Innenminister kündigt konsequente Polizei-Kontrollen an. Lock-Down verlängert, härtere Kontakt-Beschränkungen, neue 15-Kilometer-Regel.
(ty) Am morgigen Montag treten – wie berichtet – die Änderungen der elften bayerischen Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung und damit verschärfte Corona-Schutz-Maßnahmen in Kraft. Eine wichtige Neuerung: Für Personen, die in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Corona-Fällen pro 100 000 Einwohnern wohnen, sind touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnort-Gemeinde hinaus untersagt. Dafür erstmalig maßgeblich ist laut bayerischem Innenministerium der Zahlenstand des Robert Koch-Instituts (RKI) am 11. Januar, 0.00 Uhr. Die Einhaltung der neuen Regeln ist dem bayerischen Innenminister Joachim Herrmann sehr wichtig. Laut heutiger Ankündigung wird es konsequente Polizei-Kontrollen geben.
Das bayerische Innenministerium Ministerium verdeutlicht per Pressemitteilung mit Bezug auf den 11. Januar, 0 Uhr: "Landkreise oder kreisfreie Städte, die zu diesem Zeitpunkt nach RKI den Inzidenzwert von 200 Neuinfektionen mit dem Corona-Virus je 100 000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen überschritten haben, fallen darunter." Bezugspunkt für den 15-Kilometer-Radius sei die Außengrenze der Wohnort-Gemeinde. Betroffene Kreisverwaltungs-Behörden könnten die "15-Kilometer-Regel" für touristische Tagesreisen außer Kraft setzen, wenn der Inzidenzwert seit mindestens sieben Tagen in Folge unterschritten worden sei. Außerdem könnten die Kreisverwaltungs-Behörden von Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100 000 Einwohnern anordnen, dass touristische Tagesreisen in den Landkreis oder die kreisfreie Stadt untersagt sind.
"Insbesondere an beliebten Ausflugsorten wird die Polizei verstärkt kontrollieren, ob bei Personen aus betroffenen Landkreisen und Städten ausreichend triftige Gründe vorliegen, die nicht touristischer Natur sind", kündigte der bayerische Innenminister am heutigen Sonntag vorab an. Das betreffe auch die Regionen, für die touristische Tagesreisen untersagt worden seien. "Selbstverständlich wird die Polizei weiterhin insbesondere auch die Einhaltung der Masken-Pflicht sowie der Ausgangs-Beschränkung und Ausgangssperre überwachen", ergänzte Herrmann heute. Lesen Sie dazu auch die jüngsten Beschlüsse des bayerischen Ministerrats im Kampf gegen Corona: Lock-Down in Bayern wird verlängert, schärfere Kontakt-Beschränkungen
Herrmanns Worten zufolge betreffen die verstärkten Kontrollen zur neuen "15-km-Regel" beispielsweise Wanderer-Parkplätze in der Voralpen-Region oder im Bayerischen Wald. Bei Bedarf würden die örtlichen Polizei-Dienststellen bei ihren Stichproben-Kontrollen auch von der bayerischen Bereitschaftspolizei unterstützt. "Nur wenn sich möglichst alle an die Corona-Schutz-Maßnahmen halten, haben wir eine reelle Chance, die Pandemie einzudämmen", unterstrich der bayerische Innenminister und stellte klar: "Alle Unbelehrbaren müssen mit harten Sanktionen und hohen Geldbußen rechnen!" Bei einem Verstoß gegen die neue "15-km-Regel" drohe ein Bußgeld in Höhe von 500 Euro.
Der Minister machte deutlich, dass man in der aktuell sehr brenzligen Corona-Lage alles unternehmen müsse, um das Infektions-Geschehen bestmöglich einzudämmen. Ein ganz wichtiger Aspekt sei dabei die Einschränkung nicht zwingender Kontakte der Bürger untereinander und deren Mobilität. "Deshalb ist auch die neue "15-km-Regel" für Landkreise und kreisfreie Städte mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100 000 Einwohnern notwendig", so Herrmann. "Gerade dort ist das Risiko einer Ansteckung deutlich erhöht und damit auch die Gefahr, das Virus bei Ausflügen in andere Regionen zu tragen." Vor allem die Berichte über noch ansteckendere Virus-Mutationen bezeichnete Herrmann als sehr Besorgnis erregend.
Das bayerische Innenministerium informiert nach eigenen Bekunden jeden Tag über jene Landkreise und kreisfreien Städte im Freistaat, für die aufgrund einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100 000 Einwohnern die "15-Kilometer-Regel" für touristische Tagesausflüge gilt, sowie über die Regionen, in denen touristische Tagesreisen untersagt wurden. Die Übersicht ist ab morgen, 11. Januar, täglich unter diesem Link abrufbar. Laut den RKI-Daten von heute liegen insgesamt 26 Landkreise und kreisfreien Städte in Bayern bei einer Sieben-Tage-Inzidenz von mehr als 200 Fällen pro 100 000 Einwohnern.
Im Kampf gegen die Corona-Pandemie wird bekanntlich der bestehende harte Lock-Down im Freistaat bis Ende des Monats verlängert, zudem werden die Kontakt-Beschränkungen verschärft. Der bayerische Ministerrat hatte beschlossen, dass private Treffen nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt sind. Schulen bleiben geschlossen, in allen Jahrgangsstufen soll es Distanz-Unterricht geben. Auch Kitas bleiben dicht; es soll Notbetreuung geben. In Kreisen mit einer Sieben-Tages-Inzidenz von über 200 werden touristische Tagesausflüge über einen Umkreis von 15 Kilometern um die Wohnort-Gemeinde hinaus verboten. Dem Einzelhandel soll möglich sein, die Abholung online oder telefonisch bestellter Ware anzubieten. Hier die jüngsten Beschlüsse im Überblick: Lock-Down in Bayern wird verlängert, schärfere Kontakt-Beschränkungen
Die aktuelle bayerische Infektions-Schutz-Maßnahmen-Verordnung in der jüngsten Fassung finden Sie unter diesem Link. Wer gegen die Bestimmungen verstößt, handelt ordnungswidrig und muss mit Bußgeldern rechnen. Der Mindestsatz liegt bei 150 Euro. Die Höhe von etwaigen Bußgeldern hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und von der Schwere des Verstoßes. Hierzu haben die bayerischen Staatsministerien des Innern, für Sport und Integration und für Gesundheit und Pflege gemeinsam einen Bußgeld-Katalog "Corona-Pandemie" bekannt gemacht. Dieser-Katalog ist unter diesem Link abrufbar. Bei einem Verstoß gegen die nächtliche Ausgangssperre beträgt der Bußgeld-Regelsatz 500 Euro.