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Die Pfaffenhofener Tierschützer schlagen erneut Alarm. Sie werben für eine Katzenschutz-Verordnung, für Kastration, Kennzeichnung und Registrierung der Tiere.

(ty) "Die Zahl der ausgesetzten, verwahrlosten, misshandelten Haustiere nimmt zu, auch bei uns im Landkreis", so die zentrale Botschaft. Und: "Dagegen kann man etwas tun." Es gehöre zum Alltag in der Pfaffenhofener Tierherberge: Ein herrenloses Fundtier wird abgegeben. Der Besitzer: unbekannt. Tags darauf werden vier Minikatzen eingefangen. Die seien erst wenige Wochen alt gewesen, voller Flöhe, verdreckt und krank. Eines der Tiere sei bereits so krank gewesen, dass es tags darauf eingeschläfert werden musste, den anderen dreien gehe es langsam besser. Erst kürzlich der Fall des ausgesetzten Katers "Archie" (wir berichteten), der in einer Transport-Box "wie ein Sack Müll" vor der Tierherberge abgestellt worden war. So schildern die hiesigen Tierschützer einige der jüngsten Fälle.

 

Von Jahr zu Jahr werden es nach ihren Angaben immer mehr Tiere, die, aus welchen Gründen auch immer, im Tierheim landen. "Das müsste nicht sein", sagt Manuela Braunmüller, die Vorsitzende des Pfaffenhofener Tierschutzvereins. "Wir werden Fundtiere und ausgesetzte Tiere wohl nicht komplett vermeiden können. Aber es gibt durchaus Möglichkeiten, ihre Zahl erheblich zu senken." Vor allem, so appelliert der Tierschutzverein, sollte Menschen, die sich ein Haustier anschaffen wollen, bewusst sein, dass dieses Tier kein Spielzeug ist: Es macht Arbeit, verdient Aufmerksamkeit, will gepflegt sein und kann, neben Futter und Impfungen, erheblich Arzt- und Medikamenten-Kosten verursachen, sollte es einmal ernsthaft krank werden.

Man möge sich deshalb gut überlegen: Ist man bereit und auch finanziell im Stande, dafür aufzukommen? Kein verantwortungsvoller Tierarzt werde sich nämlich bereit erklären, ein Tier einzuschläfern, nur weil es "zu teuer" geworden sei. "Abgesehen davon, dass es ohnehin verboten wäre, es deswegen einzuschläfern", heißt es aus dem Pfaffenhofener Tierschutzverein.

 

Häufig seinen Spontan-Käufe der Grund dafür, dass Tiere letztlich im Tierheim landen. Das Kind hat die Lust daran verloren, die Eltern waren von Anfang an dagegen; außerdem passte das Viecherl nicht in die straffe Terminplanung oder zum Stil der Einrichtung. Also ab ins Heim. Eine Nacht drüber schlafen, besser auch zwei oder drei, bevor man sich ein Haustier anschafft – das erspare Frust, raten die Tierschützer. 

Allein damit werde sich die Katzenflut allerdings nicht dämmen lassen, dessen sind sich die Tierschützer bewusst. Allerdings gebe es ein durchaus wirksames Mittel, das in vielen deutschen Städten und Gemeinden praktiziert werde. Dort schreibe die so genannte Katzenschutz-Verordnung verbindlich vor, dass jede Freigänger-Katze kastriert sein müsse und zusätzlich einen kleinen Chip unter der Haut trage, der Informationen darüber enthalte, wem das Tier gehöre. Eine schnelle Rückgabe erspare dem Tier so einen Aufenthalt im Tierheim und dem Besitzer die Sorge. Der Tierschutzverein Pfaffenhofen unterstützt und fördert nach eigenem Bekunden die Idee.

 

"Das schlägt mit geringem Aufwand ziemlich viele Fliegen", so Braunmüller. Erstens bremse die Kastration von Freigängern die unkontrollierte Vermehrung von Katzen naturgemäß erheblich. Zweitens werde das Handwerk von zwielichtigen, unseriösen Züchtern und Händlern deutlich erschwert, weil sich anhand eines Chips die Herkunft der Tiere zurückverfolgen lasse.  Jeder Tierbesitzer würde davon profitieren, weil versehentlich verloren gegangene Tiere innerhalb kürzester Zeit ihrem Besitzer zurückgegeben werden könnten.

Stattdessen sitze der Liebling manchmal Wochen oder gar Monate im Tierheim, bis der Eigentümer ausfindig gemacht sei. Der Diebstahl wertvoller Tiere werde außerdem sinnlos, weil über den Chip der tatsächliche Besitzer festzustellen sei. Ein gestohlenes, aber gechiptes Tier sei legal praktisch nicht verkäuflich. Zusätzlich würden durch den Chip illegale "Tier-Entsorgungen" – zum Beispiel an der Autobahn – fast unmöglich, weil man den Verursacher über den Chip problemlos identifizieren kann. "Wir halten das für ein sehr nützliches und wirksames Instrument", betonen die Tierschützer.

 

In elf von 16 Bundesländern hätten sich Städte und Gemeinden dieser Verordnung bereits angeschlossen, so Braunmüller & Co. In Hessen beispielsweise 28, in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen seien es jeweils rund 90, in Schleswig-Holstein 30. In Bayern gebe es dieses Mittel bisher nicht.

Den Grund dafür nennt Andreas Brucker vom Präsidium des bayerischen Landesverbands im deutschen Tierschutzbund: "Wir arbeiten seit langem an dieser wichtigen Maßnahme. Derzeit liegt die Sache im bayerischen Innenministerium. Wir haben dort mehrfach nachgefragt, aber bisher keine konkrete Antwort erhalten." Wie lange es dauern werde und was herauskomme, das sei offen.


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