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Betroffen sind 3500 Haushalte mit insgesamt 10 000 Personen. Hier lesen Sie, um welche Orte es geht. 

(ty) Bei einer Routine-Beprobung des Trinkwassers der "Arnbach-Gruppe" sind am Ausgang des Wasserwerks Weichering und im Wassernetz "E-Coli"-Bakterien nachgewiesen worden, wie das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen heute mitteilt. "Das Wasserwerk Weichering wurde nach Feststellung des Nachweises umgehend vom Netz genommen, die Versorgung wurde auf das Wasserwerk Edelshausen umgestellt", heißt es aus der Kreisbehörde. Bis die Umstellung flächendeckend abgeschlossen und damit das Erreichen einer einwandfreien Trinkwasser-Qualität sichergestellt sei, wurde vom Gesundheitsamt eine sofortige Abkoch-Anordnung erlassen. Betroffen sind den Angaben zufolge Teile der Gemeinden Neuburg, Karlshuld, Karlskron und Weichering – die Liste finden Sie am Ende des Beitrags. 

Eine Chlorung erfolgt laut Mitteilung des Landratsamts nicht, "da durch das Abkochen eine ausreichende Desinfektion des Wassers gewährleistet ist". Die Bevölkerung werde über die Mitarbeiter der Arnbach-Gruppe in den entsprechenden Ortsteilen informiert. Eine unmittelbar nach Mitteilung der Befunde durch das Untersuchungs-Labor am heutigen Tag vom Gesundheitsamt durchgeführte Ortsbesichtigung "ergab bislang keinen Hinweis für die Ursache des Keimeintrags in das Trinkwasser der Arnbach-Gruppe", heißt es weiter. "Weitere Proben werden veranlasst." Wie eine Sprecherin des Landratsamts auf Anfrage unserer Zeitung mitteilte, sind von dem Abkoch-Gebot knapp 3500 Haushalte im Kreis Neuburg-Schrobenhausen mit insgesamt zirka 10 000 Personen betroffen. Haushalte im Kreis Pfaffenhofen seien nicht betroffen, wie betont wurde.

Durch den Nachweis von E-Coli-Keimen sei die Übertragung von Krankheiten wie zum Beispiel Durchfall über das Trinkwasser nicht ausgeschlossen. Laut Gesundheitsamt soll deshalb ab sofort das Trinkwasser der Arnbach-Gruppe unbedingt nur noch in abgekochtem Zustand benutzt werden. Das Abkoch-Gebot könne voraussichtlich im Laufe der kommenden Woche wieder aufgehoben werden. Die Bürger sollen bis zur Aufhebung des Abkoch-Gebotes die folgenden Anweisungen des Gesundheitsamtes befolgen:

  • Leitungswasser nur abgekocht trinken.
  • Das Wasser einmalig sprudelnd aufkochen und dann langsam über mindestens zehn Minuten abkühlen. Die Verwendung eines Wasserkochers ist aus praktischen Gründen zu empfehlen.
  • Für die Zubereitung von Nahrung und zum Reinigen offener Wunden ausschließlich abgekochtes Leitungswasser verwenden.
  • Das Leitungswasser für die Toilettenspülung und andere Zwecke kann ohne Einschränkung genutzt werden.
  • Die Bürger werden zudem gebeten, auch ihre Nachbarn und Bekannten über das Abkochgebot zu informieren.

Für Rückfragen zur Trinkwasser-Hygiene steht das Gesundheitsamt unter der Telefonnummer (0 84 31) 57 - 5 04 zur Verfügung.

Betroffen sind nach Angaben des Landratsamts folgende Gemeinden beziehungsweise Gemeindeteile:

Neuburg

  • Fleischnershausen
  • Marienheim
  • Rödenhof
  • Grünau
  • Heinrichsheim
  • Rohrenfeld
  • Maxweiler
  • Bruck
  • Rotheim
  • Zell
  • Neuzell

Karlshuld

  • Kochheim
  • Nazibühl

Karlskron

  • Karlskron
  • Mändlfeld
  • Josephenburg
  • Fruchtheim
  • Bofzheim
  • Deubling
  • Grillheim

Weichering

  • Weichering
  • Osterfeldsiedlung
  • Lichtenau
  • Lichtenheim

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