Präsenz-Unterricht, Masken-Pflicht, Umgang mit Krankheits- und Erkältungs-Symptomen bei Kindern und Jugendlichen.
(ty/zel) Das neuartige Corona-Virus hält Bayern weiterhin in Atem, seit 2. November gilt ein Teil-Lock-Down im Freistaat. Nach den Herbst-Ferien beginnt am morgigen Montag, 9. November, der Unterricht wieder. Aber welche Regelungen gelten jetzt? Das Pfaffenhofener Landratsamt erklärte auf Anfrage unserer Zeitung: "Auch im Kreis Pfaffenhofen wird es ab kommender Woche vorerst an allen Schularten eine Masken-Pflicht im Unterricht unabhängig vom Inzidenz-Wert geben." Das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen gab weitere Details zum Schulbetrieb in Oberbayern bekannt. Und das Dachauer Landratsamt veröffentlichte konkrete Infos aus dem Kultus-Ministerium dazu, bei welchen Symptomen ein Schulkind zu Hause bleiben muss. Wir fassen das alles zusammen.
Die Regierungs-Präsidentin von Oberbayern, Maria Els, hatte am vergangenen Donnerstag, 5. November, im Rahmen einer Video-Konferenz mit den oberbayerischen Landräten und Oberbürgermeistern auf Grundlage der bekanntlich seit dem 2. November geltenden achten bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung (8. BaylfSMV) die Regeln für den weiteren Schulbetrieb ab dem morgigen Montag, 9. November, mitgeteilt. Das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen hat diese Regelungen in einer offiziellen Pressemitteilung zusammengestellt. Nachfolgend diese und weitere Details auf der Grundlage von behördlichen Mitteilungen.
Den Angaben zufolge gilt ab dem morgigen Montag:
- An allen Schularten gelte nach den Herbst-Ferien Präsenz-Unterricht.
- Es werde empfohlen, wo immer möglich den Mindest-Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Das so genannte Drei-Stufen-Modell werde bis auf weiteres ausgesetzt.
- Es gelte die Masken-Pflicht am Platz für alle Schularten und alle Jahrgänge. Flächendeckende Ausnahme-Regelungen würden nicht mehr erteilt.
- Durch Masken-Tragen und ausreichend Lüften könne bei einem möglichen Infektions-Geschehen eine Quarantäne für ganze Klassenverbände vermieden werden.
- Das örtlich zuständige Gesundheitsamt entscheide über einen Wechsel von Präsenz- zu Distanz-Unterricht je nach individuellem Ausbruchs-Geschehen.
- Auf Anfrage unser Zeitung wurde aus dem Pfaffenhofener Landratsamt zu diesem Thema erklärt: "Auch im Landkreis Pfaffenhofen wird es ab kommender Woche vorerst an allen Schularten eine Masken-Pflicht im Unterricht unabhängig vom Inzidenz-Wert geben."
- "Bei der Mittags-Betreuung sollen, wo irgend möglich, ebenso die Mindest-Abstände eingehalten werden. Weitere Lösungen, wie räumliche Trennung der Kinder, sollten genutzt werden", erklärte das Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen nach der besagten Video-Konferenz mit der oberbayerischen Regierungs-Präsidentin.
- "Auch Kindergärten und Kindertagesstätten bleiben geöffnet", wurde aus dem Landratsamt von Neuburg-Schrobenhausen in diesem Zusammenhang dargelegt.
"Ziel der Staatsregierung und Ergebnis des Schulgipfels aus der vergangenen Woche ist es, dass trotz der aktuellen pandemischen Lage die Schulen grundsätzlich offen bleiben sollen und im Schuljahr 2020/21 so viel Präsenz-Unterricht wie möglich bei bestmöglichem Infektions-Schutz für alle Beteiligten durchgeführt werden soll", fasste das Dachauer Landratsamt in einer heute veröffentlichten Pressemitteilung zum morgigen Unterrichts-Beginn nach den bayerischen Herbst-Ferien zusammen. Den Schulen sind den Angaben zufolge überarbeitete Hygiene-Regelungen sowie Umsetzungs-Hinweise übermittelt worden.
Hierzu zähle, so heißt es weiter, die generelle Masken-Pflicht an allen Schulen für alle Schulklassen und sonstigen Personen. Auch die Lüftungs-Konzepte seien angepasst worden, um – zusammen mit der Masken-Pflicht – mögliche Infektionen einzudämmen. "Der bisherige Drei-Stufen-Plan des Kultus-Ministeriums ist – vorerst bis Ende November 2020 – ausgesetzt", wurde weiter erklärt. Auch die fachlichen Vorgaben bei Krankheits- und Erkältungs-Symptomen seien angepasst worden. Dazu veröffentlichte das Dachauer Landratsamt nachfolgende offizielle Informationen aus dem bayerischen Staatsministerium für Unterricht und Kultus, die somit auch für den Kreis Pfaffenhofen gelten: