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Es geht um das bereits stehende Windrad im Lustholz. Aber auch das aktuelle Vorhaben sehen die Christsozialen skeptisch.

(ty) Die Pfaffenhofener CSU um ihren Vorsitzenden Christian Moser kritisiert das Vorgehen der hiesigen Bürgerenergie-Genossenschaft (BEG), die im Förnbacher Forst bei Uttenhofen drei Windkraft-Anlagen errichten möchte, und spricht von einem „Trauerspiel“. Außerdem werfen die Christsozialen der BEG vor, zeitliche Genehmigungs-Vorgaben des Landratsamts in Zusammenhang mit dem Bau des bereits bestehenden Windrads im Lustholz "offenkundig nicht eingehalten" zu haben.

Wie berichtet, hatte die BEG den bisherigen Antrag zur Errichtung von drei Windkraft-Anlagen in der Nähe des Pfaffenhofener Ortsteils Uttenhofen zurückgenommen und umgeplant. Wie das Landratsamt mitgeteilt hatte, sei inzwischen ein neuer, überarbeiteter Antrag erstellt worden, der auch bereits bei der Kreisbehörde eingegangen sei. Grund dafür sei der Einsatz von Windkraft-Anlagen eines anderen Typs. "Ferner mussten zwei Standorte aus Gründen der Konzentrationsflächen-Planung und der militärischen Flugsicherheit geändert werden", hieß es aus dem Landratsamt. Bezüglich der Standorte habe sich insofern eine geringfügige Verschiebung ergeben. 

„Dadurch kommt es neuerlich zu Verzögerungen“, betont die CSU in einer aktuellen Pressemitteilung. Während letztens von den SPD-Stadträten und BEG-Vertretern Markus Käser und Andreas Herrschmann noch verkündet worden sei, die Errichtung der Windräder finde noch heuer statt, laufe es jetzt auf das Jahr 2019 hinaus. „Ich finde es schon bemerkenswert, dass der Baubeginn der Windkraft-Anlagen im Förnbacher Forst – wenn überhaupt – erst mehr als zwei Jahren nach dem Bürgerentscheid stattfinden soll“, so der CSU-Ortsvorsitzende Christian Moser.

 

Der Frontmann der Christsozialen moniert an die Adresse der BEG: Zuerst veranstalte man mit „einer beispiellosen Informations-Kampagne“ und einem Bürgerentscheid „ein unvergleichliches Tamtam in der Stadt“ und dann passiere über Jahre einfach gar nichts. „Waren die Probleme, die nun zu erheblichen Verzögerungen führen, vor dem Bürgerentscheid nicht absehbar?“, fragt Moser. Und: „Hätte man das nicht vorher auch thematisieren müssen?“ Aus seiner Sicht verfestige sich der Eindruck, „dass die Planungen wohl übers Knie gebrochen und voreilig waren“. 

Das Schlimme sei, „dass sich die Stadtpolitik hier hat einspannen lassen und auf Kosten der Steuerzahler beziehungsweise Stadtwerke diesen Bürgerentscheid und die damit einhergehende Informations-Kampagne noch unbedingt im Jahr 2016 durchführen wollte, obwohl nicht klar war, ob und wann ein Bau dieser Windkraft-Anlagen rechtlich und tatsächlich möglich ist“, erklärt Moser und meint: „Wäre über die bestehenden Risiken frühzeitig besser aufgeklärt worden, wäre der Bürgerentscheid vielleicht anders ausgefallen.“

 

Aus Sicht der CSU geht es außerdem gar nicht, wenn „Beruhigungspillen“ verteilt würden. „Wenn man behauptet, dass es rechtlich keinerlei Probleme gäbe, ist das nicht ganz richtig“, proklamiert Moser. Bei den geplanten Windkraft-Anlagen im Förnbacher Forst gibt es seinen Worten zufolge nämlich „erhebliche naturschutzrechtliche Problemstellungen“. In dem betreffenden Waldgebiet, „das neben dem hohen Naherholungs-Faktor auch ökologisch eine besonders strukturierte Flora und geschützte Fauna aufweist“, seien „besondere naturschutz-rechtliche Belange zu berücksichtigen, die zu Auflagen oder sogar einer Versagung der Baugenehmigung führen können“, erklärt Moser. 

Nach Dafürhalten der CSU ist die Errichtung der drei von der BEG anvisierten Windkraft-Anlagen jedenfalls „keinesfalls rechtlich unproblematisch“. So oder so würde der Bau dieser Windkraft-Anlagen aber aus Sicht der Christsozialen „eine Herausforderung für den Naturschutz“ darstellen. „Und das in einer Zeit, in der Grüne und ÖDP für den Naturschutz Volksbegehren gegen den Flächenverbrauch in Bayern anstoßen“, so Moser. Die Pfaffenhofener CSU fragt sich in diesem Zusammenhang, „ob diese naturschutz-rechtlichen Belange vor dem Bürgerentscheid hätten auf den Tisch gepackt werden müssen“. Fest steht laut Moser, „dass über diese Fragen kaum informiert wurde“.

 

Zum Thema Glaubwürdigkeit gehört aus Sicht der Christsozialen auch, „dass für das bestehende Windrad im Lustholz bei Uttenhofen die Vorgaben des Landratsamts nicht eingehalten wurden“. Im Genehmigungs-Bescheid für dieses Windrad heißt es laut CSU: „Für die Rodungsflächen sind Ersatzaufforstungen im Hinblick auf das Ziel ‚Walderhaltung’ von 1:1 erforderlich.“ Und: „Die Ersatzaufforstungsfläche soll spätestens ein Jahr nach der einschlägigen Rodung im Einvernehmen mit dem AELF Pfaffenhofen aufgeforstet werden.“ Die Windkraft-Anlage sei im April 2016 in Betrieb gegangen; die Rodung habe naturgemäß vorher stattgefunden. Allerdings, so Moser: „Laut Auskunft des Landratsamts sei erst jetzt, im ersten Quartal 2018, eine Ausgleichsfläche festgelegt worden – in einem anderen Ortsteil.“

Dass die Vorgabe des Genehmigungsbescheids „vom Vorhabenträger offenkundig nicht eingehalten wurde, finde ich schwierig“, kommentiert Moser. In einem Prospekt, das auf der Homepage der Stadt veröffentlicht sei, stehe: „Kein Baum geht verloren! 1:1 Aufforstung – jeder Baum, der gefällt wird, wird vor Ort wieder gepflanzt.“ Das sei mit einer Aufforstungsfläche in einem anderen Ortsteil nicht erfüllt, findet der CSU-Chef. 

Insgesamt drängt sich für Moser „leider der Eindruck auf, dass hier um jeden Preis bestimmte Projekte durchgedrückt werden sollen“. Das sei „sicherlich auch nicht die Absicht der Ja-Stimmen beim Bürgerentscheid gewesen“, meint er und versichert: Die CSU werde die Angelegenheit weiter kritisch begleiten. „Wir machen hier von all unseren Informations-Rechten Gebrauch und sind dementsprechend im Kontakt mit dem Landratsamt.“

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