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Durchaus etwas, findet die FDP, und fordert eine Senkung. Weil der Abfallwirtschaftsbetrieb das Geld verliehen hat. Der AWP sieht keinen Nachteil für die Gebühren-Zahler und verweist auf eine Dienstanweisung.

Von Tobias Zell 

Die Sicht der Liberalen ist unmissverständlich: Wenn der Abfallwirtschaftsbetrieb des Kreises Pfaffenhofen (AWP) in der Lage sei, Gelder an andere Landkreis-Einrichtungen zu verleihen, „deutet dies für mich auf zu hohe Müll-Gebühren hin", so Thomas Stockmaier, Chef der FDP-Fraktion im Kreistag. Beim AWP bestätigt man, der Ilmtalklinik-GmbH ein Darlehen über drei Millionen Euro gegeben zu haben – zum Zinssatz von 0,01 Prozent. Doch während die FDP vor diesem Hintergrund praktisch eine sofortige Senkung der Müll-Gebühren fordert, tritt der AWP auf die Bremse: Der Kalkulations-Zeitraum könne „nur in Sonderfällen“ verkürzt werden. Einen solchen sieht man hier aber offenbar nicht gegeben.

 

Also der Reihe nach. Zunächst einmal: Was hat es mit diesem Kredit auf sich? Der von den Landkreisen Pfaffenhofen und Kelheim getragenen Ilmtalklinik-GmbH mit ihren beiden Krankenhäusern in Pfaffenhofen und Mainburg, die bekanntlich in den tiefroten Zahlen steckt, wurde nach Angaben des AWP „im Rahmen eines Darlehens-Vertrages zur Leistung ihrer Ausgaben vorübergehend ein Betrag von drei Millionen Euro zur Verfügung gestellt“. Diese Summe werde „derzeit mit banküblichen Konditionen von 0,01 Prozent verzinst“. Sofern der Abfallwirtschaftsbetrieb den Betrag selbst brauche, stehe ihm „ein außerordentliches Kündigungsrecht von vier Wochen zum Quartalsende“ zu.

„Diese Verfahrensweise ist üblich und erfolgt nach der Dienstanweisung über die gemeinsame Bewirtschaftung von Kassenmitteln des Landkreises, des Eigenbetriebs Abfallwirtschaft und der Ilmtalklinik-GmbH“, stellt dazu der AWP klar. „Aufgrund dieser Dienstanweisung haben sich die genannten Beteiligten gegenseitig freie Finanzmittel zur Verfügung zu stellen.“ Zudem werde, so heißt es mit Verweis auf die aktuelle Niedrig-Zins-Phase, durch diese Praxis „vermieden, dass bei der Anlage des Betrags bei Geldinstituten ein so genanntes Verwahr-Entgelt fällig wird“.

 

Nun zu den Müll-Gebühren. Die Bürger im Landkreis Pfaffenhofen durften sich bekanntlich zuletzt mit Beginn des Jahres 2016 über fallende Abfall-Gebühren freuen. Die Senkung fiel zwar überschaubar aus, doch als wirklich gute Nachricht wurde vor allem herausgestellt, dass diese neuen Preise insgesamt vier Jahre lang gelten – bis einschließlich 2019 nämlich. Das heißt: Frühestens für das Jahr 2020 wäre demnach im Landkreis überhaupt erst wieder mit einer Erhöhung der Gebühren zu rechnen. 

Wenn es nach Stockmaier und der FDP-Fraktion im Kreistag geht, dann sollten die Müll-Gebühren aber nicht erst für das Jahr 2020 und die folgenden, sondern schnellstmöglich neu kalkuliert – und folglich gesenkt – werden. Als Kommunalunternehmen, das von den Bürgern Zwangs- und Pflichtgebühren erhebe, sei der Abfallwirtschaftsbetrieb in der Pflicht, Überschüsse zeitnah dem Gebühren-Zahler zu verrechnen, betont Stockmaier, der auch im AWP-Werkausschuss sitzt. Man könne jederzeit den Kalkulations-Zeitraum verkürzen, betonte er gegenüber unserer Zeitung.

  

Diesen Einlassungen indes widerspricht der AWP und erklärt: Die Abfall-Gebühren seien im Jahr 2015 durch den bayerischen kommunalen Prüfungsverband (BKPV) für einen Zeitraum von vier Jahren (2016 bis 2019) neu kalkuliert worden. Auf dieser Basis habe damals der Kreistag dann damals die Änderung der Abfall-Gebühren-Satzung beschlossen. „Einschließlich des Jahresabschlusses 2015 ergab sich in dem Zeitpunkt, in dem die Kalkulation erstellt wurde, eine Gebühren-Überdeckung von rund vier Millionen Euro“, so der AWP. „Es war und ist geplant, diesen Betrag innerhalb des vierjährigen Kalkulations-Zeitraums aufzulösen, also in jedem Jahr rund eine  Million Euro.“

Bis zur jüngsten Gebühren-Änderung kostete die Standard-Restmülltonne (80 Liter) pro Jahr 139,80 Euro, das waren 11,65 Euro im Monat. Seit der Senkung zum Jahr 2016 zahlt man nur mehr 135 Euro per anno beziehungsweise 11,25 Euro im Monat. Das entspricht einer Reduzierung um 3,4 Prozent und bedeutet eine jährliche Ersparnis von 4,80 Euro. Mit dieser damals vom Kreistag beschlossenen Senkung setzte sich der Trend der fallenden Müllgebühren im Landkreis erfreulich fort. Zum Vergleich: Im Jahr 2005 musste man für eine 80-Liter-Tonne noch stolze 228 Euro per anno hinlegen, jetzt sind es gerade mal 135 Euro.

Entwicklung der Müll-Gebühren im Kreis Pfaffenhofen (Quelle: AWP)

Geschenkt wird den Landkreis-Bürgern allerdings durch solche Gebühren-Senkungen nichts. Ihnen soll auf diesem Wege im Grunde nur das zurückgegeben werden, was sie in den Jahren zuvor sozusagen zu viel bezahlt hatten. Denn der Abfallwirtschaftsbetrieb übernimmt mit der Entsorgung eine hoheitliche Aufgabe, bei der er mittelfristig kostendeckend zu arbeiten hat. Auf Dauer darf der AWP sich hier also weder draufzahlen noch sich bereichern. Deshalb werden die Müllgebühren alle paar Jahre wieder neu berechnet und angepasst. Das ist ein ganz normaler Vorgang. Über die Jahre hatte sich auf dem Konto des AWP einiges angesammelt: Insgesamt waren es knapp 4,3 Millionen Euro (inklusive Zinsen), die die Bürger sozusagen zu viel entrichtet hatten. Man spricht deshalb von einer "Überdeckung".  

Genau diese Überdeckung soll nun in den Jahren 2016 bis einschließlich 2019 durch reduzierte Müllgebühren an die Bürger zurückgegeben werden. Deshalb wurden die Preise neu kalkuliert. Die nun geltenden Gebühren sind dabei praktisch so berechnet worden, dass der AWP im hoheitlichen Bereich der Müllabfuhr in den genannten Jahren jeweils ein Minus von etwa 1,1 Millionen Euro macht – dann wären die 4,3 Millionen Euro aufgebraucht. Für den Zeitraum ab 2020 sollen die Gebühren dann anhand der bis dahin vorliegenden Zahlen und Prognosen wieder neu kalkuliert werden.

 

Und wie lief es tatsächlich seit der Gebühren-Senkung? In den Jahren 2016 und 2017 konnten rund 800 000 Euro der Überdeckung aufgelöst werden, erklärt der AWP. Für das laufende Jahr habe sich die Ausgaben-Situation des Abfallwirtschaftsbetriebs insofern verändert, dass für die Verwertung von Wertstoffen und Abfällen – Bio- und Grüngut, Bauschutt, Altholz – aufgrund der aktuellen Ausschreibungs-Ergebnisse im Vergleich zur Vergangenheit wesentlich höhere Kosten entstehen. „Die Entnahme aus den Gebühren-Rückstellungen dürfte heuer daher deutlich über einer Million Euro liegen.“ 

Der AWP betont aber auch, dass die Gebühren-Rückstellungen – also das von den Bürgern einbezahlte Geld – „mit einem kalkulatorischen Zins von derzeit 3,24 Prozent verzinst“ werden. Dieser Zinssatz berechne sich – aufgrund der gesetzlichen Vorschriften – nach dem Durchschnitt der letzten sieben Jahre. „Das bedeutet für die Gebühren-Zahler eine Verbesserung der finanziellen Ausgangsbasis für die nächste Gebühren-Kalkulation“, so der AWP. Und während die FDP eine sofortige Neukalkulation der Müll-Gebühren fordert, weist der Abfallwirtschaftsbetrieb darauf hin, dass Anfang kommenden Jahres ohnehin eine solche in Auftrag gegeben werde – aus der sich dann die ab 2020 geltenden Gebühren ergeben.

 

„Der vom Kreistag festgelegte Kalkulations-Zeitraum von vier Jahren kann nicht ohne weiteres verändert werden“, erklärt der AWP und erteilt damit dem Vorstoß der Liberalen praktisch eine Absage. Denn, so heißt es weiter: „Eine Verkürzung des Zeitraums kann nur in Sonderfällen bei wesentlichen, nicht vorhersehbaren Änderungen in den Kalkulations-Grundlagen – zum Beispiel bei erheblichen Kostensteigerungen – erfolgen. Dies trifft jedoch nicht zu.“ 

Im Gegenteil: Anscheinend läuft es ja sogar besser als kalkuliert. Doch der AWP beruhigt. Sollte zum Ende des Kalkulations-Zeitraumes im Jahr 2019 noch ein Gebühren-Überschuss vorhanden sein, so fließt dieser laut AWP in die neue Kalkulation ein. „Auch insofern hat der Gebühren-Zahler keinen Nachteil.“ 

Ungeachtet dessen: Beim Landratsamt hat man die Forderung von Stockmaier & Co. nach einer sofortigen Neukalkulation beziehungsweise einer Senkung der Müllgebühren durchaus als Antrag verstanden. Das Begehr der FDP werde deshalb dem zuständigen Werkausschuss in dessen nächster Sitzung am 11. April vorgelegt, sagte ein Sprecher der Kreisbehörde gegenüber unserer Zeitung.

 

Wie damals beschlossen, gelten seit dem Jahr 2016 im Landkreis Pfaffenhofen folgende Abfall-Gebühren:

  • Restmülltonne 80 Liter: 135 Euro im Jahr (bisher 139,80)
  • Restmülltonne 120 Liter: 201,44 Euro (209,64)
  • Restmülltonne 240 Liter: 404,88 Euro (419,28)
  • Restmülltonne 1100 Liter: 1855,68 Euro (1921,44)  

In diesen Gebühren enthalten sind die Biotonne (60 Liter) und die Papiertonne (240 Liter). Wenn nur eine Person auf einem Grundstück wohnt, gibt es eine Ermäßigung; dann werden für die 80-Liter-Restmülltonne plus Biotonne und Papiertonne im Jahr nur 101,28 Euro (bisher 104,76) fällig. 

Wer eine zusätzliche Biotonne (60 Liter) braucht, zahlt dafür künftig im Jahr 33,12 Euro (bisher 33,23). Eine weitere 120-Liter-Biotonne kostet jährlich 66,24 Euro (66,48). Für eine zusätzliche 240-Liter-Papiertonne werden im Jahr 10,80 Euro (bisher: 15,72) fällig, eine zusätzliche 1100-Liter-Papiertonne kostet jährlich 49,56 Euro (72,00). Für den Kauf eines Restmüllsacks (70 Liter) muss man seit dem neuen Jahr einmalig 4,50 statt bislang fünf Euro hinlegen. 

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