Der Gemeinderat stimmt morgen darüber ab, ob eine kommunale Verkehrs-Überwachung eingeführt wird.
(zel) Soll es im Raum Ilmmünster künftig mehr Geschwindigkeits-Kontrollen geben? Diese Frage hat der Gemeinderat am morgigen Abend zu beantworten. Es geht um eine mögliche Kooperation mit dem "Zweckverband kommunale Verkehrs-Überwachung Südostbayern". Bürgermeister Anton Steinberger (CSU) hat das Thema auf die Agenda gesetzt. Er reagiere damit auf "permanente Beschwerden" über zu schnelles Fahren, sagte er gegenüber unserer Zeitung. Der Rathauschef ist jedenfalls für die Blitzer. Das sei auch ein Signal an die Bevölkerung: "Wir leisten unseren Beitrag zur Verkehrs-Sicherheit."
Kurzum: Wenn die Lokalpolitiker am morgigen Dienstag um 19 Uhr im Rathaus zur nächsten Sitzung zusammenkommen, dann geht es um nicht weniger als die Frage, ob in der Gemeinde Ilmmünster fortan häufiger geblitzt werden soll – und zwar zusätzlich zu den polizeilichen Tempo-Kontrollen. Tagesordnungspunkt 2 lautet wörtlich: "Geschwindigkeits-Messungen durch die kommunale Verkehrsüberwachung – Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband kommunale Verkehrs-Überwachung Südostbayern."
Verkehrsteilnehmer, die schneller als erlaubt durchs Gemeinde-Gebiet von Ilmmünster rauschen, seien "ein Ärgernis", sagt Steinberger. Es gebe diesbezüglich "permanent Beschwerden", auch bei Bürgerversammlungen sei die Raserei immer wieder ein Thema. Außerdem berichtet er im Gespräch mit unserer Redaktion von expliziten Forderungen mancher Bürger nach konkreten Maßnahmen gegen Geschwindigkeits-Überschreitungen auf bestimmen Straßen. Deshalb will Steinberger nun den Gemeinderat über eine mögliche Kooperation mit dem Zweckverband informieren – und auch gleich darüber abstimmen lassen.
Der "Zweckverband kommunale Verkehrs-Überwachung Südostbayern" ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und hoheitlich tätig. Eine Gemeinde kann Mitglied in diesem Zweckverband werden oder nur eine zeitlich begrenzte Zweckvereinbarung abschließen. Mitglieds-Kommunen zahlen einen geringeren Stundensatz: Je 120 Euro für die Überwachung des fließenden Verkehrs und je 34 Euro für die Kontrolle von geparkten Fahrzeugen. Bei der Zusammenarbeit auf der Grundlage einer Zweckvereinbarung kostet eine Blitzer-Stunde 150 Euro, für die Park-Überwachung werden pro Stunde 40 Euro fällig. Diese Kosten sind von der Gemeinde zu tragen, die dafür aber die fälligen Bußgelder erhält.
Der Bürgermeister will dem Beschluss des Ilmmünsterer Ratsgremiums nicht vorgreifen, betont aber: "Wenn, dann machen wir das sicher nicht, um Geld zu verdienen. Es geht uns um die Sicherheit." Vom Vorwurf der "Abzocke", der in solchen Fällen von manchen Autofahrern nicht selten reflexartig geäußert wird, will er nichts wissen. "Wer sich an die Vorschriften hält, dem passiert ja nichts", sagt er. Für Steinberger geht es vor allem darum, ein klares Signal zu senden. Zum einen an die Verkehrsteilnehmer. Und zum anderen an die gesamte Bevölkerung: "Wir leisten unseren Beitrag zur Verkehrs-Sicherheit."
Wann und wo gegebenenfalls von der kommunalen Verkehrs-Überwachung geblitzt wird, das kann die Gemeinde als Auftraggeber freilich mitbestimmen. Eingebunden wird in der Regel auch die Polizei. Der genannte Zweckverband verzeichnet im Kampf gegen Raser und Park-Sünder jedenfalls seit Jahren eine stetig steigende Anhängerschaft. Waren es im Jahr 2007 noch 57 Mitglieds-Gemeinden, wuchs die Zahl bis zum Ende vergangenen Jahres auf 148. Auch aus dem Landkreis Pfaffenhofen sind mehrere Kommunen dabei: Baar-Ebenhausen, Reichertshausen, Reichertshofen, Pörnbach und die Kreisstadt.
Steinberger hat sich nach eigenen Worten bereits mit Vertretern von etlichen Gemeinden unterhalten, die sich für die kommunale Verkehrs-Überwachung entschieden haben. "Sie würden es wieder tun", lautet seine Erkenntnis. Er selbst macht keinen Hehl daraus, dass er in der morgigen Sitzung für die Kooperation mit dem Zweckverband votieren wird. Durch die Kontrollen würden die Verkehrsteilnehmer zum einen sensibilisiert, zum anderen sei ein gewisser "Erziehungs-Effekt" nicht von der Hand zu weisen. "Wenn jemand zu schnell fährt, dann gibt es ohnehin keine Entschuldigung", findet Steinberger.
Raser ist übrigens Raser. Da macht es praktisch keinen Unterschied, ob man von der kommunalen Verkehrs-Überwachung oder von den Gesetzeshütern geblitzt wird. Das bestätigte ein Sprecher der Pfaffenhofener Polizeiinspektion heute auf Anfrage unserer Zeitung. Sowohl die fälligen Bußgelder als auch die etwaigen weiteren Konsequenzen – wie etwa Strafpunkte in Flensburg oder ein Fahrverbot – sind demnach dieselben.