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Richard Lechner vom Landratsamt Pfaffenhofen erklärt die bereits beschlossenen Neuerungen und was sie für die Betroffenen bedeuten.

(ty) Das Gesetz über Leistungsverbesserungen und Stabilisierung in der gesetzlichen Rentenversicherung hat am 23. November den Bundesrat passiert. Wie die deutsche Rentenversicherung mitteilt, werden bis zum Jahr 2025 mit dem neuen Gesetz so genannte Haltelinien für den Beitragssatz und das Rentenniveau eingeführt. "Dadurch wird sichergestellt, dass das Rentenniveau bis dahin nicht unter 48 Prozent sinkt und der Beitragssatz gleichzeitig nicht über 20 Prozent steigt", erklärt Richard Lechner, der Leiter des Sachgebiets "Besondere Soziale Angelegenheiten, Senioren" am Pfaffenhofener Landratsamt. "Für das kommende Jahr wird der Beitragssatz per Gesetz auf 18,6 Prozent festgelegt, von 2020 bis 2025 darf er nicht unter 18,6 Prozent liegen."

 

Bereits am 1. Januar nächsten Jahres treten außerdem Verbesserungen bei der Mütterrente in Kraft. Bisher werden für jedes Kind, das vor 1992 geboren wurde, zwei Jahre Kindererziehungszeit bei der Rente berücksichtigt. "Nach der Neuregelung wird jetzt ein halbes Jahr zusätzlich bei der Rente angerechnet", erklärt Lechner. Das führe zu einer Erhöhung der Rente pro Kind um bis zu 16,02 Euro im Westen sowie um bis zu 15,35 Euro im Osten. Wer ab 1. Januar nächsten Jahres neu in Rente geht, erhalte die Mütterrente von der ersten Rentenzahlung an.

 

Lechner: "Bei den rund 9,7 Millionen Müttern und Vätern, deren Rente bereits vor Januar 2019 begonnen hat, erfolgt die zusätzliche Zahlung automatisch bis Mitte nächsten Jahres. Für die Zeit ab 1. Januar 2019 erhalten die Betroffenen eine Nachzahlung." Die Rentenversicherung stelle damit sicher, dass jeder die Leistung erhalte, die ihm nach der Neuregelung zustehe.

Die Auszahlung der neuen Leistung erfolge damit wie bei der Einführung der Mütterrente im Jahr 2014. Ein gesonderter Antrag auf die Mütterrente sei grundsätzlich nicht notwendig. Lediglich Adoptiv- und Pflegeeltern, die Mütterrente beanspruchen, müssten bei ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger formlos einen Antrag stellen.

 

Am 1. Januar kommenden Jahres treten zudem Verbesserungen bei der Erwerbsminderungsrente in Kraft. Das erklärt das Landratsamt: "Versicherte, deren Erwerbsminderungsrente erstmals ab 1. Januar 2019 beginnt, werden ab diesem Zeitpunkt besser abgesichert." Für sie werde die so genannte Zurechnungszeit im nächsten Jahr auf 65 Jahre und acht Monate angehoben. Ab dem 1. Januar 2020 steige die Zurechnungszeit dann bis 2031 schrittweise auf 67 Jahre."Durch die Zurechnungszeit werden erwerbsgeminderte Menschen so gestellt, als hätten sie in dieser Zeit mit ihrem bisherigen durchschnittlichen Einkommen weitergearbeitet und Beiträge gezahlt. Dadurch erhalten sie eine höhere Rente."

 

Zum 1. Juli nächsten Jahres gibt es auch eine Neuregelung für so genannte Midi-Jobber. "Wer bisher zwischen 450,01 Euro und 850 Euro verdient, zahlt nur einen reduzierten Beitrag zur Rentenversicherung, erwirbt aber auch nur entsprechend geringere Rentenansprüche", so Lechner. Durch die Neuregelung werde die bisherige Gleitzone für Midi-Jobber mit einem Verdienst im Bereich zwischen 450,01 Euro und 850 Euro durch einen so genannten Übergangsbereich ersetzt. Dieser erfasse zukünftig Arbeitsentgelte im Bereich von 450,01 Euro bis 1300 Euro. "Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte in diesem Bereich zahlen wie bisher einen reduzierten Sozialversicherungsbeitrag", heißt es weiter. Neu sei, dass die verringerten Rentenbeiträge zukünftig nicht mehr zu geringeren Rentenansprüchen führten. 

Die Antworten auf die wichtigsten Fragen zum Rentenpakt sind auch im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de zu finden.


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