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Die vom Kreistag beschlossene Umstellung auf ein laut Landratsamt "wesentlich ökologischeres und effizienteres Hol-System" beschäftigt die Gerichte.

(ty) Was vor knapp einem Jahr mit einer klaren politischen Entscheidung begonnen hatte, entwickelt sich offenbar zum juristischen Tauziehen. Der Weg zur Einführung der gelben Tonne im Kreis Pfaffenhofen scheint jedenfalls immer länger zu werden. Wie berichtet, stellten sich die "dualen Systeme" quer, reichten Klage ein. "Duale Systeme wollen gelbe Tonne im Kreis Pfaffenhofen verhindern", kritisierte das Landratsamt im April. Mittlerweile ist der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises (AWP) mit einem Antrag auf Sofort-Vollzug beim Verwaltungsgericht abgeblitzt. Dagegen wurde Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt. Sollte dieser nicht stattgegeben werden, dann müsste die Entscheidung im Hauptsache-Verfahren abgewartet werden. Laut Landratsamt könnte die Einführung der gelben Tonne um Jahre verzögert werden.

Der Pfaffenhofener Kreistag hatte bekanntlich in seiner Sitzung am 26. Oktober des vergangenen Jahres beschlossen, zum 1. Januar 2022 die gelbe Tonne im Landkreis einzuführen. Was dann geschah, fasst der Abfall-Wirtschafts-Betrieb des Landkreises Pfaffenhofen (AWP) wie folgt zusammen: Trotz langer und intensiver Gespräche mit dem dualen System "Zentek", das dem Landkreis als Ausschreibungsführer und gemeinsamer Vertreter der dualen Systeme zugelost worden sei, habe "Zentek" Klage gegen den Bescheid des AWP bezüglich der Einführung der gelben Tonnen im Hol-System eingereicht. Die Kosten für eine Umstellung des Systems seien für "Zentek" zu hoch, demnach für die Firma wirtschaftlich unzumutbar.

Dem vom AWP beantragten Sofort-Vollzug – Einführung der gelben Tonne im Hol-System ab 1. Januar 2022 – sei seitens des Verwaltungsgerichts München nun nicht stattgegeben, teilte das Pfaffenhofener Landratsamt heute mit. "Es wurde die aufschiebende Wirkung wiederhergestellt." Das Gericht sehe die Erfolgs-Aussichten in der Hauptsache als offen an. Laut Gericht handle es sich "um schwierige und offene Tatsachen- und Rechtsfragen, die der Entscheidung im Hauptsache-Verfahren vorbehalten sind", zitiert die Landkreis-Behörde. Gegen diesen Beschluss des Verwaltungsgerichts sei jetzt wiederum seitens des AWP eine Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof eingelegt worden. Das juristische Tauziehen geht weiter.

"Der AWP nutzt somit jede rechtliche Möglichkeit bezüglich der Einführung der gelben Tonne", stellte Landrat Albert Gürtner (Freie Wähler) heute in einer Presse-Mitteilung klar. Er erklärte weiter: "Sollte der Beschwerde nicht stattgegeben werden, muss das Hauptsache-Verfahren abgewartet werden." Die Wiederherstellung der so genannten aufschiebenden Wirkung sowie das Warten auf das Hauptsache-Verfahren und dessen Ausgang bedeutet nach Einschätzung des Landratsamts "im Endeffekt, dass ein wesentlich ökologischeres und effizienteres Hol-System eventuell erst in ein paar Jahren im Landkreis Pfaffenhofen eingeführt werden kann".

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