mit entsprechender Einzugsermächtigung werden die fälligen Gebühren wie gewohnt vom Konto abgebucht. 

Die Erteilung eines Sepa-Mandats für die Fälligkeit ab 15. Februar dieses Jahres konnte von den Bürgern bis  2. Februar dem Abfallwirtschaftsbetrieb angezeigt werden. Danach eingehende Einzugsermächtigungen können laut AWP für die Gebühren-Fälligkeit an diesem 15. Februar nicht mehr berücksichtigt werden. Das bedeutet auch: Bürger, die erst nach dem 2. Februar 2018 ein Lastschrift-Mandat erteilt haben oder noch erteilen, müssen die jetzt zum 15. Februar fällig werdenden Abfallgebühren selbst überweisen. 

Für bargeldlose Zahlungen an den AWP ist folgende Bankverbindung zu nutzen: Sparkasse Pfaffenhofen/Ilm, BIC: BYLADEM1PAF, IBAN: DE39 7215 1650 0008 0122 70. Bareinzahlungen werden in der Geschäftsstelle des Abfallwirtschaftsbetriebs an der Raiffeisenstraße 19 in Pfaffenhofen während der üblichen Öffnungszeiten angenommen. Übrigens: Bei Nichtbeachtung der Fälligkeitsfrist wird der geschuldete Betrag zuzüglich entstehender Nebenkosten erhoben. Die Fälligkeit und die Gebührenhöhe ergeben sich auch aus dem Jahresgebührenbescheid 2016 beziehungsweise gegebenenfalls danach ergangenen Bescheiden.

Die Bürger im Landkreis Pfaffenhofen durften sich bekanntlich zuletzt über fallende Müllgebühren freuen. Die Senkung fiel zwar überschaubar aus, doch die wirklich gute Nachricht war dabei vor allem, dass diese neuen Preise insgesamt vier Jahre lang gelten – für 2016 bis einschließlich 2019. Das heißt: Frühestens für das Jahr 2020 wäre im Landkreis überhaupt erst wieder mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen. 

Bis zur jüngsten Gebühren-Änderung kostete die Standard-Restmülltonne (80 Liter) pro Jahr 139,80 Euro, das waren 11,65 Euro im Monat. Seit der Senkung zum Jahr 2016 zahlt man nur mehr 135 Euro per anno beziehungsweise 11,25 Euro im Monat. Das entspricht immerhin einer Reduzierung um 3,4 Prozent und bedeutet eine jährliche Ersparnis von 4,80 Euro.

Mit der damals vom Kreistag beschlossenen Senkung setzte sich der Trend der fallenden Müllgebühren im Landkreis Pfaffenhofen erfreulich fort. Im Jahr 2005 musste man für eine 80-Liter-Tonne noch 228 Euro per anno hinlegen, jetzt sind es gerade mal 135 Euro. Landrat Martin Wolf (CSU) sprach deshalb damals auch von einem guten Signal an die Bürger und sah das Abfall-System des Landkreises bestätigt. Zugleich bat er die Bürger auch weiterhin um konsequente Müllvermeidung und Mülltrennung.

Geschenkt wird den Landkreis-Bürgern allerdings durch Gebühren-Senkungen nichts. Ihnen soll auf diesem Wege im Grunde nur das zurückgegeben werden, was sie in den Jahren zuvor sozusagen zu viel bezahlt haben. Denn der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises übernimmt mit der Entsorgung eine hoheitliche Aufgabe, bei der er mittelfristig kostendeckend zu arbeiten hat. Auf Dauer darf der AWP also weder draufzahlen noch sich bereichern. Deshalb werden die Müllgebühren auch alle paar Jahre wieder angepasst. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Über die Jahre hatte sich auf dem Konto des AWP einiges angesammelt: Insgesamt waren es knapp 4,3 Millionen Euro (inklusive Zinsen), die die Bürger sozusagen zu viel bezahlt haben. Man spricht deshalb von einer "Überdeckung". 

Und genau diese Überdeckung werden nun in den Jahren 2016 bis 2019 durch reduzierte Müllgebühren an die Bürger zurückgegeben werden. Deshalb wurden die Preise neu kalkuliert. Die neuen Gebühren sind dabei so berechnet, dass der AWP im hoheitlichen Bereich der Müllabfuhr in den genannten Jahren jeweils ein Minus von rund 1,1 Millionen Euro macht – dann sind die 4,3 Millionen Euro aufgebracht. Für den Zeitraum ab 2020 werden die Gebühren dann anhand der bis dahin vorliegenden Zahlen und Prognosen wieder neu kalkuliert.

Wie damals beschlossen, gelten seit dem Jahr 2016 folgende Gebühren:

  • Restmülltonne 80 Liter: 135 Euro im Jahr (bisher 139,80)
  • Restmülltonne 120 Liter: 201,44 Euro (209,64)
  • Restmülltonne 240 Liter: 404,88 Euro (419,28)
  • Restmülltonne 1100 Liter: 1855,68 Euro (1921,44)  

In diesen Gebühren enthalten sind bereits die Biotonne (60 Liter) und die Papiertonne (240 Liter). Wenn nur eine Person auf einem Grundstück wohnt, gibt es eine Ermäßigung; dann werden für die 80-Liter-Restmülltonne plus Biotonne und Papiertonne im Jahr nur 101,28 Euro (bisher 104,76) fällig. 

Wer eine zusätzliche Biotonne (60 Liter) braucht, zahlt dafür künftig im Jahr 33,12 Euro (bisher 33,23). Eine weitere 120-Liter-Biotonne kostet jährlich 66,24 Euro (66,48). Für eine zusätzliche 240-Liter-Papiertonne werden im Jahr 10,80 Euro (bisher: 15,72) fällig, eine zusätzliche 1100-Liter-Papiertonne kostet jährlich 49,56 Euro (72,00). Für den Kauf eines Restmüllsacks (70 Liter) muss man seit dem neuen Jahr einmalig 4,50 statt bislang fünf Euro hinlegen.

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