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Die "dualen Systeme" stellen sich quer, reichten Klage ein. Die Entscheidung fällt vor Gericht, der Ausgang scheint völlig offen.

(ty) Was vor mehr als einem Jahr mit einer unmissverständlichen politischen Entscheidung begonnen hatte, wird zum juristischen Tauziehen mit nicht absehbarem Ausgang. Der Weg zur geplanten Einführung der gelben Tonne im Kreis Pfaffenhofen wird jedenfalls immer steiniger und länger. Wie berichtet, stellten sich die "dualen Systeme" quer, reichten Klage ein. "Duale Systeme wollen gelbe Tonne im Kreis Pfaffenhofen verhindern", hatte das Landratsamt schon im April moniert. In der Folge blitzte der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises (AWP) mit einem Antrag auf Sofort-Vollzug beim Verwaltungsgericht ab. Dagegen war Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden. Diese wurde laut heutiger Mitteilung des Landratsamts abgewiesen. Damit fällt die Entscheidung im so genannten Hauptsache-Verfahren. "Dies wird frühestens Mitte bis Ende nächsten Jahres sein." Eigentlich sollte die gelbe Tonne zum Jahr 2022 kommen.

 

Laut der Begründung des Verwaltungsgerichtshofs – so teilte das Pfaffenhofener Landratsamt heute mit – solle vermieden werden, dass die dualen Systeme Tonnen und Fahrzeuge anschafften, die sich dann als nutzlos erwiesen, sofern sich die Rahmen-Vorgabe des AWP – Einführung gelbe Tonne im Hol-System – als rechtswidrig erweisen würde. Die Erfolgs-Aussichten für die Einführung der gelben Tonne seien offen, jedoch solle die Entscheidung im Hauptsache-Verfahren erfolgen. 

Das duale System "Zentek" hatte gegen den Bescheid des AWP bezüglich der Einführung der gelben Tonnen im Hol-System Klage eingereicht. Das Verwaltungsgericht München hatte dem Sofortvollzug nicht stattgegeben und die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt. Gegen diesen Beschluss hatte der AWP dann Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. "Dieser hat die Beschwerde nun zurückgewiesen", so die Landkreis-Behörde.

 

Der Pfaffenhofener Kreistag hatte – wie mehrfach berichtet – in seiner Sitzung am 26. Oktober des vergangenen Jahres beschlossen, zum 1. Januar 2022 die gelbe Tonne im Landkreis einzuführen. Was dann geschah, hatte der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) bereits einmal folgt zusammengefasst: Trotz langer und intensiver Gespräche mit dem dualen System "Zentek", das dem Landkreis als Ausschreibungsführer und gemeinsamer Vertreter der dualen Systeme zugelost worden sei, habe "Zentek" Klage gegen den Bescheid des AWP bezüglich der Einführung der gelben Tonnen im Hol-System eingereicht. Die Kosten für eine Umstellung des Systems seien für "Zentek" zu hoch, demnach für die Firma wirtschaftlich unzumutbar.

Dem daraufhin vom AWP beantragten Sofort-Vollzug – Einführung der gelben Tonne im Hol-System ab 1. Januar 2022 – sei seitens des Verwaltungsgerichts München dann nicht stattgegeben worden, hatte das Pfaffenhofener Landratsamt im September mitgeteilt. Und erläutert: "Es wurde die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt." Das Gericht sehe die Erfolgs-Aussichten in der Hauptsache als offen an. Laut Gericht handle es sich "um schwierige und offene Tatsachen- und Rechtsfragen, die der Entscheidung im Hauptsache-Verfahren vorbehalten sind", zitierte die Landkreis-Behörde. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts sei daraufhin wiederum seitens des AWP eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden. Ohne Erfolg, wie man jetzt weiß.

Der AWP nutze "jede rechtliche Möglichkeit bezüglich der Einführung der gelben Tonne", hatte Landrat Albert Gürtner (Freie Wähler) bereits im September unterstrichen. Zugleich hatte er aber dargelegt: "Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, muss das Hauptsache-Verfahren abgewartet werden." Und genau das ist nun geschehen. Bereits die Wiederherstellung der so genannten aufschiebenden Wirkung sowie das Warten auf das Hauptsache-Verfahren und dessen Ausgang bedeutet nach Einschätzung des Landratsamts – so hieß es schon damals – "im Endeffekt, dass ein wesentlich ökologischeres und effizienteres Hol-System eventuell erst in ein paar Jahren im Landkreis Pfaffenhofen eingeführt werden kann". 

Zum Hintergrund:

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