Neue Erleichterungen betreffen Sport, Fitness-Studios, Übernachtungs-Angebote, touristischen Verkehr und Ensembles. Hier die Details.
(ty) Für den Kreis Pfaffenhofen gelten ab dem morgigen Freitag, 21. Mai, weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen, da der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – stabil unter der 100er-Marke liegt. Daraufhin hat das Landratsamt heute hingewiesen. Nach Erteilung des entsprechenden Einvernehmens des bayerischen Gesundheits-Ministeriums habe man eine entsprechende Allgemein-Verfügung erlassen. Betroffen sind vor allem Sport-Angebote, Fitness-Studios, Übernachtungs-Angebote und touristischer Verkehr. Für alle Öffnungs-Schritte seien die jeweiligen Rahmen-Konzepte zu beachten, wird betont. Nachfolgend die Details.
Sport
Für den Sport-Bereich gelten ab morgen, 21. Mai, laut Landratsamt insgesamt folgende Regelungen:
- Im Innenbereich + kontaktfreier Sport: Sport unter Einhaltung der Kontakt-Beschränkung (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) plus aktueller negativer Corona-Test-Nachweis.
- Fitness-Studios: Es ist ein negativer Corona-Test der Besucher sowie ein Termin erforderlich.
- Unter freiem Himmel + Kontaktsport: In Gruppen von bis zu 25 Personen möglich. Alle Teilnehmer müssen über einen aktuellen negativen Test-Nachweis verfügen.
- Unter freiem Himmel + kontaktfreier Sport: In Gruppen von bis zu 25 Personen mit Test-Nachweis oder nach den geltenden Kontakt-Beschränkungen (maximal fünf Personen aus zwei Hausständen) sowie zusätzlich in Gruppen von bis zu 20 Kindern unter 14 Jahren ohne Testnachweis
- Sport-Veranstaltungen im Freien (hierzu zählen auch Freiluft-Stadien mit überdachten Zuschauer-Plätzen) sind mit maximal 250 Zuschauern zugelassen. Es gelten auch hier eine Testpflicht und feste Plätze.
Übernachtungs-Angebote
Ab dem morgigen Freitag sind laut Landratsamt wieder Übernachtungs-Angebote von gewerblichen oder entgeltlichen Unterkünften, insbesondere von Hotels, Beherbergungs-Betrieben und Camping-Plätzen zulässig – auch für touristische Zwecke.
"In diesem Rahmen sind gastronomische Angebote auch in geschlossenen Räumen sowie Kur-, Therapie- und Wellness-Angebote gegenüber Übernachtungsgästen möglich", erklärt die Kreis-Behörde. Voraussetzung sei, dass die Übernachtungsgäste bei Anreise sowie jede weiteren 48 Stunden über einen negativen Test-Nachweis eines höchstens vor 24 Stunden vorgenommenen POC-Antigentests, Selbst-Tests oder PCR-Tests verfügen.
Touristischer Verkehr, Führungen
Daneben sind laut Landratsamt insbesondere der touristische Bahnverkehr, der touristische Reisebus-Verkehr sowie Stadt- und Gäste-Führungen, Kultur- und Natur-Führungen im Freien möglich. Auch hier sei ein Test-Nachweis erforderlich.
Ensembles
Ab dem morgigen Freitag können nach Angaben der Behörde musikalische und kulturelle Laien- und Amateur-Ensembles, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen erforderlich ist, wieder proben.
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