Weil der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz stabil unter 50 liegt, treten ab 26. Mai zusätzliche Erleichterungen in Kraft. Hier die Zusammenfassung.
(ty) Der bayerische Ministerrat hatte in seiner jüngsten Kabinett-Sitzung weitere Lockerungen bei den Corona-Regelungen für diejenigen Landkreise auf den Weg gebracht, in denen der Wert der Sieben-Tage-Inzidenz – also die Zahl der registrierten Neuinfektionen binnen einer Woche pro 100 000 Einwohner – stabil unter 50 liegt. Wie aus einer aktuellen Mitteilung des Pfaffenhofener Landratsamts hervorgeht, rangiert der hiesige Inzidenz-Wert nun ausreichend viele Tage in Folge unter 50. Nach Angaben der Behörde greifen damit ab dem morgigen Mittwoch, 26. Mai, zusätzliche Lockerungen. Beim Einkaufen braucht man dann keinen Termin mehr, auch die Kontakt-Daten-Erfassung und die Test-Pflicht fallen weg. Nachfolgend die Details.
Einzelhandel
"Für die Öffnung von Laden-Geschäften mit Kundenverkehr für Handels-Angebote entfällt die vorherige Termin-Buchung für einen fest begrenzten Zeitraum", erklärte das Landratsamt heute zu den ab morgen geltenden neuen Regelungen im Kreis Pfaffenhofen. Und: "Ebenso entfallen das Erfordernis der Kontakt-Erfassung sowie die Test-Pflicht."
Dienstleistungs-Betriebe
"Die Öffnung von Dienstleistungs-Betrieben und Handwerks-Betrieben (körperferne Dienstleistungen) ist zulässig", teilte das Landratsamt mit und führte weiter aus: "Körpernahe Dienstleistungen dürfen weiterhin unter den für Friseure und Fußpfleger geltenden Bedingungen wieder angeboten werden (Termin-Reservierung, Mindest-Abstand, Hygiene-Konzept. FFP2-Masken-Pflicht, maximale Kundenanzahl je Quadratmeter, Kontakt-Erfassung)." Die Test-Pflicht entfällt laut Landratsamt.
Die Abgabe und Lieferung von mitnahmefähigen Speisen und Getränken ist laut Landratsamt weiterhin auch zwischen 22 und 5 Uhr gestattet.
Schulen
Falls der Inzidenz-Wert im Kreis Pfaffenhofen weiter unter der 50er-Marke bleibe, gelte: In den Klassen der Grundschulstufe finde Präsenz-Unterricht – ohne Einhaltung des Mindest-Abstands – statt. Im Übrigen finde Präsenz-Unterricht statt, soweit der Mindest-Abstand von 1,5 Metern durchgehend und zuverlässig eingehalten werden könne. Andernfalls finde Wechsel-Unterricht statt. "Die Test-Pflicht für die Schülerinnen und Schüler bleibt bestehen", wird dazu betont.
Kitas
"Der Betrieb von Kinder-Tages-Pflege-Stellen, Ferien-Tages-Betreuung und organisierte Spielgruppen ist zulässig", erklärt das Landratsamt. In einer Pressemitteilung heißt es weiter: "Eine Betreuung in festen Gruppen ist nicht mehr zwingend erforderlich (eingeschränkter Regelbetrieb entfällt)." Schülerinnen und Schüler dürften an Betreuungs-Angeboten nur teilnehmen, wenn sie entsprechend den für den Präsenz-Unterricht geltenden Vorgaben in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus Sars-CoV-2 getestet seien.
Sport
Aktuell ist laut Landratsamt kontaktfreier Sport in Gruppen von bis zu zehn Personen ohne Test oder von bis zu 20 Kindern bis 14 Jahren ohne Test unter freiem Himmel erlaubt. Mit negativem Test seien Gruppen von bis zu 25 Personen erlaubt. Weitere Lockerungen seien mit Zustimmung des zuständigen Ministeriums ab Donnerstag, 27. Mai, möglich. Diesbezüglich würde von Seiten der Behörde noch einmal informiert.
Museen und Ausstellungen
Für Gedenkstätten, Objekte der bayerischen Verwaltung der staatlichen Schlösser, Gärten und Seen sowie vergleichbare Kulturstätten sowie zoologische und botanische Gärten entfallen laut Landratsamt die vorherige Termin-Buchung sowie die Kontakt-Daten-Erhebung.
Zur aktuellen Lage vor Ort:
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