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Oberlandesgericht München geht davon aus, dass "weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht". Kontaktverbot und Kaution.

(ty) In dem Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Audi-Vorstandschef Rupert Stadler – unter anderem wegen des Verdachts des Betrugs – hat der 2. Strafsenat des Oberlandesgerichts München (OLG) einen seit 18. Juni dieses Jahres vollzogenen Haftbefehl außer Vollzug gesetzt. Laut einer am Dienstag veröffentlichten Pressemitteilung des OLG geht der Senat aber "in seiner Entscheidung davon aus, dass gegen den Beschuldigten weiterhin ein dringender Tatverdacht besteht".

 

Zudem habe der Senat deutlich gemacht, "dass auch der Haftgrund der Verdunkelungsgefahr fortbesteht". Der Senat halte es jedoch – so wurde weiter erklärt – "für vertret- und verantwortbar, die Untersuchungshaft unter Auflagen außer Vollzug zu setzen". Dem Beschuldigten wird demnach "eine Kontaktenthaltung zu allen für das Ermittlungsverfahren relevanten Personen zur Auflage gemacht". Hintergrund ist bekanntlich der Diesel-Skandal. Zur Durchsetzung dieses Kontaktverbots habe der Beschuldigte eine Kaution zu hinterlegen, so das OLG.

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