CSU-Abgeordneter Straub: "Die Verschärfungen machen weder aus Sicht des Umweltschutzes noch aus Sicht der Landwirtschaft Sinn"
(ty) Die Problematik beziehungsweise Unzufriedenheit in Zusammenhang mit der Auswahl von Mess-Stellen, die im Rahmen der Düngeverordnung die Nitrat-Belastung des Wassers belegen sollen, haben Vertreter des bayerischen Bauernverbands (BBV) im Geisenfelder Ortsteil Eichelberg deutlich gemacht. Neben Behörden-Vertretern nahmen auch Tanja Schorer-Dremel als stellvertretende Fraktions-Vorsitzende der Landtags-CSU und der hiesige Landtags-Abgeordnete Karl Straub (CSU) an diesem Ortstermin teil. Beide Abgeordnete, so heißt es in einer Mitteilung der Christsozialen, dringen darauf, die Anzahl und Standorte der Mess-Stellen zu überdenken sowie gegebenenfalls anzupassen.
In einer Resolution des Fraktions-Vorstands zur Düngeverordnung seien bei der jüngsten Klausur-Tagung der Landtags-CSU in Seeon auch bereits erste Schritte dazu unternommen worden. Nun gelte es, auch in der Hallertau die besagten Mess-Stellen neu zu bestimmen. Die hiesige Gebiets-Kulisse wird – wie berichtet – derzeit als so genanntes Rotes Gebiet ausgewiesen, was dem Papier nach eine erhöhte Nitrat-Belastung bedeutet und somit zusätzliche Anforderungen an die Düngung nach sich zieht. Diese Problematik war nun am Montag noch einmal Thema vor Ort.
Während der Klausur-Tagung hatte Straub nach eigenem Bekunden zuvor bereits die Gelegenheit, mit der bayerischen Landwirtschafts-Ministerin Michaela Kaniber (CSU) sowie den stellvertretenden Vorsitzenden des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten und des Ausschusses für Umwelt und Verbraucherschutz, Martin Schöffel und Eric Beißwenger, über diese "Roten Gebiete" zu sprechen. "Michaele Kaniber hat mir gegenüber deutlich gemacht, dass der Freistaat im Bundesrat in Teilen gegen die geplante Düngeverordnung stimmen wird", erklärte Straub.
Weiter berichtete der Wolnzacher Abgeordnete von dem Gespräch mit der Ministerin: "Sie äußerte sich zuversichtlich, dass Bayern hierfür eine Mehrheit organisieren kann, denn die Verschärfungen, darüber waren wir uns einig, machen weder aus Sicht des Umweltschutzes noch aus Sicht der Landwirtschaft Sinn." Der Ball liege, sagt Straub, nun auch ein Stück weit beim Umweltministerium, das seinen Worten zufolge bei der so genannten Binnendifferenzierung die Gebiets-Kulisse für "Rote Gebiete" anpassen könnte.
Übereinkunft bestand laut CSU-Mitteilung bei allen Teilnehmern des Termins am Montag im Gemeinde-Gebiet von Geisenfeld darin, dass die derzeitigen beiden Grundwasser-Körper (053 und 054), anhand derer die Nitrat-Belastungs-Bemessung gemacht wird, getrennt werden müssten. Und dass, so heißt es weiter, mindestens in einem Fall – wo nämlich die Mess-Stelle auf einem Sportplatz-Gelände in Teugn liegt – die Eignung des aktuellen Standorts in Frage zu stellen sei. Auch die Anzahl der Mess-Stellen wird gegenwärtig als zu gering angesehen. "Außer Frage steht dabei, dass unser Grundwasser geschützt werden muss", betont Straub.
Die CSU-Resolution "Keine höheren Anforderungen als in anderen Ländern" aus Seeon ziele bereits in diese Richtung. In dem Papier stehe: "Den Entwurf zur Anpassung der Düngeverordnung halten wir sowohl aus pflanzenbaulicher als auch aus ökologischer Sicht in Teilen für nicht ausgewogen." Die Maßnahmen seien unverzüglich auf ihre Wirksamkeit zu prüfen. "Bei der Umsetzung der Nitrat-Richtline dürfen in Deutschland keine höheren Anforderungen gelten als in anderen EU-Staaten."
Bayernweit sollen die bislang etwa 600 Mess-Stellen auf 1500 aufgestockt werden, um ein objektiveres Bild der tatsächlichen Belastung zu erhalten. Einigkeit besteht laut Straub zwischen ihm und Schorer-Dremel sowie den Vertretern der Landwirtschaft darin, dass es zu fairen und praxistauglichen Messungen kommen muss, die die realen Bedingungen auch objektiv widerspiegeln. Bayern werde nach derzeitigem Stand die Düngeverordnung im Bundesrat ablehnen, so Straub, doch andere Bundesländer verfolgten womöglich auch andere Interessen.
Eine Zusammenfassung der aktuellen Situation, auch bezüglich des Vertrags-Verletzungs-Verfahrens der EU-Kommission gegen Deutschland, liefert das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft auf seiner Web-Seite; hier der direkte Link.